Der Stadtrat hat am 2. Oktober 2019 die Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) beschlossen. Die Satzungsänderung zum 1. Januar 2020 enthielt mehrere Neuregelungen. So durften Vermieter Wohnraum bei Abbruch nur durch Mietwohnraum im gleichen Stadtbezirk ersetzen, oder zumindest in einem milieutechnisch ähnlich strukturierten Gebiet. Der Mietpreis für den Ersatzwohnraum musste sich zudem an der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel für München orientieren. Haus+Grund hat hiergegen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Normenkontrollverfahren nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angestrebt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass die oben genannten Regelungen nicht gültig sind. Das Zweckentfremdungsrecht schützte danach nur den tatsächlichen Wohnraumbestand in seiner Bilanz auf dem gesamten Stadtgebiet, nicht aber den Bestand, wie er der Allgemeinheit tatsächlich zur Verfügung stand. Das bedeutet in der Konsequenz, dass bezahlbare Mietwohnungen, die abgerissen werden, nun wieder durch luxuriöse Eigentumswohnungen ersetzt werden können.
Das Sozialreferat bedauert die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Januar 2021 sehr. Die Landeshauptstadt ist gewillt, hier alle weiteren möglichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir haben mit dieser Satzungsänderung versucht, bestehenden Mietwohnraum bestmöglichst zu schützen. Denn es ist leider gängige Praxis, dass im Falle des Abbruchs von Mietwohnraum trotz akzeptabler Bausubstanz und gutem Erhaltungszustand, im Neubau Eigentumswohnungen entstehen, die sich nur noch sehr wenige leisten können. Der bereits knappe bezahlbare Mietwohnraum nimmt weiter ab. Die Bundesregierung und die Landesregierung müssen hier dringend die gesetzlichen Grundlagen schaffen, um in den Ballungsräumen entsprechende Mieterschutzsatzungen zu ermöglichen. Dass Haus+Grund sich weiterhin dafür einsetzt, Gewinnmaximierung für Vermieter*innen zu ermöglichen ist ein weiterer Beleg dafür, dass Haus+Grund die Sorgen und Nöte der Bürger*innen als Mieter*innen in der Landeshauptstadt München schlichtweg ignoriert.“