Lehrer-Pultabtrennungen aus Plexiglas
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 13.11.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 13.11.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Stadtverwaltung prüft, wie die Pulte in Klassen- und anderen Fachräumen in den Schulen schnellstmöglich mit Lehrer-Pultabtrennungen aus Plexiglas ausgestattet werden können. Die Schulleitungen werden gebeten, den Bedarf festzustellen und an die Verwaltung zu melden.
Die Landeshauptstadt München richtet sich bzgl. der Schutzmaßnahmen für Lehrkräfte sowie Schüler*innen an die staatlichen Vorgaben gem. des aktuellen Rahmenhygieneplans (RHP), der in ganz Bayern Gültigkeit hat.
Das Bayerische Kultusministerium teilt in diesem Folgendes mit:
„Trennwände können generell vor Tröpfchen schützen, jedoch auch die Luftzirkulation beim Lüften behindern. Werden sie zwischen dem Schüler- und dem Lehrerbereich installiert, sollten sie daher entsprechend dimensioniert sein. Trennwände auch zwischen den Schülerplätzen würden die Luftzirkulation beim Lüften deutlich behindern; sie dürfen daher nicht installiert werden, es sei denn, der Klassenraum ist mit einer ablufttechnischen Anlage ausgestattet, die die Abluft nach oben absaugt. Installierte Trennwände machen weder regelmäßiges Lüften noch andere Maßnahmen zur Infektionsreduktion (insbesondere Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung, Vereinzelung der Tische und Einhaltung des Mindestabstands) entbehrlich.“
Das Referat für Bildung und Sport hat im Fall einer zwingend erforderlichen Anschaffung von Trennwänden, aufgrund von Nichteinhaltung des Abstandsgebots aus baulichen Gründen, festgelegt, dass die jeweilige Schulleitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Genehmigung durch die jeweilige Fachabteilung einholen kann. Somit ist die Beschaffung der Trennwand im Einzelfall möglich. Auf Grundlage dieser Einzelfallent-scheidungen wurden bisher ca. 2.200 Trennwände in Münchner Schulen installiert.
Zudem verfügen die Unterrichtsräume an Münchner Schulen entweder über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen mit einem größtmöglichen Anteil an Frischluftzufuhr und können dadurch ausreichend gemäß der aktuellen Vorgaben des RHP belüftet werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.