Olympiaberg: Mountainbiken im Biotop?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 17.6.2021
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 17.6.2021 nehme ich Bezug.
Zum Sachverhalt, der Ihrer Anfrage zugrundeliegt, schildern Sie Folgendes:
„Der Olympiapark wird im Rahmen der European Championships 2022 mit dem Olympiaberg als Austragungsort für die Europameisterschaften im Mountainbike und BMX-Freestyle geplant. Zudem werden Teile der Triathlon-Laufstrecke bzw. Radstrecke über den Olympiaberg verlaufen.“
Da der Olympiaberg dem Schutz der Münchner Grünanlagensatzung und auch dem Schutz von § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Art.16 Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) unterliegt, bitten Sie um die Beantwortung verschiedenster Fragen.
Bevor im Detail auf Ihre Fragen eingegangen wird, möchte ich folgenden Hinweis voran stellen:
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 20.3.2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Olympiapark München GmbH (OMG) ermächtigt, sich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für die Ausrichtung der European Championships 2022 (EC 2022) in München zu bewerben und diese durchzuführen. Mit ergänzendem Beschluss der Vollversammlung vom 26.6.2019 wurde die OMG ermächtigt, das zur Ausrichtung erforderliche Co-Hosting Agreement mit den Rechteinhabern abzuschließen. Die OMG nimmt deshalb die Rolle der Veranstalterin ein und hat neben der Planung der Sportstätten alle zur Ausrichtung der Wettkämpfe erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Zur Koordination der städtischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit den European Championships 2022 wurde im Referat für Bildung und Sport (RBS) ein Projektbüro eingerichtet. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage, die federführend durch das RBS erfolgt, wurden neben der OMG die betroffenen Fachreferate (Kreisverwaltungsreferat, Baureferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung) um Beantwortung der in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Fragen gebeten.Der Beantwortung der konkreten Fragen möchte ich außerdem folgende Informationen der OMG zu den geplanten Wettkämpfen am Olympiaberg voranstellen:
„Mit den European Championships Munich 2022 empfängt München die größte Multisportveranstaltung seit den Olympischen Sommerspielen 1972. Vom 11. bis 21. August 2022 kämpfen Europas beste Athlet*innen in den Sportarten Beachvolleyball, Kanu-Rennsport, Klettern, Leichtathletik, Radsport, Rudern, Tischtennis, Triathlon und Turnen um die begehrten Goldmedaillen.
Daran knüpft auch die Vision der Organisatoren: ‚Die European Championships 2022 sollen begeistern, neue Maßstäbe setzen und ein nachhaltiges Erbe – für alle Teilnehmer*innen, die Stadt München und zukünftige Sportveranstaltungen – hinterlassen.‘
Der MTB-Kurs wird abschnittsweise aufgebaut, sodass nur kleine punktuelle Einschränkungen auf die Parkbesucher*innen am Olympiaberg zukommen. Der Olympiaberg sowie seine Wege werden an sich dabei zu jeder Zeit für Besucher*innen frei zugänglich bleiben.
- Erste Aufbauarbeiten starten voraussichtlich am 20.7.2022
- Zeitraum, in welchem die BMX-EC stattfinden: 10.8.2022 - 13.8.2022 - Zeitraum, in welchem die MTB-EC stattfinden: 18.8.2022 - 20.8.2022 - Der Park wird immer und zu jederzeit für Parkbesucher*innen zugänglich sein. Auch während des Events wird der Olympiapark durchgängig für die Bevölkerung geöffnet sein. Die Besucher*innen werden zu keiner Zeit von der Nutzung des Naherholungsgebietes ausgeschlossen.
- Der Rückbau des Trails und des BMX-Parks erfolgt direkt nach den EC 2022.
- Renaturierungsmaßnahmen erfolgen nach der Veranstaltung in Absprache mit dem Baureferat (Gartenbau) - G2 Unterhalt Nord-Ost.
Zu dem Hinweis bezüglich Art. 16 BayNatschG kann gesagt werden, dass keine Hecken, lebenden Zäune, Feldgehölze oder Feldgebüsche gerodet oder gefällt werden. Die Streckenführung ist nach Absprachen mit dem Baureferat (Gartenbau) - G2 Unterhalt Nord-Ost mittlerweile so angelegt und angepasst worden, dass eine möglichst geringe Belastung auf die vorhandene Vegetation einwirkt. Dafür wurde auch eine Begehung inklusive einer Abstimmung zu Vorkehrungsmaßnahmen mit dem Baureferat (Gartenbau) - G2 Unterhalt Nord-Ost gemacht, um mögliche Abschnitte, welche mehr beeinträchtigt wären, zu umgehen und nicht durch die Veran-staltung zu belasten bzw. diese Bereiche mittels geeigneter Maßnahmen zu schützen.“
Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Veranstalterin sowie der o.g. betroffenen Fachreferate kann ich Ihnen zu den von Ihnen gestellten Fragen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche alternativen Veranstaltungsorte zum Olympiaberg wurden für das BMX-Event und Mountainbike-Rennen im Rahmen der European Championships 2022 geprüft und mit welchen Ergebnissen?
