Strafzinsen bei der Stadtsparkasse München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 13.1.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Der Oberbürgermeister hat in einem Interview mit Der BILD-Zeitung vom 5.12.2019 gesagt, dass es bei der Stadtsparkasse München (SSKM) kein Verwahrentgelt/Strafzinsen auf Giroguthaben von Privatkunden gibt. In einem Interview mit der BILD-Zeitung vom 30.9.2020 erklärt die Geschäftsführung der SSKM: ‚Es gibt keinerlei Überlegungen noch Planungen oder gar eine Entscheidung, ab 1. Januar 2021 Verwahrentgelt auf Girogut- haben von unseren Privatkunden zu berechnen. Das wird auch für 2021 klar ausgeschlossen – sofern die Konkurrenz nicht damit anfängt.‘ Mittlerweile haben einige Kreditinstitute damit begonnen, Strafzinsen zu erheben.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Müssen Privatkunden der SSKM künftig Strafzinsen bezahlen und wie ist ihre Haltung als OB und Verwaltungsratsvorsitzender der SSKM dazu?
Antwort:
Die Stadtsparkasse München erhebt keinen Strafzins. Aber die Stadtsparkasse München erhebt in einigen Fällen für ihre Leistung, Geld auf einem Girokonto zu verwahren, ein sog. Verwahrentgelt. Von Privatkunden erhebt die Stadtsparkasse München allerdings bislang kein pauschales Verwahr- entgelt. Im Oktober 2019 wurde nur bei der Eröffnung von neuen Privatkonten mittels einer Zusatzvereinbarung die rechtliche Möglichkeit geschaffen, ein Verwahrentgelt einzuführen. Dieses wird derzeit aber noch nicht belastet. Diese Option würde erst dann genutzt, wenn das Marktumfeld oder der Wettbewerb dies erfordert – z.B. bei einer weiteren Reduzierung des EZB-Einlagenzinssatzes oder bei einer Einführung von Verwahrentgelt durch Wettbewerber, welche eine Verlagerung von Geldern zur Stadtsparkasse München auslöst. Für diesen Fall ist ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Kunde (Ehegatten 200.000 Euro) vorgesehen. Die Belastung des Verwahrentgeltes würde daher nur wenige Kunden tatsächlich betreffen (aktuell knapp 1.000 Kunden). Die Stadtsparkasse München würde die Kunden hierauf mindestens zwei Monate vorab hinweisen, den Grund erläuternund eine Beratung über alternative Anlagemöglichkeiten zur Vermeidung von Verwahrentgelt anbieten. Kunden mit Bestandskonten (Kontoeröffnung vor Oktober 2019) blieben von einer möglichen Einführung ausgenommen.
Frage 2:
Würden Strafzinsen der SSKM auch Wohnungsmieter, die ihre Mietkaution auf Mietkautionskonten einbezahlt haben, treffen und müssen diese zukünftig Verwahrentgelte/Strafzinsen zahlen? Wie ist Ihre Haltung als OB dazu, wenn die Mieterinnen und Mieter, deren Schutz Sie sich auf die Fahnen geschrieben haben, Strafzinsen für ihre Mietkautionen entrichten müssen?
Antwort:
Mietkautionen, die als Sparkonto bei der Stadtsparkasse München geführt werden, sind grundsätzlich von der Vereinnahmung von Verwahrentgelt ausgenommen. Es ist auch nicht geplant, auf diesen Konten ein Verwahr- entgelt einzuführen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.