Mit dem Fassadenpreis zeichnet die Landeshauptstadt München Eigentümer*innen aus, die die Fassaden ihrer historischen Gebäude durch vorbildliche Renovierungs- und Gestaltungsmaßnahmen wieder in „neuem altem“ Glanz erstrahlen lassen und damit das unverkennbare Münchner Stadtbild bewahren. Im Jahr 2021 wird der Fassadenwettbewerb nunmehr zum 47. Mal durchgeführt.
Wettbewerbsgegenstand sind in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführte bzw. fertiggestellte Renovierungen von Stuckfassaden der Gründerzeit und des Jugendstils, Renovierungen von Fassaden anderer Bauepochen (bis einschließlich 1950er Jahre), Renovierungen von Fassaden denkmalgeschützter Bauten nach 1960 sowie Fassadenmalereien. Teilnahmeberechtigt sind sowohl private Eigentümer*innen von Gebäuden auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München als auch die öffentliche Hand (Stadt, Staat und Kirchen einschließlich zuzuordnender Anstalten, Gesellschaften, Körperschaften, Stiftungen etc.). Kriterien bei der Beurteilung der Fassaden sind Originalität, Gestaltungsreichtum und Erhaltungsaufwand, farbliche Gestaltung, künstlerische und handwerkliche Qualität der Ausführung sowie die stadtgestalterische Bedeutung.
Über die Preisverleihung entscheidet der Stadtrat nach Anhörung einer ehrenamtlichen Gutachterkommission.
Nähere Informationen zur Bewerbung unter https://t1p.de/fassaden. Telefonische Auskunft erteilt die Untere Denkmalschutzbehörde unter Telefon 233-23909, -23739, oder -24848. Bewerbungsschluss ist der 19. November 2021.