Digitale Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler auch in der Ferienzeit zur Verfügung stellen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nikolaus Gradl, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Cumali Naz, Lena Odell, Felix Sproll und Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) vom 14.7.2021
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 14.7.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport die an Schüler*innen ausgegebenen Leihgeräte zum Schuljahresende in Abstimmung mit den Schulen in der Regel nicht wieder einsammeln und weiter – auch in den Ferien – zur Verfügung stellen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Services GmbH der Landeshauptstadt München hat in Absprache mit den Geschäftsbereichen Allgemeinbildende Schulen und Berufliche Schulen die Schulen informiert, dass weiterhin die Option besteht, den Schüler*innen die Leihgeräte auch über die Ferien zur Verfügung zu stellen. Dieser Bedarf soll seitens der Schule gemeldet werden, damit das Datenvolumen, das über die Sommerferien verringert wird, auf hohem Datenniveau bleibt. Dem Antrag wird somit entsprochen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.