Im SZ-Artikel „Das ist echt ein Skandal“ vom 30.11.2021 wird behauptet, das Gesundheitsreferat (GSR) habe einen Antrag auf Eröffnung eines Impfzentrums abgelehnt. Dies ist nicht richtig.
Tatsächlich hat nicht Herr Schönhofer, sondern ein Notarzt und Impfarzt per Mail am 15.11.2021 die „Genehmigung für Mobile Teststation und/oder Impfstation“ beantragt. Das Konzept sah unter anderem eine „zentrale Impf- und/oder Teststation in der Nähe des Hauptbahnhofes“, aber auch mobile Elemente vor. Nachdem gestern per Mail eine Nachfrage zu dem Thema beim GSR einging, die von Herrn Schönhofer und ebendiesem Arzt unterzeichnet war, ist davon auszugehen, dass Herr Schönhofer sich in seinen Äußerungen auf die Antwort des GSR an den Arzt bezieht. Per Mail vom 23.11.2021 bedankte sich Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek ausdrücklich bei dem Antragsteller für dessen Einsatz bei der Pandemiebekämpfung und informierte ihn darüber, dass es ihm als Arzt grundsätzlich freistünde, Corona-Schutzimpfungen durchzuführen und eine Genehmigung des Gesundheitsreferats für die Impfaktionen daher grundsätzlich nicht erforderlich sei.
Weiter wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass er sich bitte, falls er Impf- und Testangebote auch im öffentlichen Raum (also nicht nur stationär) durchführen möchte, vorab mit dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München in Verbindung setzen solle, da hierfür ggf. eine sog. Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein könnte. Dafür wurde auch der Kontakt zum konkreten Ansprechpartner genannt.
Inzwischen hat das KVR den Antragsteller darüber informiert, dass er keine Genehmigung benötigt, da nach seinen Angaben die Impfstation nur noch innen im Cafe sein sollte. Eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis wäre nur notwendig gewesen, wenn er – wie in seinem ursprünglichen Schreiben ans GSR geschildert – neben der Impfstation im Café auch mobile Impf- und/oder Testteams hätte betreiben wollen.
Daher gilt, wie dem Antragsteller bereits in der Mail vom 23.11. 2021 mitgeteilt: Als Arzt steht es dem Antragsteller grundsätzlich frei, Corona- Schutzimpfungen durchzuführen. Eine Genehmigung des Gesundheitsreferats für die Impfaktionen ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.