Räume für Jugendverbände zur Förderung demokratischer Selbstorganisation junger Menschen während der Corona-Pandemie
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Anne Hübner, Barbara Likus, Christian Müller, Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) vom 31.5.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 31.5.2021 kann ich Ihnen Folgendes mit:
Ein Raumüberlassungsverbot an Jugendverbände hat es im Bereich der LHM weder während der Pandemie noch davor gegeben. Die Grundsätze für die außerschulische Nutzung der Schulimmobilien hat der Stadtrat mit Beschluss vom 2.7.2003 geregelt. Das RBS überlässt auf dieser Grundlage die schulischen Räume und Flächen für vielfältige bürgerschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche Nutzungen. Die vom Kreisjugendring angemeldeten Veranstaltungen fallen auch nicht unter die wenigen Ausnahmetatbestände (z.B. keine Nutzung zu parteipolitischen Zwecken) und sind daher grundsätzlich genehmigungsfähig.
Gleichwohl gab es aufgrund der Pandemie und den Verboten bzw. Einschränkungen von Veranstaltungen zeitweise einen grundsätzlichen Stopp bei der Raumüberlassung. Inzwischen können Räume auch in städtischen Schulen wieder vergeben werden.
Aufgrund Ihres Antrags gab es inzwischen Gespräche zwischen dem ZIM und dem KJR, es wurde ein Verfahren eingerichtet, mit dem im KJR organisierte Jugendverbände Räume für Gremiensitzungen in Schulen erhalten können. Es wurden auch schon die ersten größeren Überlassungen vereinbart.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.