Oberbürgermeister Dieter Reiter teilt in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss 7 (Sendling-Westpark) mit, dass die Bürgerversammlung des 7. Stadtbezirkes am Montag, 11. Oktober, 19 Uhr, in der Dreifach-Sporthalle, Gaißacher Straße 8, stattfindet.
Die Leitung der Versammlung übernimmt Bürgermeisterin Verena Dietl. Zu Beginn informieren die Versammlungsleitung und der Bezirksausschussvorsitzende Günter Keller über wichtige Themen und Projekte im Stadtbezirk.
Schwerpunktthemen werden voraussichtlich sein:
1.Kulturbürgerhaus Sendling-Westpark/Laim – Aktueller Sachstand – Ist der Termin haltbar?
2.Umgestaltung und Verbesserungen am Partnachplatz – Zeitschiene für die Umsetzung der Umgestaltung Grünanlage und der Verkehrsberuhigung
3.Parkraummanagement im Stadtbezirk – Zeitschiene
4.Bildungscampus Am Westpark – Aktueller Sachstand/Zeitschiene
5.Trambahn Westtangente – Aktueller Sachstand des Planfeststellungsverfahrens
6.Klimaschutz im Stadtbezirk – BA-Antrag Nr. 20-26/B 02634
Ein Kontaktnachweis je Hausstand ist erforderlich. Dieser wurde mit der Einladung an alle Haushalte versandt und ist zur Bürgerversammlung mitzubringen. Ohne Abgabe des Kontaktnachweises ist eine Teilnahme an der Bürgerversammlung nicht möglich.
Eine Teilnahme ist nur nach den am Tag der Bürgerversammlung gültigen Regelungen entsprechend der aktuellen Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich. Derzeit gilt für Besucher*innen der 3G-Grundsatz (Geimpft, Genesen oder aktuell Getestet) entsprechend der 14. lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Nicht zugelassen werden Personen
-mit nachgewiesener SARS-CoV-2-lnfektion
-mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere)
-welche sich in den letzten Tagen in einem vom Robert Koch-Institut festgelegten Risikogebiet aufgehalten haben und daher der Einreise- Quarantäneverordnung (EQV) unterliegen.
-mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten) und/oder Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen; zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen
-welche an unspezifischen Allgemeinsymptomen bzw. respiratorischen Symptomen (Husten, Hustenreiz, Schnupfen) jeder Schwere leiden.
Eine medizinische Gesichtsmaske (ggf. FFP2-Maske) ist zur Bürgerversammlung mitzubringen und durchgehend zu tragen, außer wenn ein Anliegen am Mikrofon vorgetragen wird. Für den Fall, dass der Schutz aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht getragen werden darf, ist ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich.
Auf Grund der geltenden Abstandsregelungen ist das Platzangebot trotz der Größe des Versammlungsortes begrenzt.
Anträge sind in der Bürgerversammlung persönlich zu stellen und schriftlich einzureichen. Das entsprechende Formular und weitere Infos befinden sich im Internet unter www.muenchen.de/buergerversammlungen. Das Formular wird auch zu Beginn der Bürgerversammlung ausgegeben. Alle Besucherinnen und Besucher der Bürgerversammlung, die an den Abstimmungen teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren amtlichen
Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der Geschäftsstelle Süd der Bezirksausschüsse 6, 7, 8, 18 und 19, Meindlstraße 14, für die Öffentlichkeit ausgelegt. Ebenfalls kann in der Geschäftsstelle die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden. Hinweis: Ein Gebärdensprachdolmetscherdienst ist auf Anfrage möglich. Nähere Auskünfte erteilt das Direktorium der Stadt München, Marienplatz 8, 80331 München, buergerversammlung.dir@muenchen.de, Fax 233-25241. Der Versammlungsort ist rollstuhlgerecht.
Die Bürgerversammlung wird unter Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt. Der Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung hat dabei oberste Priorität. Insbesondere wird der Ordnungsdienst auf das Einhalten der Abstandsregelungen sowie das Tragen der medizinischen Maske achten. Vor und während der Bürgerversammlung wird regelmäßig gelüftet.