Befreiung von Corona-Testpflicht bei Schülerinnen und Schülern?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 10.6.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Vollständig gegen Corona geimpfte Personen sind ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt und damit von den Testnachweisen der 13. BayIfSMV befreit. Gleiches gilt auch für Genesene mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
In den Schulen werden Schüler*innen derzeit in jeder Schulwoche zweimal getestet.
Dies stellt sowohl die Lehrer*innen, als auch die Schüler*innen jeden Tag vor eine große Herausforderung.“
Generell bleibt festzustellen, dass sich die Durchführung der Selbsttests unter Aufsicht gut eingespielt hat und in allen Jahrgangsstufen ohne grö-ßere Probleme durchgeführt wird. Mit der Aufnahme des normalen Präsenzunterrichts in voller Klassenstärke nach den Pfingstferien wurden die Schulen explizit darauf hingewiesen, dass auf die Einhaltung der Abstände während der Testung geachtet werden soll, ggf. sollten die Selbsttests in halber Klassenstärke durchgeführt werden.
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen im Einzelnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Gibt es die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler, analog der bereits geltenden Bestimmungen für Geimpfte und Genesene von der Testpflicht, zu befreien?
Antwort:
Alle gesunden Personen mit einer mittels PCR nachgewiesenen Infektion mit SARS-CoV-2, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht befreit. Dies schließt Schüler*innen ein. Gleiches gilt für die vollständig Geimpften.
Frage 2:
Gibt es bei der Stadtverwaltung schon Überlegungen in diese Richtung?
Antwort:
Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wenn ja, wann kann begonnen werden dies umzusetzen?
Antwort:
Siehe Frage 1.
Frage 4:
Hat der Oberbürgermeister schon Gespräche mit dem Freistaat geführt bezüglich der Testung des staatlichen Lehrpersonals? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort:
Für genesenes oder vollständig geimpftes Lehrpersonal besteht keine Testpflicht. Alle anderen sind zur regelmäßigen Selbsttestung aufgefordert und die Testkits werden bereitgestellt.
Frage 5:
Wie viele Schülerinnen und Schüler sind inzwischen entweder genesen oder geimpft?
Antwort:
Genesene Schüler*innen, für welche die Ausnahmeregelung gilt, sind momentan jene, die im Zeitraum Januar bis Mai 2021 erkrankt waren. Für die die Altersgruppe der 6- bis 9-Jährigen wurden 920 Kinder, in der Altersgruppe der 10- bis 15-Jährigen wurden 1.495 Personen im Bereich der Landeshauptstadt München als infiziert gemeldet.
Für die älteren Jahrgänge kann aus der Gesamtzahl der gemeldeten Fälle nicht rückgeschlossen werden, wie viele davon aktuell Schüler*innen sind. Auch kann nicht von der Anzahl der durch die Schulen berichteten Fälle auf die Zahl der Betroffenen geschlossen werden, da dies nur jene Schüler*innen erfasst, die um den Erkrankungsbeginn herum die Schule besuchten. Damit sind die Fälle, die während des Lockdowns oder der Ferien auftraten, ebensowenig erfasst wie Kinder, die sich bereits in Quarantäne befanden, bevor sie erkrankten (z.B. weil der gesamte Haushalt sich bereits in Quarantäne befand wegen der SARS-CoV-2-Infektion einer Person).
Was die Anzahl der geimpften Schüler*innen anbelangt, so konnten bis dato im Impfzentrum nur Personen über 16 Jahre geimpft werden. Da die Impfzahlen nicht nach Alter durch das System gefiltert werden können,ist unklar, wie viele 16- bis 18-Jährige oder sonstige Schüler*innen bereits eine Impfung erhalten haben. Es gab vereinzelt Impfungen mit mobilen Impfteams in Förderschulen. Auch Schüler*innen mit speziellen Vorerkrankungen, z.B. Triosomie 21, erhielten durch eine hohe Priorisierung bereits ein Impfangebot.
Ob in Zusammenhang mit der neuen STIKO-Empfehlung im niedergelassenen Bereich einzelne Schüler*innen bereits ein Impfangebot erhalten haben, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir gehen aber davon aus, dass die Impfquote für Schüler*innen ab 16 Jahren gering sein dürfte und für 12- bis 15-Jährige noch deutlich geringer.