Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dem Stadtrat das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz vorgestellt. Das neue Gesetz, insbesondere die Sonderregelungen für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt, bietet neue Möglichkeiten und Instrumente und damit auch Chancen für die Stadt München, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Durch das Baulandmobilisierungsgesetz werden das Baugesetzbuch sowie die Baunutzungsverordnung novelliert. Positiv hervorzuheben sind aus Sicht der Stadt die Änderungen
- zur Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten in § 31 BauGB,
- zur Optimierung und Stärkung des Vorkaufsrechts,
- zur Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplans in § 9 Abs. 2d BauGB
- zur Stärkung des Baugebots,
- zur Einführung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zur Stärkung der Innenentwicklung in § 176a BauGB,
- zur Einführung von Sondertatbeständen und Instrumenten bei Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt,
- zur befristeten Geltung der Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte und für Einrichtungen im Rahmen der Pandemiebeämpfung und
- zur Einführung eines neuen Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von bestehenden Miet- in Eigentumswohnungen.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan. Besonders begrüße ich die Einführung eines neuen Genehmigungsvorbehalts für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie die neuen Sonderregelungen für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Damit die Sonderregelungen für München und andere bayerische Kommunen gelten, ist eine Rechtsverordnung der Bayerischen Staatsregierung erforderlich. Diese brauchen wir zeitnah, deshalb habe ich bereits an den Bayerischen Ministerpräsidenten geschrieben, die erforderlichen Rechtsverordnungen möglichst schnell auf den Weg zu bringen. So sehr ich das Baulandmobilisierungsgesetz auch begrüße – in manchen Punkten geht es mir nicht weit genug: Nach wie vor setzt sich der Bundesgesetzgeber nicht mit dem Umgang der exorbitanten Bodenwertsteigerungen auseinander. Auch das Thema Abschöpfung leistungsloser Bodenwertsteigerungen zugunsten der Allgemeinheit fehlt mir. Daher werde ich mich auch weiter für die Optimierung des gesetzlichen Rahmens einsetzen.“