Wandel gestalten!
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 8.6.2021
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Mit o.g. Antrag fordern Sie Folgendes:
„Das Personal- und Organisationsreferat entwickelt das bewährte Personalentwicklungskonzept, bei dem es städtischen Beschäftigten ermöglicht wird, referatsübergreifend zu hospitieren, umfassend weiter. Die städtischen Tochtergesellschaften werden in das Hospitationsangebot integriert.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Die Beantwortung erfolgt deshalb auf diesem Wege:
Um Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern gibt es bei der Landeshauptstadt München die Möglichkeit, „über den Tellerrand“ zu schauen. Eine Hospitation ist wichtig, um den eigenen Horizont zu erweitern, andere Arbeitsweisen und Fachgebiete kennenzulernen sowie die kollegiale Zusammenarbeit zu fördern. Aus diesem Grund unterstützt und begrüßt die Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin seit rund 20 Jahren explizit Hospitationen.
Grundsätzlich ist jeglicher zielorientierte Austausch mit anderen Dienststellen im eigenen Bereich, anderen Referaten oder Eigenbetrieben sowie Beteiligungsgesellschaften, Betrieben der Privatwirtschaft und anderen Verwaltungen möglich und gewünscht.
Das Hospitationskonzept der Landeshauptstadt München sieht ausdrücklich vor, dass mit Betriebshospitationen über die Stadtverwaltung hinaus Kontakte geknüpft werden. Unter dem Motto „Von einander lernen – einander verstehen“ erfolgt ein Perspektivenwechsel, der Mitarbeiter*innen wertvolle Erfahrungen und Qualifizierungschancen bietet.
Mitarbeiter*innen wird durch eine Hospitation die Möglichkeit gegeben, sich mit Arbeitsabläufen in der Privatwirtschaft vertraut zu machen und betriebswirtschaftliche Handlungsweisen hautnah zu erleben. Andererseitserhalten Betriebe durch unsere Mitarbeiter*innen Einblick in die öffentliche Verwaltung.
Eine weitere Öffnung der Hospitationen um den Bereich von städtischen Tochtergesellschaften, wie im Antrag gefordert, ist daher nicht mehr nötig, da diese im existierenden Konzept bereits inkludiert sind.
Bei der Dauer von sogenannten externen Hospitationen sieht das städtische Hospitationskonzept derzeit vor, dass Mitarbeiter*innen in der Regel drei bis vier Wochen in einem ausgewählten Unternehmen eingesetzt werden. Soweit dienstliche Interessen oder die Bedürfnisse des Einzelfalls einen längeren oder kürzeren Aufenthalt notwendig machen, kann eine andere Aufenthaltszeit festgelegt werden.
Der Antragsteller schlägt hier eine Aufenthaltsdauer von bis zu zwölf Monaten als Regelfall vor.
Da das POR sich gerade komplett umorganisiert, wird ab 1.4.2022 ein neues Kompetenzcenter (KC) Personalentwicklung eingerichtet. Ich kann Ihnen in Aussicht stellen, dass das Thema Hospitation nach Abschluss der Neuorganisation im KC aufgegriffen wird. Dabei wird auch eine mögliche Hospitationsdauer von bis zu zwölf Monaten, wie von Ihnen gefordert, betrachtet. Ebenso werden Vernetzung und Implementierung neuer Impulse auf der Agenda stehen.
In der Anlage übermittle ich unseren Flyer zu den Hospitationsmöglichkeiten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.