Vitamin D-Prophylaxe einführen anstelle von Tests
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 20.9.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass eine Vitamin-D-Prophylaxe für die Münchner Bevölkerung eingeführt wird. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmä-ßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 20.9.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Vitamin D ist der übergeordnete Begriff für eine Gruppe fettlöslicher Vitamine, die Calciferole. Zu den wichtigsten Formen gehören Vitamin D2 (Ergocalciferol) und Vitamin D3 (Cholecalciferol). In der Regel bildet der Körper in der Haut 80 bis 90% des Vitamins mithilfe von Sonnenlicht selbst. Dabei ist ein Aufenthalt im Freien nötig. Die Ernährung trägt mit einem geschätzten Anteil von circa 10 bis 20% nur einen relativ geringen Anteil zur Vitamin-D-Versorgung bei.
Vitamin-D-Präparate sind in Deutschland und der Europäischen Union nicht zur Prophylaxe und Behandlung von Covid-19 Erkrankungen zugelassen. Zugelassene Indikationen von Vitamin-D-Arzneimitteln bestehen im Bereich der Prophylaxe und/oder Behandlung von Rachitis, Osteomalazie, Osteoporose, Hypoparathreoidismus und Vitamin-D-Mangelerkrankungen. Aus bisherigen Studien gibt es Hinweise, dass bei vorliegendem Vitamin-D-Mangel ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf besteht. Ebenso zeigt sich, dass eine Vitamin-D-Substitution bei vorliegendem Vitamin-D-Mangel zu einer Reduktion des Risikos für einen Aufenthalt auf einer Intensivstation führen und das Mortalitätsrisiko senken kann. Die deutsche Gesellschaft für Ernährung gibt aktuell keine pauschale Empfehlung einer Vitamin D-Supplementation zur Reduzierung des Risikos für eine SARS-CoV-2 Infektion oder der Schwere des Verlaufs einer CO-VID-19-Erkrankung ab.
Eine routinemäßige Verwendung von Vitamin-D bei der Therapie von SARS-CoV-2-Infektionen wird von den Fachgesellschaften aktuell nichtempfohlen. Bei vorliegendem Vitamin-D-Mangel wird eine Substitution unabhängig vom Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion empfohlen. Die prophylaktische Gabe von Vitamin-D-Präparaten verhindert nicht die Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus und eignet sich daher nicht als Ersatz für Testungen auf SARS-CoV-2.
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und den aktuellen Zahlen des RKI bietet eine vollständige SARS-CoV-2-Impfung den besten Schutz vor schweren und tödlichen SARS-CoV-2-Infektionen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.