Schaltet München den Nachthimmel ein – zur Earth Night 2021?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 22.7.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 22.7.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Am 7. September 2021 findet die diesjährige Earth Night in Deutschland statt. Die Earth Night wurde von der ehrenamtlichen Vereinigung ‚Paten der Nacht‘ 2019 ins Leben gerufen, um einen bewussteren Umgang mit der Ressource Licht zu bewirken. Denn unsere Nächte werden trotz bzw. gerade wegen der LED immer heller. Die entstehende Lichtverschmutzung belastet unseren Planeten durch erhebliche CO2-Emissionen, hohen Ressourcenverbrauch, Beeinträchtigungen des menschlichen Biorhythmus und vor allem massives Insektensterben.
Die Landeshauptstadt München hat sich bereits letztes Jahr erfolgreich an der Earth Night beteiligt, indem sie die öffentliche Anstrahlung von Gebäuden, Brunnen und Denkmälern nicht erst um 23 Uhr, sondern bereits um 22 Uhr ausgeschaltet hat. Andere bayerische Gemeinden, wie z. B. Aschau im Chiemgau oder Bernau am Chiemsee, haben allerdings ihre gesamte Straßenbeleuchtung während dieser Nacht ausgeschaltet.
Kann München dieses Jahr ein auffälligeres Zeichen setzen, um auf die Notwendigkeit zur Einsparung von Ressourcen, zur Reduktion von Emissionen und zum rücksichtsvollen Umgang mit Insekten aufmerksam zu machen? Darum fragen wir den Oberbürgermeister:
Frage 1:
Ist es möglich, dieses Jahr zur Earth Night die Maßnahmen zu steigern und die Straßenbeleuchtung auf der Maximilianstraße zwischen Odeons- platz und Maximilianeum auszuschalten? Die Maximilianstraße geht durch die Isarauen mit hohem Insektenbestand und wäre durch die beleuchteten Schaufenster immer noch relativ hell.
Frage 2:
Kann die Landeshauptstadt München als erste Großstadt klare Zeichen zum Einsparen von Licht setzen und die Straßenbeleuchtung darüber hinaus an einzelnen zentralen Plätzen, wie z. B. dem Königsplatz, dem Odeonsplatz und dem Gärtnerplatz, in dieser Nacht ausschalten?“
Die in Ihrer Anfrage gestellten beiden Fragen beantworten wir wie folgt:
Das Baureferat optimiert seit Jahrzehnten die städtische Straßenbeleuchtung unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. So wird das Beleuchtungsniveau auf den großen Straßen bereits seit vielen Jahren täglich ab ca. 22 Uhr reduziert. Der Münchner Stadtrat beschloss am 4. Februar 2020 im Bauausschuss einstimmig die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17541). Mit dem Beschluss „Sonderprogramm Klimaschutz 2021“ der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.7.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03895) wurde die Finanzierung der Maßnahme bis 2026 sichergestellt. Die LED-Beleuchtungstechnik ist nicht nur wegen der CO2-Einsparung gegenüber herkömmlicher Beleuchtung eine Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz. Aufgrund der geringeren Anziehungswirkung auf Insekten sowie der zielgerichteten Ausleuchtung von Verkehrsflächen leistet die Technik auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und hilft bei der Reduktion unerwünschter Lichtemissionen.
Der verantwortliche Umgang mit künstlicher Beleuchtung ist auch uns ein großes Anliegen. Daher unterstützen wir die Aktion „Earth Night“ – wie im Vorjahr – gerne. Die öffentlichen Anstrahlungen von Gebäuden, Brunnen und Denkmälern in München werden am 7. September 2021 um 22 Uhr ausgeschaltet. Anders als im Vorjahr, in welchem lediglich bei sechs Objekten die Anstrahlung abgeschaltet wurde, werden wir dieses Jahr alle 32 zur Zeit zentral ansteuerbaren Objekte mit Anstrahlungen abschalten – diese sind:
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass die Straßenbeleuchtung vielen Anforderungen, wie Verkehrssicherheit, Orientierung und Sicherheitsgefühl, genügen und dabei die Vorschriften erfüllen muss. Beleuchtungsanlagen von Privatpersonen oder Geschäften stellen keine gesicherte Beleuchtung dar, da sie zum Beispiel jederzeit abgeschaltet werden können und in der Regel auch nicht die Anforderungen einer normgerechten Beleuchtung erfüllen. Eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung ist im großstädtischen Bereich, unter anderem aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und der öffentlichen Sicherheit, nicht vertretbar.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Anfrage damit abschließend behandelt ist.