Antwort Olympiapark München GmbH:
„Mit neun Europameisterschaften in München und vielen Wettkämpfen, die im Olympiapark stattfinden, sind die European Championships 2022 ein Multisportevent der kurzen Wege und sollen ein Zeichen setzen in puncto Nachhaltigkeit. Mit dem Olympiapark als Herzstück werden primär vorhandene Stätten und Infrastrukturen genutzt. Die geringen Entfernungen zwischen den Austragungsorten und die gute Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr tragen ebenfalls dazu bei, die Auswirkungen auf die Stadt und ihre Umgebung so gering wie möglich zu halten.
Anfänglich gab es Überlegungen, ob das MTB-Rennen in einer der bergigen Regionen in der Nähe der Alpen stattfinden soll. Dagegen sprach jedoch, dass diese Entfernung den Grundsätzen der EC 2022 entgegensteht und damit die Anreisewege für Zuschauer*innen und Athlet*innen um ein erhebliches Maß zunehmen würden. Bei den EC 2022 ist es der Wunsch, dass der Spitzensport der breiten Bevölkerung zugänglich gemacht wird und diese nicht unzählige Kilometer anreisen müssen, sondern die vorhandene Infrastruktur nutzen können. So wurde im Olympiapark für die EC 2022 auch ein Konzept geschaffen, durch das die Start-/Zielvenue für die Sportarten Triathlon und Mountainbike doppelgenutzt werden kann, ohne große zusätzliche Aufbauten oder Umbauten vornehmen zu müssen.
Für das BMX-Event wurden unterschiedlichste Alternativen im Olympiapark geprüft, die jedoch aus verschiedenen Gründen – beispielsweise Platzmangel, sportliche Durchführbarkeit sowie anderweitiger Bedarf – für weitere Planungen nicht infrage gekommen sind. Zudem bietet das Set Up des BMX-Events auf dem Olympiaberg mit Blick über München und auf die Alpen die ideale Möglichkeit für eine einmalige internationale Außen- und TV-Präsentation Münchens und bindet sich somit in das Gesamtkonzept der European Championships 2022 ein. Veranstaltungen in der Ver-gangenheit haben gezeigt, dass eine Austragung am Olympiaberg in enger Abstimmung mit den beteiligten Behörden auf natur- und ressourcenschonende Weise erfolgen kann.“
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
„Die Beantwortung ist nicht Sache der Unteren Naturschutzbehörde/Unteren Denkmalschutzbehörde. Allerdings sei angemerkt, dass derartige Veranstaltungen an anderen Orten in München grundsätzlich ebenfalls naturschutzfachliche Probleme aufwerfen würden, an sehr vielen Stellen sogar mit gravierenderen Folgen, als im Olympiapark. Dieser weist au-ßerdem bereits eine geeignete Erschließung (ÖPNV, MIV-Parkplätze, Zuschauer*innentribünen, Toiletten usw.) auf. Wenn also eine entsprechende Veranstaltung in München stattfinden soll, dann ist der Olympiapark aus naturschutzfachlicher Sicht sicher einer der am wenigsten ungünstigen Orte.“
Frage 2:
Wurde die Alternative geprüft, das BMX-Event auf dem Tollwood-Gelände durchzuführen, das nicht als Biotop und Gartenbaudenkmal geschützt ist, und mit welchem Ergebnis?
Antwort Olympiapark München GmbH:
„Ein Ausweichen des BMX-Events auf das Tollwood-Gelände ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zum einen findet auf einem Teil des Geländes zeitgleich zu den European Championships 2022 das Kinderferienprogramm ‚LILALU‘ statt. Die übrigen Freiflächen auf dem Gelände werden zur Nutzung für verschiedene andere Zwecke im Rahmen der Veranstaltung benötigt, beispielsweise Catering, Logistikflächen sowie weitere Ausweichmöglichkeiten. Des Weiteren kann nicht sichergestellt werden, dass das bis zum 17. Juli 2022 stattfindende Tollwood-Festival rechtzeitig vollständig zurückgebaut wird, um einen reibungslosen Aufbau des BMX-Events zu gewährleisten.“
Frage 3:
Wurde als Alternative geprüft, das Mountainbike-Rennen nur auf befestigten Wegen und Plätzen des Olympiabergs und Olympiaparks durchzuführen, und mit welchem Ergebnis?
