Medikamentenversorgung für Münchnerinnen und Münchner sichern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayern- partei) vom 11.12.2019
Antwort Gesundheitsreferat:
Im o.g. Stadtratsantrag wird um eine Anhörung zu den Engpässen bei der Medikamentenversorgung in München mit Patientenvertreter*innen, Apotheker*innen, Krankenkassen und sonstigen Akteuren gebeten, mit dem Ziel, die Probleme zu identifizieren und Lösungsvorschläge über den Städtetag in die Bundespolitik einzubringen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu diesem Stadtratsantrag Folgendes mit:
Aufgrund der Problematik von Lieferengpässen bei Arzneimitteln hat der Bundestag am 13.2.2020 das „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz-GKV-FKG)“ verabschiedet. In diesem Gesetz sind Regelungen zu Meldepflichten, Lagerhaltung, Kennzeichnung und Rabattarzneimitteln getroffen worden. Dieses Gesetz ermöglicht dem Bund, bei der Verteilung von Medikamenten stärker eingreifen zu können, um Lieferengpässe minimieren und die ordnungsgemäße Versorgung gewährleisten zu können. Darüber hinaus wird ein Beirat beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kontinuierlich die Versorgungslage mit Arzneimitteln beobachten und bewerten. Dieser Beirat besteht u.a. aus Vertreter*innen der Ärzte- und Apothekerschaft, der pharmazeutischen Industrie, der Patienten*innen-Interessenvertretungen und der Krankenkassen. Der Beirat berät die Bundesoberbehörden beim Ergreifen geeigneter Maßnahmen.
Bezüglich der Lieferengpässe listet das BfArM aktuelle Lieferengpässe seitens der Pharmazeutischen Unternehmen auf, die von den Pharmaunternehmen gemeldet werden. Die Einstellung erfolgt unter der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Zulassungsinhaber. Diese Liste ist öffentlich einsehbar. Aktuell sind 206 Humanarzneimittel gelistet (http://www.pharmnet-bund.de)
Die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten ist auf Bundesebene ausreichend geregelt. Auf kommunaler Ebene bestehendaher keine Handlungsbedarfe, so dass die Landeshauptstadt München von einer Anhörung, wie im Stadtratsantrag gefordert, absieht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.