Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe zu Erfahrungen mit dem neuen Punktesystem für die Registrierung und Vergabe von gefördertem
Wohnraum
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 7.12.2020 und Rückfrage vom 5.2.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Ihre Anfrage vom 7.12.2020 hat das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters mit Schreiben vom 21.1.2021 beantwortet.
Aufgrund Ihrer Rückfrage vom 5.2.2021 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage:
Das Sozialreferat und die Gewofag werden gebeten, aufzuschlüsseln, wie viele Vergaben nach welchen Kriterien seit Beschluss des neuen Punktesystems getätigt wurden. Insbesondere soll explizit auf die Vergabe an Senioren ab 75 Jahren, an Schwangere und mit Tatbeständen von „Schwarzbezug“ eingegangen werden.
Antwort:
Im maßgeblichen Betrachtungszeitraum (8/2020 bis 1/2021) wurden insgesamt 1.417 Wohnungsvergaben getätigt. Diese verteilen sich auf die nachfolgenden Dringlichkeitskategorien wie folgt:
*Bei der Umstellung des Punktesystems wurden die bisherigen Punkte in die neue Systematik umgerechnet. In Einzelfällen musste dies mit sog. “Migrationsfällen“ erfolgen, da es für den alten Punktewert kein entsprechendes Pendant in der neuen Punktelogik gab. Die Dringlichkeit bei den Migrationsfällen bewegt sich überwiegend zwischen 110 und 120 Grundpunkten.
Die Wohnungsvergaben an die Personengruppen „ältere Menschen“ und „Schwangere“ sowie an die Dringlichkeitskategorie „Schwarzbezug“ (= Wohnung wurde ohne Genehmigung bezogen oder die berechtigte Person ist ausgezogen) verteilten sich im Betrachtungszeitraum wie folgt:
-ältere Menschen ab 60 bis 74 Jahre: 186
-ältere Menschen ab 75 Jahre: 19*
-Schwangere: 162
-Schwarzbezug: 3
*Das Merkmal „ältere Menschen ab 75 Jahre“ wurde erstmalig mit dem neuen Punktesystem im August 2020 eingeführt. Der angegebene Wert ist daher für den zu Grunde liegenden Betrachtungszeitraum noch nicht repräsentativ.
Frage:
Zudem bitten wir um Auskunft, in wie vielen Fällen ein Punktegleichstand zwischen relativen Neuankömmlingen und langjährig in München lebenden Personen festgestellt und wie oft zugunsten der einen oder anderen Seite entschieden wurde. Bitte mit Begründung für die jeweilige Entscheidung.
Antwort:
Hierzu ist keine Auswertung möglich bzw. würde dies zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, da jede der 1.417 Vergaben einzeln aufgerufen und analysiert werden müsste. Zudem besteht in diesem Punkt auch kein Steuerungsspielraum, da die Gesetzeslage, die richterlichen Entscheidungen und die Vorgaben der Rechtsaufsichtsbehörde klar und eindeutig sind.
Als Alternative können wir seit Januar 2021 auswerten, mit welchem Zuzugsdatum eine Wohnungsvergabe erfolgte. Für Januar 2021 ergibt sich folgendes Bild:
Frage:
Wie viele Menschen mit Behinderung von 100 GdB und wie viele ohne Behinderung über 75 Jahren sind derzeit auf der Warteliste?
Antwort:
Im Rahmen der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob eine Schwerbehinderung (= ab GdB 50) vorliegt. Eine Erfassung des exakten GdB erfolgt nicht. Insofern können nur Daten zur Schwerbehinderung ausgewertet werden.
Hierzu ergibt sich folgendes Bild:
Gesamtzahl der registrierten Haushalte (01/2021): 13.449
-darunter Haushalte mit Schwerbehinderung (= ab GdB 50): 1.413
-darunter „ältere Menschen ab 60 Jahre“ aber ohne Schwerbehinderung: 668
Frage:
Wie viele Wohnungen wurden an Mitarbeiter der LHM mit welchem Punktestand vergeben?
Antwort:
Im maßgeblichen Betrachtungszeitraum (8/2020 – 1/2021) wurden 441 Werkmietwohnungen an städtische Dienstkräfte vergeben. Die Auswahl der Haushalte erfolgt dabei nach den „Richtlinien über die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte“ (R-WV). Maßgeblich ist die sog. „Arbeitgeberdringlichkeit“. Sie setzt sich aus Punkten für die soziale Dringlichkeit, Arbeitspendler, Beschäftigungszeit und Fokusberufe zusammen und ist nicht vergleichbar mit der Punktesystematik des geförderten Bereichs.