Aufschlüsselung der Zuweisungen, Zuschüsse und personellen Unterstützung in den Teilhaushalten des Direktoriums, des Kulturreferats, Referats für Gesundheit und Umwelt/Gesundheitsreferats/Referates für Klima- und Umweltschutz und des Sozialreferats
Anfragen Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 21.7.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Aus Gründen einfachen und zweckmäßigen Verwaltungshandelns beantworte ich Ihre vier oben genannten Anfragen gemeinsam.
Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Ihre Anfragen wegen erforderlicher Abstimmungen nicht fristgerecht bearbeitet wurden. Das Direktorium hat Sie am 16.9.2021 per Mail darüber informiert.
Das Informationsrecht nach § 68 GeschO beschränkt sich allerdings auf Auskünfte, die aus den Akten abrufbar sind, d.h. die sich auf bei den Referaten bereits vorhandene und mit zumutbarem Aufwand ermittelbare Informationen beziehen. Ein Anspruch auf Erhebungen, die die Verwaltung erst durchführen müsste, besteht nicht.
Sie stellen in Ihren Anfragen in nachfolgender Übersicht dargestellte Fragen:
Die nachfolgenden Fragen richten sich an folgende Referate:
Direktorium (Nr. 20-26/F 00305), Kulturreferat (20-26/F 00306), Referat für Gesundheit/Referate für Gesundheit und Klima- und Umweltschutz (20-26/F 00307) und Sozialreferat (20-26/F 00308)
Frage 1.1: Sonstige Zuweisungen für laufende Verwaltungstätigkeit für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 1.2: Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 1.3: Personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 2.1: Sonstige Zuweisungen für laufende Verwaltungstätigkeit für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen gemäß des aktuell gültigen Haushaltsplans 2021
Frage 2.2: Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrich- tungen gemäß des aktuell gültigen Haushaltsplans 2021Frage
2.3: Gegenwärtige personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen
Nachfolgende Anfragen betreffen das Referat für Klima und Umweltschutz in der Anfrage 20-26/F00307:
Frage 3.1: Sonstige Zuweisungen für laufende Verwaltungstätigkeit für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen gemäß des aktuell gültigen Haushaltsplans 2021
Frage 3.2: Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrich- tungen gemäß des aktuell gültigen Haushaltsplans 2021 Frage
3.3: Gegenwärtige personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen
Zu Ihrer Ausführung in Ihren Anfragen, dass in Zeiten einer angespannten städtischen Haushaltslage die Frage, welche Organisationen außerhalb der städtischen Kernverwaltung in den vergangenen Jahren und aktuell durch die Stadt Zuweisungen, Zuschüsse und personelle Unterstützung erhielten und erhalten, von besonderer politischer und haushälterischer Relevanz sei, weise ich vorab darauf hin, dass detaillierte Zusammenstellungen über die vorliegenden umfangreichen Informationen in den Jahresabschlüssen und Haushaltsplänen der LHM hinausgehend, aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands nicht leistbar sind.
1. Anfrage Nr. 20-26/F 00305 zur „Aufschlüsselung der Zuweisungen, Zuschüsse und personeller Unterstützung im Teilhaushalt des Direktoriums“
1.1 Vorbemerkung:
Die im Teilhaushalt des Direktoriums aufgeführten „Sonstigen Zuweisungen“ (konsumptiv und investiv) geben die Gesamtsumme dieser Zuweisungen wieder. Eine Aufschlüsselung im Teilhaushalt erfolgt nur zu den „größten“ Positionen hierzu.
1.2 Frage 1.1:
Sonstige Zuweisungen für laufende Verwaltungstätigkeit für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 2.1:
Sonstige Zuweisungen für laufende Verwaltungstätigkeit für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen gemäß des aktuell gültigen Haushaltsplans 2021
Antwort:
Das Direktorium führt keine Zuschussnehmerdatei, weshalb die Auswertung der vergebenen Zuschüsse anhand der im Buchhaltungssystem hinterlegten Buchungen erfolgt. Die größten Positionen stellen die Zuschüsse aus dem Bezirksausschussbudget dar. Hier werden jährlich ca. 600 Einzelzuschüsse vergeben. Die Zuschüsse werden von den Bezirksausschüssen ausgereicht, weshalb das Direktorium hier dementsprechend keine Steuerungsmöglichkeit hat. Eine Aufschlüsselung hierzu stellt einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar, zumal die Zuschussnehmerinnen und Zuschussnehmer und die geförderten Projekte und Maßnahmen wechseln (keine dauerhaften Förderungen). Ebenso verhält es sich mit den Zuschüssen des Migrationsbeirates.
