Ein Schwein für das Münchner Rathaus
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 1.4.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrem Antrag vom 1.4.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Für die weitere Verbesserung der städtischen Mülltrennung zieht ein Schwein im Münchner Rathaus ein. Die artgerechte Haltung ist dabei sicherzustellen. Denkbar wäre es, im Bereich der bisherigen Parkplätze im Innenhof einen Schweinestall samt Suhlgrube einzurichten. Im Sinne einer gelungenen Bürgerbeteiligung sollen die Münchnerinnen und Münchner dazu aufgerufen werden, dem Schwein einen Namen zu geben.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages, ein Schwein artgerecht im Rathaus zu halten, betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 1.4.2021, der unsere Kernkompetenz als Immobilienreferat der Stadt nunmehr um praktisches Wissen zum Wesen und zur Haltung dieser faszinierenden, ausgesprochen intelligenten, neugierigen und erstaunlich bewegungsfreudigen Tiere erweitert hat, teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Leider können wir Ihrem Antrag nicht nachkommen.
Schweine sind von Natur aus Rudeltiere, die für eine artgerechte Haltung in Gruppen von mehreren Tieren zusammenleben sollten – ein Schwein alleine im Rathaus würde in kurzer Zeit verkümmern. Darüber hinaus ist das Verfüttern von Lebensmittelresten an Schweine in der Europäischen Union verboten, um Infektionswege für Tierseuchen zu vermeiden, sodass ein „Rathaus-Schwein“ nicht den erhofften Beitrag zur weiteren Verbesserung der städtischen Mülltrennung vor Ort leisten könnte und dürfte.
Schweine benötigen – ganz im Gegensatz zu dem Bild, das man gemeinhin vor Augen hat – viel Platz, um ihren Bewegungsdrang ausleben zu können. Hier sind ca. 500 bis 700 m² anzusetzen, sodass der gesamte große Wirtschaftshof des Rathauses umzäunt und in Beschlag genommenwerden müsste, was vor allem angesichts der freizuhaltenden Verkehrs-/ Fluchtwege und der Anlieferung für den Ratskeller nicht möglich ist.
Zu guter Letzt benötigen Schweine im Winter einen warmen Stall. Da bereits die o.g. grundlegenden Voraussetzungen für die artgerechte Haltung eines Rathaus-Schweins nicht eingehalten werden können, haben wir davon abgesehen, beim Direktorium die Verfügbarkeit der Ratstrinkstube in den Monaten November mit März eines jeden Jahres abzufragen.
Wir bedauern, dass wir Ihnen vor diesem Hintergrund keine positive Antwort geben können, und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.