Markthallen München – „Strom-Posse“ endlich in den Griff bekommen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann, Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 25.3.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, dass
„1. die Markthallen München (MHM) die Lieferanten an der Großmarkthalle (nochmals) auf die Möglichkeit hinweisen, die Kühlaggregate ihrer LKWs mit Strom zu betreiben. Entsprechende Hinweisschilder sollen aufgestellt werden.
2. die Infrastruktur an Steckdosen in 2021 deutlich ausgebaut wird sowie bestehende Steckdosen kurzfristig repariert und ertüchtigt werden.
3. zwischen 22 und 6 Uhr Motoren stehender LKWs sowie Dieselmotoren der Kühlaggregate nicht laufen gelassen werden, um Kühlaggregate, Fahrerhaus, etc. zu versorgen.
4. spätestens 2022 in die Markthallensatzung aufgenommen werden soll, dass der Betrieb von Kühlaggregaten mit Diesel und das Laufenlassen von Dieselmotoren auf dem Marktgelände generell untersagt ist.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein „laufendes“ Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i. V. m. der Betriebssatzung der MHM dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 25.3.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zu 1.
Die Stromanschlüsse auf den Verladerampen stehen den an den Verladungen tätigen Händler*innen und ihren Lieferant*innen/Kund*innen zur Verfügung. Die Händler*innen wurden sowohl mündlich als auch schriftlich entsprechend wiederholt informiert und gebeten, ihre Lieferant*innen/ Kund*innen auf diese Möglichkeit regelmäßig hinzuweisen. Die Ladepunkte sind darüber hinaus deutlich sichtbar.
Zu 2.
Errichtet werden zusätzlich 20 Ladeanschlüsse (10 Ladesäulen mit je 2 Anschlüssen) am LKW-Parkplatz (LKW-PP). Die Energiesäulen werden so po-sitioniert, dass so wenig LKW-Stellplätze wie möglich wegfallen, um eine Belastung des Stadtviertels durch LKW-Rückstau auf öffentlichen Straßen zu vermeiden. Die SWM sind beauftragt, eine Trafostation zu errichten, um den Strombedarf bereitstellen zu können. Die Bauleistungen werden zeitnah nach Prüfung der vorliegenden Angebote vergeben. Der Abschluss der Arbeiten wird um den Jahreswechsel erwartet.
Des Weiteren sollen in Kooperation mit den SWM die auf öffentlichem Straßengrund gängigen Ladestationen für PKW auch auf dem Großmarktgelände errichtet werden, um die Emissionen des Großmarktes auch für den PKW-Verkehr zusätzlich zu reduzieren. Die Errichtung und Inbetriebnahme ist für das Jahr 2022 geplant.
Ein weiterer Ausbau der E-Mobilität im täglichen Großmarktbetrieb (z.B. E-Gabelstapler) wird aktiv bearbeitet und nach Nachweis der Praxistauglichkeit umgesetzt.
Die MHM überprüfen regelmäßig die weiteren technischen Einrichtungen (wie z.B. Ladevorrichtungen) am Gelände. Ergänzt wird dies durch einen Meldeprozess für Störungen für alle Nutzer*innen des Betriebes. Eingehende Meldungen werden verifiziert und anschließend behoben. Anlässlich Ihres Antrages/Hinweises auf einen Defekt wurden die Steckdosen erneut überprüft. Sie sind nach wie vor alle funktionsfähig.
Zu 3.
Der Großmarkt verfügt über einen ausgewiesenen LKW-PP, um zu vermeiden, dass das Stadtviertel mit wartenden LKW belastet wird. Er befindet sich nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung. Ausschließlich auf dem LKW-PP ist es derzeit noch erlaubt, Dieselaggregate für die Kühlungen zu betreiben.
Zu 4.
Das Netz der Ladeinfrastruktur wird, wie oben dargelegt, permanent ausgebaut. Sobald der Bedarf an Ladevorrichtungen für die verfügbare Infrastruktur gedeckt ist, werden die MHM prüfen, inwieweit Dieselaggregatnutzungen unter Berücksichtigung von Übergangsfristen grundsätzlich auf dem GM-Gelände weiter einzuschränken sind. Ziel ist es, sämtliche Funktionen durch Stromladepunkte statt durch Aggregate sicherzustellen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.