Die übrigen wesentlichen Zuschüsse verteilen sich auf die Bürokosten der Fraktionen (siehe unter Ziffer 4. „Zuweisungen und Zuschüsse“ im Haushaltsband des Direktoriums des jeweils betreffenden Jahres), die Fachstelle für Demokratie und einige Zuschüsse aus der Verwaltung. Soweit diese die Grenze von 25.000 Euro gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 der Stadtratsgeschäftsordnung übersteigen, sind die einschlägigen Vorlagen im Ratsinformationssystem ersichtlich.
1.3 Frage 1.2:
Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 2.2:
Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen gemäß des aktuell gültigen Haushaltsplans 2021
Antwort:
Investive Zuschüsse werden vom Direktorium nur über das Projekt IHFEM zur Förderung der Elektromobilität vergeben. Hierbei handelt es sich um die Zuschüsse an die Eigenbetriebe der Landeshauptstadt München. Zu den investiven Zuschüssen aus dem Bezirksausschussbudget wird auf die Begründung des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes (siehe 1.1 und 2.1) verwiesen.
1.4 Frage 1.3:
Personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 2.3:
Gegenwärtige personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen
Antwort:
Das Direktorium unterstützt keine Vereine, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen durch den Einsatz städtischer Dienstkräfte.
2. Anfrage Nr. 20-26/F 00306 „zur Aufschlüsselung der Zuweisungen, Zuschüsse und personeller Unterstützung im Teilhaushalt des Kulturreferats“
Das Kulturreferat führt hierzu aus:
Mit der Beschlussvorlage „Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Kultureinrichtungen im Haushalt 2021“ (VV-Beschluss vom 16.12.2020 zur Sitzungsvorlage 20-26/V 02083) hat der Stadtrat gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nummer 15 der GeschO zuletzt über die Zuwendungen im Jahr 2021 beschlossen. In den entsprechenden jährlichen Vorlagen sind sowohl die Namen der Zuwendungsempfangenden als auch die Höhe der Zuwendungen aufgeführt. Die angefragten Informationen über die Zuwendungen können daher den Stadtratsbeschlüssen der Jahre 2016 bis 2021 im Ratsinformationssystem entnommen werden. Eine personelle Unterstützung im Auftrag des städtischen Kulturreferats erfolgt seit September 2019 durch Abstellung von drei Vollzeitdienstkräften an das Museumspädagogische Zentrum (MPZ). Das MPZ ist eine Einrichtung des Freistaates Bayern und der Landeshauptstadt München.
3. Anfrage Nr. 20-26/F 00307 „zur Aufschlüsselung der Zuweisungen, Zuschüsse und personeller Unterstützung im Teilhaushalt des Referats für Gesundheit und Umwelt/bzw. der Referate für Gesundheit und Klima und Umweltschutz“
3.1 Das Gesundheitsreferat führt hierzu aus:
Im Gesundheitsreferat (ehemalig Referat für Gesundheit und Umwelt) werden jährlich Beschlussvorlagen in den Stadtrat eingebracht, um die Zuschüsse für die jeweiligen Haushaltsjahre genehmigen zu lassen.Im Rahmen dessen wird neben der eigentlichen Beschlussvorlage eine Haushaltsliste erstellt (immer Anlage 1), in der die kompletten Fördermittel zahlenmäßig aufbereitet sind.
In der Zuschussnehmerdatei (immer Anlage 2) wird über die Zuschussvergabe in den einzelnen Einrichtungen (Regelförderung) und Projekten berichtet.
Nachstehende Beschlussvorlagen wurden in den Stadtrat eingebracht und sind im RIS einzusehen:
-2016: Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04322, Gesundheitsausschuss (GA) vom 1.12.2015 und Vollversammlung (VV) vom 16.12.2015 (145 Einrichtungen in der Regelförderung)
-2017: Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06832, GA vom 10.11.2016 und VV vom 15.11.2016 (146 Einrichtungen in der Regelförderung)
-2018: Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 09806, GA und Umweltausschuss (UA) vom 5.12.2017 und VV vom 13.12.2017 (146 Einrichtungen in der Regelförderung)
-2019: Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12896, GA/UA vom 11.12.2018 und VV vom 19.12.2018 (145 Einrichtungen in der Regelförderung)
-2020: Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16061, GA vom 21.11.2019 und VV vom 27.11.2019 (142 Einrichtungen in der Regelförderung).