Antwort Olympiapark München GmbH:
„Grundsätzlich dürfen laut Regularien des Internationaler Radsport-Verbandes UCI nicht mehr als 15% einer MTB-Strecke auf asphaltierten Wegen verlaufen. Um die Vegetation bestmöglich zu schützen verlaufen bereits14,5% auf asphaltierten Flächen, sodass hier bereits das Maximum des Erlaubten erreicht ist. Darüber hinaus wurde bei der Streckenkonzeption hoher Wert daraufgelegt, dass die Strecke abseits dieser asphaltierten Wege soweit möglich nur auf den bereits bestehenden Trampelpfaden verläuft. Würde man die restliche Strecke inklusive der Aufbauten auf befestigten Wegen anbringen, würde man sämtliche Zuwegungen/Wege im Park benötigen und diese dann für einen längeren Zeitraum tatsächlich sperren müssen. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass Naherholungssuchende nicht mehr in der Lage wären, den Park zu besuchen.“
Frage 4:
Liegt der Stadtverwaltung ein naturschutzfachliches Gutachten über die zu erwartenden Beeinträchtigungen und Beschädigungen des Olympiabergs im Falle eines BMX-Events und Mountainbike-Rennens auf dem Olympiabergs vor oder wann wird dieses erstellt und veröffentlicht? Welche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im Sinne des Naturschutzrechts werden darin gefordert bzw. vorgeschlagen?
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
„Im Rahmen des Umlaufverfahrens, in welchem alle beteiligten Fachdienststellen um Stellungnahme zur bevorstehenden Veranstaltung gebeten werden, wurde dem Kreisverwaltungsreferat, Veranstaltungs- und Versammlungsbüro, durch die Untere Naturschutzbehörde des Referats für Stadtplanung und Bauordnung eine erste Einschätzung zu der geplanten Veranstaltung auf dem Olympiaberg übermittelt. Darin fordert die Untere Naturschutzbehörde die Veranstalterin auf, ein naturschutzfachliches Gutachten zu erstellen. Die Veranstalterin wurde vom Veranstaltungs- und Versammlungsbüro als Genehmigungsbehörde der Veranstaltung bereits über diese Stellungnahme informiert.“
Antwort Olympiapark München GmbH:
„Im Rahmen der Genehmigung wird ein naturschutzfachliches Gutachten von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert, welches zeitnah vom Veranstalter beauftragt und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erstellt wird.“
Frage 5:
Wie will die Stadtverwaltung gemäß der Begründungspflicht des § 15 Abs. 1 BNatSchG naturschutzfachlich die Auswahl des Olympiabergs aus den Alternativen und die Rechtfertigung der Beeinträchtigungen durch die Eingriffe begründen?
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
„§ 15 Abs. 1 BNatSchG lautet: ‚Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.“ Die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch einen Eingriff bezieht sich demnach auf den gleichen Ort.
Der ‚gleiche Ort‘ ist eng auszulegen (zum Beispiel Umfahrung von wertvolleren Wiesenbereichen und Gehölzen, Ausweichen auf das Tollwood-Gelände). Anders ist dies beispielsweise bei der Ausnahmeprüfung zu unverträglichen Projekten in Natura-2000-Gebieten (§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), bei der zumutbare Alternativen den mit dem Projekt verfolgten Zweck ‚an anderer Stelle‘ zu verwirklichen, ausgeschlossen werden müssen.
