18.jetzt – Rathaus Clubbing als Testveranstaltung durchführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 14.7.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie stellten am 14.7.2021 einen Stadtratsantrag mit folgendem Inhalt:
„Die Landeshauptstadt München veranstaltet im Herbst 2021 das 18.jetzt Rathaus Clubbing für Münchner Jugendliche.
Es wird ein Hygienekonzept erarbeitet mit einer Höchstzahl von zugelassenen Gästen und der bekannten 3G-Regel. Jugendliche, die 2020 und 2021 das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten von der Stadt Freikarten für das Fest.
Begründung:
Nach Verlautbarungen des Ministerpräsidenten sollen in Bayern ab Herbst Clubs und Diskotheken wieder öffnen dürfen. Als Testveranstaltung mit kontrolliertem Einlass für eine festgelegte Personenzahl mit hinterlegten Kontaktdaten sollte die Stadt München deshalb ihr beliebtes Rathaus Clubbing wieder aufleben lassen.
Damit kann sie ihren Teil dazu beitragen, den von der Pandemie besonders stark eingeschränkten Jugendlichen ein Stück Normalität zurückzugeben. Wenn Sportveranstaltungen und Klassikkonzerte (also Veranstaltungen für eher ältere Semester) mit einigen Tausend Zuschauern wieder zugelassen sind, muss es auch für junge Menschen Möglichkeiten geben, in geordnetem Rahmen sich zu treffen und zu feiern.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist. Die Veranstaltung 18.jetzt - Rathaus Clubbing ist ein regelmäßig durchgeführter Empfang des Oberbürgermeisters als ständiger Auftrag an die Verwaltung.
Zu Ihrem Antrag vom 14.7.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Nach der vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.9.2021 sind Clubs derzeit noch geschlossen. Ministerpräsident Dr.Markus Söder hat jedoch in Aussicht gestellt, dass ab Oktober 2021 die Clubs in Bayern unter Beachtung der sogenannten 3-G-Regel geöffnet werden könnten.
Seitens der Landeshauptstadt München ist geplant, dass die Veranstaltung 18.jetzt möglichst bald durchgeführt wird, sobald belastbare Voraussetzungen hierfür geschaffen sind. Eingeladen werden die Jugendlichen, die zwischen dem 21.10.2019 und dem Tag, an dem die Veranstaltung nachgeholt wird, 18 Jahre alt geworden sind.
Da die Planung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der noch nicht bekannten Voraussetzungen einen gewissen Vorlauf erforderlich macht, kann momentan jedoch leider noch kein konkreter Zeitpunkt für die Durchführung genannt werden.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.