Mehr Platz für Schuleingangsuntersuchungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 16.7.2020
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Mit Ihrem Antrag sprechen Sie den wertvollen Beitrag der Schuleingangsuntersuchung zur gesundheitlichen Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit an und den dringenden Bedarf, dieses Angebot unter den durch die Corona-Pandemie veränderten Bedingungen für alle Kinder aufrecht zu erhalten. Hierbei sehen Sie einen erhöhten Raumbedarf und aus infektionshygienischen Gründen einen Vorteil in der Verteilung der Schuleingangsuntersuchung auf unterschiedliche Standorte. Dabei sollte die Ansiedlung weiterer Gesundheitsberatungsangebote an diesen Standorten geprüft werden.
Erlauben Sie bitte, dass ich die in Ihrem Antrag aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des vom Stadtrat hierzu bereits gefassten Beschlusses vom 17.10.2019 beantworte („Schulgesundheit III – Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung für alle Kinder“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 15837)).
Die Schuleingangsuntersuchungen (SEU) finden aktuell unter strengen, mit dem Betriebsärztlichen Dienst abgestimmten Schutz- und Hygienemaßnahmen statt. Sowohl der Eigenschutz der Mitarbeiter*innen wie auch der Fremdschutz der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten sind dabei berücksichtigt.
Für den aktuell laufenden Untersuchungsjahrgang (Einschulungstermin 2021) wurde aufgrund der infektiologischen Lage und der Personalsituation (das Personal war und ist großteils in der Pandemiebewältigung eingesetzt) ein modifiziertes Verfahren entwickelt, das den Impfstatus und die Vorsorgeuntersuchungen der Münchner Kinder erfasst und erlaubt, Kinder mit besonderem Untersuchungsbedarf (fehlende altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung (U9), chronische Erkrankung oder sonstige zwingende Gründe) zu erkennen und zur persönlichen Untersuchung einzuladen.
Darüber hinaus wird die im Untersuchungsjahr 2019/20 begonnene, gesetzlich vorgegebene Umstellung auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) fortgesetzt. Die Einführung der rSEU bedeutet zum einen die Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes in das Alter von vier bisfünf Jahren (vorletztes Kindergartenjahr) und zum anderen wesentliche qualitative und quantitative Veränderungen sowohl für das Screening durch die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegekraft als auch für die ärztliche Untersuchung.
Die Umsetzung der beschriebenen Konzepte für die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen zweier Einschuljahrgänge (2021 und 2022) hängt unmittelbar von der Pandemielage ab. Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz der Bevölkerung und erforderliche Einsätze des medizinischen Personals zur Sicherung der Pandemiebewältigung können die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung deutlich erschweren und das dafür zur Verfügung stehende Personal noch weiter dezimieren.
Eine mögliche Regionalisierung, bzw. die Erschließung neuer Standorte für die Schuleingangsuntersuchung ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Diese beinhalten sowohl den entstehenden Mehrbedarf für die Anmietung und Ausstattung neuer Räumlichkeiten entsprechend dem städtischen und medizinischen Standard wie auch die entstehenden Kosten für den personellen Mehrbedarf. Die Sicherstellung der koordinierten Organisationsabläufe sowie die Dienst- und Fachaufsicht für das an unterschiedlichen Standorten eingesetzte Personal setzen eine Erweiterung der Führungsstruktur und der Organisationsunterstützung voraus. Die Deckung dieser Mehrkosten ist angesichts der aktuell angespannten Haushaltssituation nicht darstellbar.
Ihre positive Bewertung der Schuleingangsuntersuchung als wertvollen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit teile ich. Die Aufrechterhaltung dieser gesetzlichen Pflichtaufgabe in der Corona-Pandemie ist mir, insbesondere im Hinblick auf den geleisteten Beitrag zum präventiven Kinderschutz, sehr wichtig. Der Notwendigkeit der räumlichen Weiterentwicklung entsprechend den Bedarfen der Kinder und ihrer Eltern kann ich uneingeschränkt zustimmen und versichere, dass ich dies grundsätzlich anstrebe. Der Stadtrat wird mit der Weiterentwicklung der Personal- und Raumsituation der Schuleingangsuntersuchung befasst werden, sobald es die Pandemielage und die Haushaltssituation wieder zulassen.
Ich bitte um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist und Ihrem Anliegen Rechnung getragen wurde.