Nach Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde wurde seitens des Baureferats, Hauptabteilung Gartenbau Einfluss auf den Streckenverlauf und der Ausführung genommen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die beabsichtigte Sportveranstaltung benötigt allerdings Steigungs- und Gefällestrecken sowie einen Verlauf abseits von befestigten Wegen. Eine vollständige Vermeidung der Beeinträchtigung naturschutzfachlich wertvoller Bereiche ist deshalb voraussichtlich nicht möglich. Im Rahmen der beauftragten Begutachtung (siehe Stellungnahme zu Frage 4) wird jedoch thematisiert, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls unvermeidliche Beeinträchtigungen zu kompensieren sind.“
Frage 6:
Es ist gemäß § 2 Grünanlagensatzung verboten, eine Grünanlage zu beschädigen (§ 2 Abs. 1, Satz 1, Halbsatz 2), dort Veranstaltungen durchzuführen (§ 2 Abs. 2, Ziffer 1, Halbsatz 2) und dort abseits ausgewiesener Wege Rad zu fahren (§ 2 Abs. 2, Ziffer 4, Halbsatz 2). Gemäß § 3 Abs. 1 Grünanlagensatzung darf eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten nur erteilt werden, soweit öffentliche Belange, zum Beispiel die Zwecke der Grünanlage, nicht entgegenstehen. Es stehen hier folgende öffentliche Belange einer Ausnahmegenehmigung entgegen:
A) Belange, die in der Grünanlagensatzung verankert sind, wie die unentgeltliche Nutzung durch die Allgemeinheit für Erholungs- und Freizeitzwecke, B) Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere, a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ih- nen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, b) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, c) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, d) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Be- langen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis c,
C) Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
D) Belange der Verkehrspädagogik, nach welcher Verkehrsteilnehmer zu einer rücksichtsvollen Fahrweise angehalten werden sollen, mit dem Ziel, das niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wie will die Stadtverwaltung also die erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 3 Grünanlagensatzung erteilen und begründen?“
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
„Die städtische Grünanlagensatzung sieht vor, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich ist. Grundsätzlich geht das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro im Kreisverwaltungsreferat mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der städt. Grünanlagensatzung zur Wahrung des Umwelt-, Natur- und Anwohnerschutzes restriktiv um. Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hört das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro die jeweils zuständigen Fachdienststellen an. Im Rahmen dieser Anhörung werden die einzuhaltenden Auflagen mitgeteilt, welche das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro dann im Zuge der Bescheidserstellung regelmäßig anordnet. Die Einhaltung solcher Auflagen vor, während und nach der jeweiligen Veranstaltung wird kontrolliert und eine etwaige Nicht-Einhaltung entsprechend verfolgt. Die oder der Veranstalter*in wird regelmäßig zur Herstellung des Ursprungszustandes verpflichtet und trägt entsprechende Kosten. Eine konkrete Aussage zum Mountainbike-Rennen auf dem Olympiaberg ist angesichts o.g. des derzeitigen Stands des Verwaltungsverfahrens nicht möglich.“
Antwort Olympiapark München GmbH:
„Zu A): Der Olympiaberg ist während des gesamten Zeitraumes über frei und öffentlich zugänglich. Während der Veranstaltung ist die Zuwegung zum und am Olympiaberg möglich. Ticketing oder Einlasskontrollen sind am Olympiaberg bzw. für das MTB-Rennen und das BMX-Event nicht vor-gesehen. Während den Wettkampf- und Trainingszeiten werden an allen Wegkreuzungen Übergangsmöglichkeiten (sog. Crossingpoints) für Parkbesucher*innen geschaffen, sodass der Olympiaberg durchgängig zu Erholungs- und Freizeitzwecken genutzt werden kann.
Es werden keine zusätzlichen Vegetationsschäden durch Besucher*innen der MTB-EM erwartet. Durch ein „intelligentes Mähkonzept“, welches in Zusammenarbeit u.a. mit dem Baureferat (Gartenbau) erstellt wird, werden die Zuschauer*innen und Parkbesucher*innen nur auf entsprechende, mit dem Baureferat abgestimmte Bereiche gelenkt. Sensible Bereiche werden entsprechend nicht gemäht.
Zu B): Nach Absprache mit dem Baureferat (Gartenbau) - G2 Unterhalt Nord-Ost, halten sich die Auswirkungen auf die Umwelt auf ein minimales Ausmaß begrenzt, wenn der Streckenverlauf über die vorhandenen offiziellen Wege und die Trampelpfade führt. Es werden Maßnahmen wie die Anbringung eines Vlieses als Trennschicht verwendet, um die Wurzeln der Pflanzen zu schützen. Zudem werden nur kleine Streifen (meist Trampelpfade) auf dem Olympiaberg für die Streckenführung benötigt. Des Weiteren werden z.B. ein Mähkonzept und weitere Themen mit dem Baureferat (Gartenbau) - G2 Unterhalt Nord-Ost ausgearbeitet und sämtliche Beeinträchtigungen mit diesem abgesprochen.
Zu C): Das gesamte Streckenlayout wird für den MTB-Sport nur temporär aufgebaut und im Anschluss an die Veranstaltung wieder komplett entfernt. Es wird mit Aufbauten (keine Eingriffe in den Boden) gearbeitet, sodass durch die Veranstaltung keine Geländeveränderung am Olympiaberg entsteht.
