Ausreichende Impfräume für den Neubau des Kälteschutzes vorsehen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Köning, Christian Müller, Cumali Naz (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Bernd Schreyer (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 1.10.2020
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
In o.g. Antrag bitten Sie die Landeshauptstadt München, für ausreichend Impfräume im Neubau an der Lotte-Branz-Straße, der für die Erstversorgung der Asylbewerber und für den Kälteschutz mit 850 Betten gerade geplant wird, zu sorgen. Dies vor dem Hintergrund, dass derzeit Asylsuchende mit dem Bus in die Schwanthalerstraße ins Gesundheitsreferat (GSR) gefahren werden. Mit ausreichenden Impfräumen vor Ort könnten, ohne weitere Transporte, im Rahmen der Erstuntersuchung die notwendigen Impfungen vom GSR durchgeführt werden. Da die Parksituation in der Schwanthalerstraße sehr schwierig ist und auch Transporte in die Innenstadt vermieden werden könnten, wäre die Kombination von Erstuntersuchung und Impfung sinnvoll. Dazu müssten jedoch ausreichend Räume eingeplant werden.
Der Antrag wurde dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), seit dem 1.1.2021 Gesundheitsreferat mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Schreiben zu beantworten.
Bis zum Beginn der Pandemie hat das Impfwesen des Gesundheitsre-
ferats allen Asylbewerber*innen im Anschluss an die Erstuntersuchung nach § 62 AsylG eine Impfberatung und ggf. die empfohlenen Impfungen angeboten. Dieses Angebot wurde von den Asylbewerber*innen sehr gut angenommen und hat sich bewährt.
Auf Grund des absehbaren Wegfalls des Standortes Heidemannstraße 50 wurde die Planung eines Ersatzstandorts in der Lotte-Branz-Straße vorangetrieben. An diesem Standort sind die Räumlichkeiten für die Asylerstuntersuchungen von bis zu 75 Asylbewerber*innen pro Tag eingeplant.
Das Gesundheitsreferat hält es für angezeigt im Rahmen dieser Untersuchung auch weiterhin ein Impfangebot vorzuhalten. So weisen Asylbewerber*innen häufig Impflücken auf und haben ein erhöhtes Risiko, an impfpräventablen Infektionskrankheiten zu erkranken. Zum anderen schreibt das Masernschutzgesetz für alle Bewohner*innen von Gemeinschaftsun-terkünften einen Schutz gegen Masern vor. Dieser ist durch die entsprechende Impfung einfach herbeizuführen. Da die Asylerstuntersuchung verpflichtend ist, können bei einer Kombination der Untersuchung mit der Impfberatung alle Asylbewerber*innen erreicht werden.
Bei der bereits fortgeschriebenen Bauplanung waren zwei Räume zur Durchführung von Impfungen im Ausbruchsfall eingeplant. Für ein reguläres Impfangebot vor Ort sind Räumlichkeiten für die Dokumentation und für Dolmetscherunterstützte Aufklärung und Beratung erforderlich. Beides kann noch in den bereits geplanten Räumlichkeiten untergebracht werden. Damit kann trotz weit fortgeschrittener Planung noch ein Impfangebot für die Zielgruppe vor Ort realisiert werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.