Städtisches Emblem für Kultureinrichtungen – mehr Transparenz und Vertrauen schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Barbara Likus, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp und Julia Schönfeld-Knorr (SPD/Volt-Fraktion) vom 10.5.2021
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen ein städtisches Hygieneemblem für Münchner Kultureinrichtungen zu erarbeiten. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft daher eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmä ßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
„Das Kulturreferat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Gesundheitsreferat, ein städtisches Hygieneemblem für Münchner Kultureinrichtungen zu erarbeiten, das verdeutlicht, welche geltenden Corona-Hygienemaßnahmen im Einzelnen umgesetzt werden, um für Transparenz und Vertrauen bei den Besucher*innen zu sorgen. Zudem soll eine öffentlichkeitswirksame Kampagne gestartete werden, um auf das Emblem und die damit ausgezeichneten Kultureinrichtungen hinzu- weisen.“
Zu Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 01419 vom 10.5.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zusammen mit Vertreter*innen des Kreisverwaltungsreferats, des Gesundheitsreferats sowie im Austausch mit städtischen Kulturinstitutionen haben wir Ihr Anliegen eingehend diskutiert und geprüft.
De facto waren und sind die jeweiligen Corona-Hygienevorschriften mit großem Verantwortungsbewusstsein von jedem Institut eigens auf die jeweiligen Umstände angepasst und auch kommuniziert worden (online, vor Ort an Eingängen usw.). Die häufigen und kurzfristigen Änderungen und Anpassungen haben die städtischen Institute jeweils eigenständig und konstruktiv in Absprache mit dem Kulturreferat umgesetzt, um mit gutem Beispiel voranzugehen.Natürlich ist und bleibt die Situation dennoch für Besucher*innen nicht immer übersichtlich und klar. Dies liegt vor allem auch in der Natur der besonderen Situation, in der sich Regelungen oftmals kurzfristig ändern oder an Gegebenheiten vor Ort eigens angepasst werden müssen.
Ein Hygieneemblem könnte den Eindruck erwecken, dass damit gekennzeichnete Hygienekonzepte auch geprüft seien. Die zu erwartende Anzahl zu prüfender Konzepte (inklusive der Anpassungen) würde die Personalressourcen im Gesundheitsreferat bei weitem übersteigen.
Auch fachlich empfiehlt das Gesundheitsreferat ein „Siegel“ nicht, da die Qualität eines Hygienekonzepts maßgeblich durch dessen Umsetzung definiert wird. Dazu würden Ortsbegehungen und laufende Betreuung gehören, um einen Standard der mit Hygieneemblem ausgezeichneten Einrichtungen auch verantworten zu können.
Neben dem nicht zu bewältigenden Personalaufwand sehen wir auch die Gefahr, dass – zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung – mit einem städtischen Hygieneemblem für stadtweite Kulturveranstaltungen eine Mitverantwortung auf die Landeshauptstadt München übergeht. Tatsächlich muss diese aber beim jeweils Veranstaltenden bleiben.
Ein einheitliches Hygieneemblem stadtweit zu etablieren wird durch die Tatsache erschwert, dass die Landeshauptstadt München staatlichen oder privaten Einrichtungen keine Vorgaben machen kann. Dieser Punkt findet hier besondere Erwähnung, da wir im letzten Jahr bezüglich der Coronaregelungen die Erfahrung machten, dass das Publikum sehr sensibel und schnell irritiert reagiert, wenn beispielsweise unterschiedliche Museen in der Ausgestaltung der Coronaregelungen nicht komplett synchron agieren – teils begründet durch bauliche Besonderheiten oder ähnliches. Würde man diese teils unterschiedlichen Details mit einem einheitlichen Emblem kommunizieren, würde kein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet. Um die genannten Faktoren, die gegen ein Hygieneemblem sprechen, zu entkräften haben wir geprüft, ob Hygiene-Regelungen statt mit einem Siegel-ähnlichen Emblem mit einem einheitlichen optischen Signet, Symbol o.ä. zu kennzeichnen wären, das Besucher*innen etwas Orientierung bietet, aber keine geprüfte „Auszeichnung“ impliziert. Auch hier sind die Kommunikationswege und Darstellungsformen/Designvorgaben der Münchner Kultureinrichtungen be
wusst sehr unterschiedlich und eine
Vereinheitlichung wenig erfolgversprechend in Bezug auf die Intention des Antrags.
Die Idee einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne (auch über Hygienekonzepte hinaus, eher zum Neustart der Kultur) hat der Kulturreferent bereitsAnfang des 2021 mit städtischen Institutsleiter*innen entwickelt und eine Arbeitsgruppe mit der Umsetzung beauftragt. Im Laufe der Ausgestaltung durch die Institutsleiter*innen wurde von einer gemeinsamen einheitlichen Kampagne aber wieder Abstand genommen, da die Vorstellungen und
Anforderungen der einzelnen Institute zu unterschiedlich waren und den Anforderungen eher durch ein eigenständiges aber vernetztes Vorgehen entsprochen werden konnte.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.