Den Tag der Deutschen Einheit sichtbar machen – München feiert in Schwarz-Rot-Gold
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 20.9.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben am 20.9.2021 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen: Jährlich zum 3. Oktober werden anlässlich des Tags der Deutschen Einheit sämtliche städtischen Gebäude, Einrichtungen und Plätze durchgängig und ausschließlich, in den Nationalfarben der Bundesrepublik Deutschland beflaggt. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wird gebeten, gleichsam ihre Fahrzeuge entsprechend zu beflaggen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Der Tag der Deutschen Einheit ist nach Ziffer 6.1.3 der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM) ein regelmäßiger Beflaggungstag, bei dem das Rathaus und weitere städtische Gebäude mit den Fahnen für Bund, Land und Stadt beflaggt werden. An dieser üblichen Beflaggung wird festgehalten, da sie in gebührender und angemessener Weise der Freude der Landeshauptstadt München über die Einheit Deutschlands Ausdruck verleiht. Eine rein deutsche Beflaggung würde den kommunalen, aber auch den bayerischen Bezug zu diesem besonderen Ereignis außer Acht lassen. Ich sehe daher keine Notwendigkeit für eine Änderung der AGAM.
Entsprechend sehe ich auch keine Veranlassung, die bisherige Handhabung bezüglich der Beflaggung der Fahrzeuge bei der SWM/MVG zu ändern.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.