Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Erhaltungssatzung „Haidhausen“ erneut beschlossen. Sie gilt in diesem Umgriff seit 2016. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 29 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen 307.000 Einwohner*innen in 175.000 Wohnungen leben.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Haidhausen“ liegt im gleichnamigen 5. Stadtbezirk innerhalb des Mittleren Rings. Es erstreckt sich im Norden von der Prinzregentenstraße in westlicher Richtung über die Einsteinstraße bis zum Wiener Platz. Die westliche Grenze verläuft entlang der Inneren Wiener Straße in Richtung Gasteig. Die südöstliche Ausdehnung erstreckt sich bis zur Ecke Balan-, Orleansstraße und führt entlang der Orleansstraße über den Orleansplatz am Ostbahnhof. Der nordöstlichste Punkt liegt in der Saint-Privat-Straße zwischen Einstein- und Prinzregentenstraße. Das Gebiet umfasst rund 16.700 Wohnungen, in denen 29.100 Einwohner*innen leben, und gehört damit zu den größten Erhaltungssatzungsgebieten in München.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohn-
bevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Weitere Informationen sind unter muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.