Bolzplatz an der Adam-Berg-Straße planungsrechtlich sichern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 29.3.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Im Rahmen Ihres Antrages vom 29.3.2019 fordern Sie, der Stadtrat möge beschließen, der Bolzplatz an der Adam-Berg-Straße, der auch in der städtischen Grünanlagensatzung aufgeführt sei, solle dauerhaft für die Öffentlichkeit erhalten werden. Zudem solle der Flächennutzungsplan an dieser Stelle geändert werden, sodass die Fläche des Bolzplatzes nicht mehr als reines Wohngebiet dargestellt werde, sondern als Allgemeine Grünfläche. Dadurch werde lediglich die Nutzung seit den siebziger Jahren korrekt abgebildet. Letztlich sollen bis zur planungsrechtlichen Sicherung der Grünanlage Adam-Berg-Straße alle Beschlüsse oder Verwaltungsakte der Lokalbaukommission, die die planungsrechtliche Sicherung gefährden, unterbleiben.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu Ihrem Antrag vom 29.3.2019 Folgendes mit:
Durch den mittlerweile erfolgten Grundstückstausch hat sich die Sachlage verändert. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 24.3.2021 positiv zum Grundstückstausch ausgesprochen. Die Landeshauptstadt München hat somit entschieden, an dem Bolzplatz an dieser Stelle und in diesem konkreten Umfang nicht mehr festzuhalten. Damit erübrigen sich insoweit auch die Änderung des Flächennutzungsplanes und planungssichernde Maßnahmen.
Die Eigentümerin hat ihren Vorbescheid vom 25.10.2018 mittlerweile zurückgezogen. Dieser Vorbescheid hat in der Nachbarschaft und in der weiteren Bürgerschaft zu massivem Widerstand geführt. Aufgrund des zurückgezogenen Vorbescheids hat sich auch das zwischenzeitlich anhängende Petitionsverfahren erledigt.
Mittlerweile liegt ein neuer Antrag auf Vorbescheid vor, der ein deutlich reduziertes und auf dem Grundstückstausch abgestimmtes Konzept zum Gegenstand hat. Dieser Antrag befindet sich derzeit in der Prüfung.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gerade mit den deutlichen konzeptionellen Veränderungen/ Einschränkungen eine Verstärkung geschlechterbezogener Nutzungskon-kurrenzen zu erwarten ist. Daher ist von Beginn an sowohl planungs- als auch umsetzungstechnisch verbindlich auf geschlechtergerechte Spielraumgestaltung zu achten. Hilfestellungen dazu liegen vor in der Broschüre „Handlungs- und Planungsempfehlungen zu Gendergerechter Spielraumgestaltung“.
Ergänzend teilen wir mit, dass sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung allein nach den Vorschriften des Baugesetzbuches und seinen Nebengesetzen wie der Baunutzungsverordnung richtet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.