Bericht zur IT-Ausstattung beim Corona-Fall-Management
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 3.2.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, dass das IT-Referat und das Gesundheitsreferat im IT-Ausschuss am 10.2.2021 umfassend zu den im Gesundheitsamt für das Corona-Fall-Management und die Kontaktpersonennachverfolgung eingesetzten IT-Verfahren und welche Änderungen und Verbesserungen hier möglich und geplant sind, berichten.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihren Antrag zur Bearbeitung zugeleitet, da im Wesentlichen die Umstellung auf eine bundesweite Software beschrieben werden muss, deren Einführung das GSR koordiniert.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen daher in Abstimmung mit dem IT-Referat Folgendes mit:
Im Gesundheitsreferat (GSR) ist bereits seit 2012 das Fachverfahren OctowareTN im Einsatz, das neben den Geschäftsprozessen im Infektionsschutz auch viele andere Aufgabenbereiche des GSR abdeckt, etwa im Bereich des Amtsärztlichen Dienstes oder des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Für diese Aufgaben gibt es keine bundesweit vorgegebene Standardanwendung, vielmehr wurde im Wettbewerb eine marktübliche kommerzielle Anwendung beschafft. Diese ist auch bei anderen Gesundheitsämtern im Einsatz, beispielsweise im Freistaat Sachsen in allen Gesundheitsämtern.
Für den Infektionsschutz beinhaltet diese Anwendung auch eine standardisierte Schnittstelle, mit der die verpflichtende digitale Meldung von Infektionskrankheiten an die übergeordnete staatliche Stelle, in diesem Fall das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), erfolgt.
Zu Beginn der Corona-Pandemie kam es einerseits zu einem starken Anstieg der Fälle im Infektionsschutz und andererseits zu einem massiven Einsatz von fachfremden Unterstützungskräften. Da die eingesetzte Fachanwendung für einen ungeübten Benutzerkreis nicht optimal geeignet war und von übergeordneten Stellen keine Anwendung bereitgestellt wurde, hat it@M in sehr kurzer Zeit auf Basis der fachlichen Anforderungen der Hauptabteilung Gesundheitsschutz im GSR die Anwendung „CoVe“speziell für die Kontaktpersonennachverfolgung entwickelt, die erfolgreich im Einsatz war.
Im April 2020 kündigte dann der Freistaat Bayern die Anwendung BaySIM an und empfahl allen Gesundheitsämtern, diese Anwendung einzusetzen. Nach umfangreichen technischen und organisatorischen Vorarbeiten im GSR und bei it@M wurde diese Anwendung im Oktober 2020 wie ge-
wünscht eingeführt. Da sie jedoch nicht über eine Schnittstelle für die verpflichtenden Meldungen an das LGL verfügt, muss weiterhin die langjährig etablierte Fachanwendung OctowareTN für diese Meldungen und somit auch für die Datenpflege der erkrankten Personen genutzt werden.
Im Dezember 2020 wies das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) schließlich die Gesundheitsämter an, die Anwendung SORMAS einzuführen und teilte im Januar 2021 mit, dass BaySIM Ende April 2021 abgeschaltet werde. Aktuell laufen deshalb die Vorbereitungen zur Einführung von SORMAS. Bisher wurde vom StMGP kein Migrationskonzept für den Wechsel von BaySIM nach SORMAS vorgelegt. Daher wird ein solches aktuell erarbeitet. Parallel erfolgt bereits die Schulung der Anwender*innen.
Auch SORMAS beinhaltet jedoch Stand heute keine direkte Schnittstelle für die verpflichtende Meldung an das LGL. Vorgesehen ist vielmehr eine Schnittstelle zur bestehenden Fachanwendung OctowareTN im Infektionsschutz, von der aus dann wie gehabt die digitale Meldung an das LGL erfolgt. Ein Fertigstellungstermin für diese Schnittstelle konnte der Freistaat Bayern auch auf mehrfache Nachfrage bisher nicht benennen, wir gehen jedoch davon aus, dass wir die Migration auf SORMAS im März 2021 durchführen können. Der Betrieb von SORMAS ist nach aktueller Information des StMGP bis Ende 2022 gesichert.
Die Landeshauptstadt München geht somit keinen Sonderweg, sondern folgt den Weisungen des StMGP, auch wenn dies jeweils erneut erhebliche Ressourcen im GSR und bei it@M bindet.
Unabhängig von der Einführung von SORMAS wurden bereits eine Vielzahl Verbesserungen bei den Abläufen im Contact Tracing auf den Weg gebracht und auch umgesetzt. Dazu gehören etwa die Konzentration des Contact Tracing auf der Neuen Messe München mit einheitlicher und moderner Arbeitsplatzausstattung, die Produktion der Anschreiben für die Kontaktpersonen und der Quarantänebescheinigungen über das Massendruckzentrum bei it@M, die Anbindung an das DEMIS-System des RobertKoch-Instituts und die Digitale Einreise-Anmeldung sowie die Einführung von Onlineformularen für die Organisation der Kohortenisolation an Schulen.
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.