Verfallen am 31.12.2021 Münchner Fördermittel für TAXI mit reinem E-Antrieb oder Brennstoffzelle, weil die Bearbeitungszeit für Anträge bei der Stadt interessierte Taxiunternehmer davon abhalten, Anträge in ausreichender Anzahl zu stellen?
Anfrage Stadträte Rudolf Schabl und Hans-Peter Mehling (Freie Wähler) vom 18.10.2021
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die aktuell geltende Richtlinie des Förderprogramms „E-Taxi München“ läuft bis zum 31.12.2021. Sie erkundigen sich danach, wie es nach dem 31.12.2021 mit dem Förderprogramm weitergehen wird.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist es richtig, dass das IHFEM zum 31.12.21 ausläuft, ohne verlängert zu werden?
Antwort:
Seit 2015 wurde unter der Federführung des Referats für Gesundheit und Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem Baureferat, Direktorium, Kommunalreferat, Kreisverwaltungsreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie unter Beteiligung des Referats für Bildung und Sport sowie des Mobilitätsreferats (seit 2021) äußerst erfolgreich das „Integrierte Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München“– IHFEM umgesetzt. Das IHFEM ist ein Katalog aus rund 30 Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität in München. Das Förderprogramm „E-Taxi München“ ist eine Maßnahme aus dem Programm.
Mit dem Klimapaket im Juli 2021 (Grundsatzbeschluss I, Klimaprüfung, Finanzierungsrahmen für den Klimaschutz) hat das Referat für Klima- und Umweltschutz den strukturellen Rahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung in München geschaffen. Im Grundsatzbeschluss I (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03533) werden die Handlungsspielräume der Landeshauptstadt München im Klimaschutz und bei der Klimaanpassung beschrieben und Leitsätze für eine Klimastrategie formuliert. Der Finanzierungsrahmen Klimaschutz (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03534) schafft die Voraussetzung für die Umsetzung der Klimaziele. Dieser wird im GrundsatzbeschlussII, der im Dezember der Vollversammlung des Stadtrats vorgelegt wird, definiert. Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird im Rahmen des Grundsatzbeschluss II vorschlagen, die noch laufenden Maßnahmen aus dem IHFEM in den Finanzrahmen Klimaschutz und die Handlungsspielräume zum Erreichen der Klimaziele zu übernehmen und noch vorhandene, unverbrauchte Beschlussmittel fortzuschreiben. Die Entscheidung hierzu obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.
Frage 2:
Wie viele Mittel der ursprünglichen 2 Millionen wurden bislang ausgeschüttet, bzw. werden voraussichtlich bis 31.12.2021 ausgeschüttet?
Antwort:
Das Budget des Förderprogramms „München E-Taxi“ beträgt 1.622.135 Euro (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01535). Mit Stand 4.11.2021 wurden 869.773 Euro ausbezahlt oder gebunden. Die unverbrauchten Beschlussmittel in Höhe von 752.362 Euro sollen im Rahmen des Grundsatzbeschlusses II fortgeschrieben werden, sodass das Förderprogramm fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung hierzu obliegt der Vollversammlung des Stadtrats.
Frage 3:
Wie lange sind die durchschnittlichen Genehmigungszeiten für Anträge zur Förderung von E-Taxis (oder Taxi mit Brennstoffzelle) von der Antragstellung bis zur Genehmigung?
Antwort:
Die Bearbeitung von Neuanträgen beträgt ca. 1-2 Wochen.
Frage 4:
Wie viele Anträge für Taxi wurden seit Bestehen des Programms gestellt?
Antwort:
Mit Stand 4.11.2021 wurden bisher 22 Anträge für 32 E-Taxis gestellt. Die Taxibranche wurde besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen, was dazu geführt hat, dass Investitionen in neue Fahrzeuge ausgesetzt wurden. Mit Beschluss vom 22.7.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00523) wurde das Förderprogramm E-Taxi bereits für die Branche attraktiviert und der Zeitraum zum Abruf der Förderung von drei auf vier Jahre verlängert, sodass die maximale Förderhöhe von 40% des Nettoanschaffungskosten des E-Taxis sicherer erreicht werden kann. Mit der Entspannung der Corona-Lage in diesem Sommer hat auch die Inanspruchnahme der Förderungwieder Fahrt aufgenommen. Allein im dritten Quartal 2021 wurden drei neue Förderanträge für vier E-Taxis gestellt und bewilligt, was zeigt, dass sich die Branche vom Corona-Schock erholt, wieder Investitionen getätigt werden und das Förderprogramm „E-Taxi München“ weiterhin gut angenommen wird.