Impfung auch beim Privatarzt!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 11.5.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 11.5.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung per Brief erfolgt.
Sie beantragen: „Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, mit dem Bundesgesundheitsministerium sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern darüber zu verhandeln, dass ab Juni nicht nur Betriebsärzte, sondern auch Privatärzte in die Impfkampagne gegen das Coronavirus einbezogen werden und Impfungen gegen SARS-CoV-2 verabreichen dürfen.“
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Landeshauptstadt München ist als untere Gesundheitsbehörde beim Impfgeschehen an die Vorgaben des Bundes sowie des Freistaates Bayern gebunden. Dies umfasst unter anderem die Impfstoffverfügbarkeit, die von der Verteilung des Freistaates abhängt, sowie die Impfstrategie, die in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt ist. Entsprechend haben die Kommunen in der Frage, wer impfen darf, keinerlei Entscheidungsspielraum.
Erfreulicherweise kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die niedergelassenen Privatärzt*innen mit Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Impfverordnung am 7.6.2021 ebenfalls als eigenständige Leistungserbringer*innen in die Durchführung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus einbezogen worden sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 CoronaImpfV vom 1. Juni 2021).
Bei entsprechender Impfstoffverfügbarkeit können deshalb Patient*innen von Privatärzt*innen auch bei diesen ihre Corona-Impfung erhalten, so dass der Umsetzung Ihres Antrages bereits Rechnung getragen ist.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.