Ebenso sind die Aufbauten für das BMX-Event nur temporär und werden nach der Veranstaltung wieder entfernt. Auch hier wird es keine Geländeveränderungen geben.
Zu D): Während des gesamten Auf-/ Abbaus und im Veranstaltungszeitraum wird der Park durchgängig zugänglich sein. Bei den Trainings- und Wettkampfzeiten werden Crossing Points an allen Wegkreuzungen im Park eingerichtet, um das sichere Queren der Rennstrecke zu ermöglichen. Zudem wird die gesamte MTB-Strecke bzw. die Aufbauten abgesperrt, sodass die unerlaubte Benutzung abseits der Wettkampfzeiten unterbunden wird. Zusätzlich wird während des Nutzungszeitraums Security-Personal präsent sein. Es werden außerdem Hinweisschilder entlang der Strecke angebracht. Des Weiteren nehmen an diesem Rennen nur ca. 120 professionelle Sportler*innen teil und die Rennstrecke ist durch Sicherheitsvorkehrungen aus sportlicher Sicht abgesichert, sodass keine übermäßighohe Gefährdung der Athlet*innen im Raum steht. Dadurch sollen Unfälle vermieden werden bzw. mögliche Unfallrisiken auf ein Minimum reduziert werden.“
Frage 7:
Wer Baudenkmäler verändern will bedarf gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG einer Erlaubnis, selbst wenn die Veränderung nur temporär sein sollte. Wie will die Stadtverwaltung die erforderliche denkmalschutzrechtliche Erlaubnis begründen?
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
„Das Vorhaben befindet innerhalb des als Denkmal in die Denkmalliste eingetragenen Bereichs ‚Hauptsportstätten der XX. Olympischen Sommerspiele der Neuzeit 1972‘ sowie innerhalb des Ensembles ‚Olympiapark‘. Durch die Veranstaltung eventuell verursachte Schäden sind nach deren Beendigung umgehend zu beheben.“
Frage 8:
Wie schätzt die Stadtverwaltung die negative Vorbildwirkung eines Mountainbike-Rennens auf dem Olympiaberg ein, im Hinblick auf die künftige Einhaltung der Verkehrssicherheit und des Verbots von Radfahren in Grünanlagen abseits von befestigten Wegen? Ist im Rahmen der Veranstaltung European Championships 2022 eine Aufklärungskampagne, etwa durch Flyer und Durchsagen, möglich und geplant, um der negativen Vorbildwirkung entgegenzuwirken?
Antwort Kreisverwaltungsreferat:
„Der Olympiapark ist eine der größten Parkflächen in München und wird täglich auch ohne entsprechende Veranstaltungen von einer Vielzahl von Menschen besucht und durchquert. Die Parkregeln sind hierbei grundsätzlich immer zu beachten. Jährlich finden auf dem Olympiaberg ähnlich gelagerte Rad- und Laufveranstaltungen statt. Ein Zusammenhang zwischen solchen Veranstaltungen und verbotswidrigem Verhalten von Parknutzer*innen ist dem Veranstaltungs- und Versammlungsbüro nicht bekannt. Gleichzeitig ist zu beachten, dass im Nachgang zu o.g. Veranstaltungen keine Schäden an der Grünanlage festgestellt werden konnten, die durch die oder den jeweilige*n Veranstalter*in nicht ordnungsgemäß behoben wurden. Von einer negative Vorbildwirkung des MTB Wettbewerbs im Rahmen der EC 2022 auf dem Olympiaberg ist insofern nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszugehen.“
Antwort Olympiapark München GmbH:
„Aufgrund der Tatsache, dass die Strecke direkt nach der Veranstaltung wieder abgebaut wird, ist die MTB-Strecke nicht mehr befahrbar bzw. existiert nicht mehr. Zudem wird die Strecke während des gesamten Zeitraums durchgängig abgesichert und abgesperrt sein, sodass dadurch die unerlaubte Nutzung bereits unterbunden wird. Des Weiteren werden vom MTB-Kursbauer an entscheidenden Positionen des Kurses sogenannte Mountainbike-Sperren errichtet, die eine zusätzliche Absicherung hinsichtlich etwaiger unerlaubter Nutzung bieten.
Bereits jetzt sind lokale MTB-Organisationen und -vereine in die Organisation und Umsetzung eingebunden. Über dieses Netzwerk und den damit verbundenen Kontakt in die lokale MTB-Szene wollen wir auf die Thematik und deren Sensibilität hinweisen. Des Weiteren soll vor Ort bei der Veranstaltung und auch über die Social-Media-Kanäle an der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit gearbeitet werden.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.