3.2 RKU
Das RKU führt hierzu aus:
Das Referat für Gesundheit und Umwelt/Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) hat in den Jahren 2016 – 2020/2021 alle Zuwendungen und Zuschüsse mit Beschlüssen in den Fachausschüssen (Umweltausschuss) bzw. der Vollversammlung eingebracht.
Die Zuwendungsempfänger sind in der Zuschussnehmerdatei (ZND) aufgestellt, die dem Beschluss jeweils anliegen.
Diese sind in folgenden Sitzungsvorlagen und im RIS zu finden:
-SV Nr. 14-20/V 04317, Umweltausschuss vom 1.12.2015 für das Jahr 2 016
-SV Nr. 14-20/V 06996, Umweltausschuss vom 8.11.2016 für das Jahr 2 017
-SV Nr. 14-20/V 09965, Umweltausschuss vom 5.12.2017 für das Jahr 2 018
-SV Nr. 14-20/V 12819, Umweltausschuss vom 11.12.2018 für das Jahr 2 019
-SV Nr. 14-20/V 15899, Umweltausschuss vom 19.11.2019 für das Jahr 2020-SV Nr. 20-26/V 01145 Vollversammlung vom 19.11.2020 für das Jahr 2021. Diese SV beantwortet zugleich Ihre Fragen 3.1 und 3.2. Im aktuellen Jahr sind 26 Projekte in der Regelförderung sowie viele kleine Projekte, die über zwei Töpfe (sonstige Umweltförderung und Agenda-2030-Projekte) gefördert werden.
Frage 3.3:
Gegenwärtige personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen
Antwort:
Personelle Unterstützung im Auftrag des städtischen Referats für Klima- und Umweltschutz gibt es nicht. Im Rahmen der Zuwendungen werden lediglich Personalkosten der Zuschussempfänger finanziert.
4. Anfrage Nr. 20-26/F 00308 „zur Aufschlüsselung der Zuweisungen, Zuschüsse und personeller Unterstützung im Teilhaushalt des Sozialreferats“
Zu Ihrer Anfrage vom 21.7.2021 nimmt das Sozialreferat wie folgt Stellung:
4.1
Der Teilhaushalt des Sozialreferats bietet zwar eine geraffte Übersicht über die ausgereichten Zuwendungen und Zuschüsse. Er enthält jedoch ausschließlich nicht abschließend aufgeschlüsselte Sammelposten.
4.2 Frage 1.1:
Sonstige Zuweisungen für laufende Verwaltungstätigkeit für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 2.1:
Sonstige Zuweisungen für laufende Verwaltungstätigkeit für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen gemäß des aktuell gülti gen Haushaltsplans 2021
Antwort:
Die sog. „sonstigen Zuweisungen“ im Bereich der ausgereichten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Verwaltungstätigkeit setzen sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
-Verbände der freien Gesundheits- und Wohlfahrtspflege
-(z.B. einzelne freie Träger der Wohlfahrtspflege, Spitzenverbände der freien Wohlfahrt, Vereine, gemeinnützige Unternehmen etc.)
-kommunale Sonderrechnungen (z.B. MÜNCHENSTIFT, GEWOFAG,
GWG, Münchner Volkshochschule)
-übrige Bereiche (z.B. Entschädigungsfonds OEZ- und Oktoberfest-Attentat, Einzelmaßnahmen).
Zur Darstellung der sich hinter diesen Teilbereichen verbergenden rund 1.100 Einzelmaßnahmen (insbesondere Projekt- bzw. Einrichtungsförderungen) erstellt das Sozialreferat einmal jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung des Folgejahres die Beschlussvorlagen über die so genannten Zuschussnehmerdateien (ZND). Dem Stadtrat wird dabei je Amt/ Bereich eine gesonderte Beschlussvorlage samt Anlagen zur Entscheidung vorgelegt. Darüber hinaus werden einzelne Maßnahmen in gesonderten Sitzungsvorlagen dargestellt.
