Laser Show statt Raketen-Staub
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Rathaus Umschau 22 / 2021, veröffentlicht am 03.02.2021
Laser Show statt Raketen-Staub
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 3.1.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 3.1.2019, eingegangen am 3.1.2020 haben Sie den og. Antrag gestellt und konkret beantragt:
„Die Landeshauptstadt München prüft, wie die Böller- und Raketenver- botszone ausgeweitet werden kann, um einen optimalen Schutz der Anwohner sowie der Haus- und Wildtiere zu gewährleisten. Außerdem veranstaltet sie schon zum nächsten Jahreswechsel am Münchner Marienplatz und an geeigneten Standorten in den Stadtrandbezirken Laser- und Lichtshows, die eine umweltfreundliche Alternative zu Raketen und Böllern sind.“
Der Kreisverwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 17.11.2020 mit dem Thema Raketen- und Böllerverbot befasst. Dabei wurde der vom Kreisverwaltungsreferat eingebrachten Beschlussvorlage 20-26/V 00958 im Wesentlichen zugestimmt. Wir verweisen auf diesen Beschluss und gehen davon aus, dass sich damit auch der entsprechende Teil Ihres Antrags vom 3.1.2019 erledigt hat.
Soweit Sie beantragen, bereits zum nächsten Jahreswechsel am Münchner Marienplatz und an geeigneten Standorten in den Stadtrandbezirken Laser- und Lichtshows durchzuführen, erlaube ich mir, den Antrag auf dem Schriftweg wie folgt zu beantworten:
Das Kreisverwaltungsreferat hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft hierzu um Stellungnahme gebeten, die wir nachfolgend im Wortlaut wiedergeben dürfen:
„Das RAW wurde vom Direktorium mit der Prüfung einer zentralen Laser- und LED-Licht-Show beauftragt. Anlass hierfür war der Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 23.7.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 14515), in welchem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, zu prüfen, ob als Ersatz für Feuerwerke eine zentrale Laser- und LED-Licht-Show realisiert werden kann.
Das RAW hat die fertig erarbeitete Beschlussvorlage dazu wegen der aktuellen Finanzlage in Folge der Corona-Pandemie nicht eingebracht. Stattdessen hat das RAW in den letzten Monaten eine „Lichtaktion Kunstareal2020“ konzipiert. Für diese Lichtaktion hat der Stadtrat in der Vollversammlung am 22.7.2020 im Rahmen der Recovery-Maßnahmen zusätzliche Mittel bewilligt (Vorlagen-Nr. 20-26/V 00488). Sie wird im Zeitraum Anfang Dezember 2020 – Ende Februar 2021 stattfinden.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hatte bereits zum Jahreswechsel 2019/20 eine Allgemeinverfügung über das Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung innerhalb des Mittleren Rings erlassen. Diese Verbotszone soll auch für den Jahreswechsel 2020/21 und ff. gelten. Ergänzend weist das Kreisverwaltungsreferat darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der seit 16.12.2020 gültigen 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 untersagt ist. Darüber hinaus gilt nach § 3 der 11. BayIfSMV bis zum 10.1.2021, also auch in der Silvesternacht, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
Vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie nötigen Schutzmaßnahmen sowie des durch den Lockdown ausgelösten Rückgangs der kommunalen Steuereinnahmen, kann der Stadtratsauftrag, für den Jahreswechsel 2020/2021 eine Lichtshow als Ausgleich für das Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings zu planen, zeitlich und finanziell derzeit nicht umgesetzt werden. Insbesondere das geltende Verbot von Großveranstaltungen bis 31. Dezember 2020 verunmöglicht konkrete Planungen. Zudem benötigt ein Event, das in seiner Größenordnung dem Bedarf einer Millionenstadt gerecht werden muss, einen sicheren Finanzierungshorizont.
„Licht für alle in der dunklen Jahreszeit“ kann trotz der aktuell gegebenen Einschränkungen zum Ende eines jeden Jahres ein veranstalterisches Highlight werden und gegebenenfalls in Variationen für die Zukunft etabliert werden.
Um dies zu ermöglichen hat das Referat für Arbeit und Wirtschaft eine Umsetzung eines lokalen Lichtkonzepts im Kunstareal im Winter 2020/21 konzipiert. Dafür hat der Stadtrat in der Vollversammlung im Rahmen der Recovery-Maßnahmen zusätzliche Mittel bewilligt (Vorlagen-Nr. 20-26/V 00488).
Diese Lichtaktion sieht keine zentrale Großveranstaltung am Silvesterabend vor, sondern ein dezentrales Lichtevent an verschiedenen Orten und Plätzen im Kunstareal, ohne dass es dabei zu Menschenansammlungenkommt. Das Konzept soll einen ruhigen Genuss der Beleuchtungen ermöglichen und zielt nicht auf ausgelassenes Feiern am Silvesterabend.“
Andere Veranstalter, die zentrale bzw. dezentrale Licht- oder Lasershows zum Jahreswechsel in München durchführen könnten, sind derzeit für das Kreisverwaltungsreferat nicht ersichtlich.
Ohnehin erscheint es vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht zielführend, Angebote zu schaffen, die dazu geeignet sind, größere Menschenmassen anzuziehen.
Ob nach Überwindung der Corona-Pandemie zentrale oder dezentrale Angebote zur Verfügung gestellt werden können, muss in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachreferaten der Landeshauptstadt München zu gegebener Zeit geprüft werden.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.