Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat sich mit den aktuellen Änderungen der Bayerische Bauordnung (BayBO) befasst. Ab sofort gelten in der Landeshauptstadt München verkürzte Abstandsflächen für Gewerbe-, Industrie-, Kern- und Urbane Gebiete, wodurch dichter gebaut werden kann. In den anderen Bereichen, insbesondere in den Wohngebieten, bleiben die Abstandsflächen nach einer für Großstädte über 250.000 Einwohner*innen eingeführten Sonderregelung im Wesentlichen unverändert.
Beim Wohnungsbau gilt ab dem 1. Mai eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Bauvorhaben. Dadurch kann in der Regel spätestens drei Monate und drei Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen mit dem Bau begonnen werden. In München betrifft das etwa ein Drittel der Bauanträge. Beim Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken kann unter bestimmten Voraussetzungen ganz ohne Genehmigung gebaut
werden. Neben der Umnutzung und dem Innenausbau ist dabei auch die Errichtung von Dachgauben möglich, solange die äußere Gestalt der Gebäude im Übrigen unverändert bleibt. Auch bei der Umwandlung von bestandsgeschützten Gebäuden in Wohnraum gibt es Vereinfachungen. Bei der Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum kann auf den Einbau eines Aufzugs verzichtet werden, wenn dies nur mit einem unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.
Neuerungen gibt es auch bei der Elektromobilität und den erneuerbaren Energien: Kleinere Ladestationen für Elektrofahrzeuge benötigen keine Baugenehmigung mehr und die Vorgaben für die Installation von Photovoltaik und Solarthermie auf Dächern wurden so verändert, dass die Dachflächen künftig besser ausgenutzt werden können.
Eine weitere Neuerung betrifft die Herstellung von Kinderspielplätzen. Zwar muss weiterhin ab der vierten Wohneinheit ein Kinderspielplatz errichtet werden, allerdings ist anstelle der Herstellung nun auch eine Ablöse möglich. Jedoch besteht hier kein Wahlrecht seitens der Bauherren, vielmehr muss die Stadt mit der Ablöse einverstanden sein. In welchen Fällen dies in München künftig möglich sein soll, wird noch geprüft. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Erleichterung der Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren.
Die Neuregelungen, insbesondere die Genehmigungsfiktion, machen in der Lokalbaukommission des Referates für Stadtplanung und Bauordnung umfangreiche Anpassungen der Verfahrensabläufe erforderlich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.muenchen.de/lbk.