Jede der vier ZND-Beschlussvorlagen enthält neben dem eigentlichen Textteil zwei Anlagen. Die Anlage 1a stellt in Listenform für jede einzelne bezuschusste Maßnahme des jeweiligen Amtes bzw. Bereichs das Ergebnis der Antragsprüfung („Vorschlag der Verwaltung“ bzw. „Produktorientierte Ansätze“), die Höhe der beantragten Förderung gem. Antrag, den Haushaltsansatz des vorangegangenen Jahres sowie weitere Angaben zu Veränderungen aufgrund von Stadtratsbeschlüssen dar. Daneben werden Detailinformationen zur Bezuschussung inkl. Begründungen bzw. Erläuterungen gegeben, soweit diese im Einzelfall notwendig sind. Sofern vom Sozialreferat Maßnahmen gefördert werden, die auch von anderen städtischen Referaten/Dienststellen bezuschusst werden, liefert hierüber jeweils die Anlage 1b Informationen in listenmäßiger Darstellung.
Die Befassung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA) und des Sozialausschusses (SozA) mit den Zuschussnehmerdateien 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01731, Nr. 20-26/V 01748, Nr. 20-26/V 01740 und Nr. 20-26/V 01803) hat in der gemeinsamen Sitzung am 1.12.2020 stattgefunden. Die Vollversammlung des Stadtrates hat über diese Vorlagen in ihrer Sitzung am 16.12.2020 entschieden. Die Beschlüsse der Zuschussnehmerdateien sind insofern Bestandteil der Haushaltsplanung des Sozialreferats, da in ihnen sämtliche zuschussrelevanten Beschlüsse des Stadtrates (z.B. Einzelbeschlüsse über Zuschussausweitungen und -einstellungen, Beschlüsse über neue Förderprojekte, Sammelbeschluss Zuschussmehrbedarfe, Beschlüsse zu Budgetumschichtungen etc.) zusammengefasst dargestellt werden. Die Beschlüsse über die Zuschuss-nehmerdateien der Jahre 2016 bis 2021 sind im Ratsinformationssystem (RIS) abrufbar.
Diese Form der Abbildung ermöglicht dem Stadtrat eine differenzierte Information über die Entwicklung jeder einzelnen Fördermaßnahme. Aus dieser können die von Ihnen gewünschten Informationen entnommen werden. Detaillierte Zusammenstellungen sind aufgrund des damit verbundenen Aufwands nicht leistbar.
4.3 Frage 1.2:
Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 2.2:
Sonstige Zuweisungen im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen gemäß des aktuell gültigen Haushaltsplans 2021
Antwort:
Die sog. „sonstigen Zuweisungen“ im Bereich der ausgereichten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen setzen sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
-Verbundene Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen (z.B. Zuschuss an GWG zum Grundstückserwerb, Zuschüsse für (Erst-)Einrichtungen von Unterkünften, Investitionskostenzuschüsse)
-private Unternehmen
-(z.B. Investitionszuschüsse für stationäre Pflegeeinrichtungen sozialer Träger in privatrechtlicher Unternehmensform)
-übrige Bereiche (z.B. Investitionszuschüsse für Tagespflegestationen oder Nachbarschaftstreffs sozialer Träger in gemeinnütziger Unternehmensform).
Die sich hinter diesen Teilbereichen verbergenden Einzelmaßnahmen können den Beschlüssen zu den Mehrjahresinvestitionsprogrammen (MIP) des Sozialreferats (Sozialbereich und Jugendamtsbereich) entnommen werden. In ihnen werden sämtliche investiven Beschlüsse des Stadtrates zusammengefasst dargestellt. Insofern liegt jeder Einzelmaßnahme bereits ein entsprechender Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates zu Grunde.Die Befassung des KJHA/SozA mit den aktuellen MIP-Beschlüssen des Sozialreferats (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01644 und Nr. 20-26/V 01750) hat in der gemeinsamen Sitzung am 1.12.2020 stattgefunden. Die Vollversammlung des Stadtrates hat über das Mehrjahresinvestitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 in ihrer Sitzung am 16.12.2020 entschieden (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01991). Die MIP-Beschlüsse der vergangenen Jahre sind im RIS abrufbar.
Eine darüber hinausgehende Erfassung, Kategorisierung und Darstellung aller Einzelmaßnahmen ist nicht mit vertretbarem Aufwand leistbar.
4.4 Frage 1.3:
Personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen in den Jahren 2016-2020
Frage 2.3:
Gegenwärtige personelle Unterstützung für Vereine, Unternehmen und sonstige Einrichtungen
Antwort:
Das Sozialreferat unterstützt keine Vereine, Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen durch den Einsatz städtischer Dienstkräfte.
Weitere, über die vorstehend dargestellten Informationen hinausgehende Daten zu ermitteln, würde einen immensen, referatsweiten Aufwand bedeuten, der in diesem Umfang nicht vom Informationsrecht nach § 68 GeschO gedeckt ist.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.