Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen in München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 22.9.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Zwar ist die Entwicklung von Zahnkaries bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland über die vergangenen Jahrzehnte deutlich rückläufig, gleichwohl verteilt sich dieser zurückgehende Kariesbefall auf immer weniger Erkrankte. Demnach haben wenige Kinder besonders viel Karies. Bislang gingen Studien davon aus, dass sie etwa jedes fünfte Kind betreffen. Im Jahr 2018 wurden in Bayern 38 Prozent der Zwölfjährigen, also rund 39.600 Kinder, wegen Karies in bleibenden Zähnen behandelt. Somit wurde Karies bei Kindern in Bayern deutlich unterschätzt.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Der gesetzliche Auftrag nach § 21 SGB V fokussiert darauf, jährlich alle Kindergarten-Gruppen und alle Schulklassen in Grund- und Förderschulen altersentsprechend über die Funktion der Zähne sowie deren Gesunderhaltung zu informieren. Dieser jährliche Impuls im zeitlichen Rahmen einer Schulstunde wird als „Motivation und Instruktion“ bezeichnet. Die in § 21 SGB V aufgeführten zahnärztliche Reihenuntersuchungen werden seit 2006 nur noch in einem Teil der insgesamt betreuten Schulen durchgeführt, und zwar in denen mit überdurchschnittlicher Kariesprävalenz. Die unten aufgeführten Werte stellen deshalb keine Gesamtstatistik aller Grund- bzw. Förderschulen in der Landeshauptstadt München dar. Dies gilt auch für die Reihenuntersuchungen in Münchner Kindertageseinrichtungen.
Die Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V wird von der Landeshauptstadt München seit vielen Jahren in bewährter und enger Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit (LAGZ Bayern) und mit folgender Aufteilung der Zuständigkeiten bei der Betreuung durchgeführt. Vom GSR-Sachgebiet Zahngesundheit werden betreut:
966 Kindergärten
127 Grundschulen (Klassen 1 bis 4)
30 Förderschulen (in diesen auch 5. und 6. Klassen).Von Zahnärzten*innen, die freiberuflich für die LAGZ tätig sind, werden betreut:
34 Grundschulen
7 Förderschulen
sowie die 5. und 6. Klassen an allen Münchner Gymnasien und Mittelschulen.
Die LAGZ unterstützt zudem die Landeshauptstadt München finanziell und stellt kindgerechte Motivationsartikel zur Zahngesundheit zur Verfügung.
Frage 1:
Wie hat sich der Anteil der Vorschul- und Grundschulkinder mit Kariesbefall in München seit dem Schuljahr 2017/2018 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Schuljahren.
Antwort:
Das Gesundheitsreferat führt die im § 21 SGB V aufgeführten zahnärztlichen Reihenuntersuchungen seit 2006 nicht mehr in allen Münchner Grund- und Förderschulen bzw. Kindergärten durch, nämlich bei aktuell 42% der insgesamt betreuten Schulen bzw. 6% der Kindergärten. Dabei liegt der Fokus auf den Grundschulen mit überdurchschnittlicher Kariesprävalenz und auf den Förderschulen. Demzufolge bilden die vom Gesundheitsreferat erhobenen Daten zu den Zahnbefunden von Grundschul- und Kindergartenkindern nicht den Durchschnitt in der Landeshauptstadt München ab.
In Grundschulen werden statistisch nur die kariösen bleibenden Zähne erfasst.
In den Kindergärten beziehen sich die statistischen Zahlen nur auf kariöse Milchzähne.Im Schuljahr 2019/2020 konnten ab 15.3.2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine zahnärztlichen Untersuchungen durchgeführt werden.
Frage 2:
Wie hat sich der Anteil der Vorschul- und Grundschulkinder mit naturgesunden Zähnen in München seit dem Schuljahr 2017/2018 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Schuljahren.
Antwort:
In den Grundschulen werden statistisch alle bleibenden Zähne erfasst. In den Kindergärten beziehen sich die Werte auf die Milchzähne. Die Befundgruppe „sanierte Zähne“ ist in den o.g. Tabellen nicht gesondert aufgeführt.
Im Schuljahr 2019/2020 konnten ab 15.3.2020 aufgrund der Corona-Pandemie keine zahnärztlichen Untersuchungen mehr durchgeführt werden.
Frage 3:
In welchem Umfang wurden zahnärztliche Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst bei Kindern im Alter von drei bis zwölf Jahren seit dem Schuljahr 2017/2018 durchgeführt?
Antwort: Die Reihenuntersuchungen werden nur in Schulen und Einrichtungen durchgeführt, die das Angebot des Gesundheitsreferates annehmen. Die zahnärztlichen Untersuchung setzt das Einverständnis der Sorgeberechtigten und der Kinder voraus.
Zum 1.9.2018 konnte eine vorher längere Zeit vakante 0,5 VZÄ Stelle mit einer Zahnärztin nachbesetzt werden wodurch sich der deutliche Anstieg an untersuchten Grundschulkindern im Schuljahr 2018/2019 erklärt.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl der Zahnärzt*innen im öffentlichen Gesundheitsdienst in den Jahren 2020 bis heute entwickelt?
Antwort:
Die Anzahl der Stellen für Zahnärzt*innen im öffentlichen Gesundheitsdienst für die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen ist seit dem Jahr 2020 unverändert.
Es sind 3,14 vollzeitäquivalente Stellen für Zahnärzt*innen vorhanden.
Frage 5:
In wie vielen Münchner Kitas wurden im Jahr 2019 und 2020 Gruppenprophylaxen gemäß § 21 SGB V durchgeführt?
Antwort:
Ab 15.3.2020 wurden Kitas und Schulen wegen der Covid-19 Pandemie geschlossen. Das Personal des Sachgebiets Zahngesundheit wurde zunächst vollständig und auch im Schuljahr 2020/21 noch überwiegend in der Pandemiebekämpfung eingesetzt.
Um ab April 2021 den Kontakt mit den Münchner Kindertageseinrichtungen wieder aufzunehmen, hat das Gesundheitsreferat sog. „Reminder-Pakete“ (bestehend aus Zahnbürsten für die Kinder, Zahnputz-Anleitungen für Zuhause, einen Brief zum Vorlesen für die Kinder sowie ein Schreiben an die Kindergarten-Leitung) an die Kitas – soweit möglich persönlich – verteilt. Das Angebot der Gruppenprophylaxen in den Kitas wurde im Juni 2021 wieder aufgenommen.
Frage 6:
In wie vielen Münchner Schulen wurden im Jahr 2019 und 2020 Gruppenprophylaxe gemäß § 21 SGB V durchgeführt?
Antwort:
Das Angebot der Gruppenprophylaxen wurde in den Grund- und Förderschulen ab Oktober 2021 wiederaufgenommen.
Frage 7:
Gibt es in München Kitas oder Schulen, an denen keine gruppenprophylaktische Betreuung durchgeführt wird? Wenn ja, an wie vielen Münchner Kitas oder Schulen wurde keine gruppenprophylaktische Betreuung in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt?
Bitte Anzahl und Anteil aller Kitas und Schulen angeben.
Antwort:
Es gibt 25 Kindergärten und eine Grundschule, die ausdrücklich keine gruppenprophylaktische Betreuung von externen Akteuren wünschen. Auch durch unvorhersehbare Entwicklungen (längere Erkrankungen von Mitarbeiter*innen, Personalfluktuation) können Lücken bei der Betreuung von Einrichtungen entstehen.
Es wird stets angestrebt, diese Lücken im Folgejahr zu schließen.