Der Sozialausschuss des Stadtrats hat in seiner heutigen Sitzung einem Rahmenkonzept für Gewaltschutz in städtischen Unterkünften der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe zugestimmt.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Der extrem angespannte Wohnungsmarkt und die zum Teil beengte Situation in den Unterkünften hat in der Vergangenheit immer wieder zu Gewalt unter den Bewohner*innen als auch gegen das Personal vor Ort geführt. Mit dem Schutzkonzept sind nun wertvolle Orientierungshilfen, praxisnahe Reaktionsmöglichkeiten und auch präventive Maßnahmen erarbeitet worden, die alle Bewohner*innen und auch Mitarbeiter*innen vor entstehender Gewalt schützen sollen. Insbesondere vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder, LGBTIQ*-Personen und Menschen mit Behinderungen sind dabei in den Fokus genommen worden. Ich bin froh, dass wir damit einen wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit in unseren Unterkünften gehen können.“
Die Unterbringung wohnungsloser Menschen in Flüchtlingsunterkünften und in Unterkünften der Wohnungslosenhilfe ist auf dem hoch angespannten Immobilienmarkt in München eine sehr komplexe Aufgabe. Hinzu kommen Herausforderungen durch die hohe Bettplatzzahl, die Schutzbedürftigkeit der verschiedenen Zielgruppen und durch die baulichen Unterschiede der über 100 Unterkünfte. Um den Schutz aller Bewohner*innen vor Gewalt sicherzustellen, bedarf es eines gemeinsamen Rahmens, der es ermöglicht, eine größtmögliche Einheitlichkeit in Qualität und Zielsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen bei unterschiedlichen Gegebenheiten in den Unterkünften sicherzustellen.
Die Schutzkonzepte richten sich sowohl an alle Bewohner*innen als auch an die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in den Unterkünften. Besondere Berücksichtigung finden dabei vulnerable Gruppen wie Frauen, Kinder, LGBTIQ* Personen und „Menschen mit Behinderungen“. Um den Schutz vor Gewalt in der Praxis zu verankern, werden die Satzungen der Wohnungslosen- und der Flüchtlingshilfe erweitert, Mindeststandards für bauliche Schutzmaßnahmen der Unterkünfte festgelegt und verbindliche Hausordnungen in allen Einrichtungen eingeführt. Ein Leitbild und ein Verhaltenskodex wird als Grundregel für ein friedliches Zusammenleben festgelegt.
Wesentliches Kernstück der Rahmenkonzeption sind darüber hinaus standardisierte und konkrete Handlungsanweisungen bei Gewaltvorfällen sowie die Einführung präventiver Maßnahmen wie zum Beispiel Schulungen in der Deeskalation. Damit wird ein verbindliches Vorgehen bei Gewaltvorfällen festgeschrieben, welches Mitarbeiter*innen Orientierung gibt und von Gewalt betroffene Bewohner*innen wirksam schützt.
Für die Mitarbeiter*innen soll ein zusätzliches, ausdifferenziertes Fortbildungsangebot zur Verfügung stehen. Weiterhin sieht das Gewaltschutzkonzept vor, ein Beschwerdemanagement für Menschen in Unterkünften zu entwickeln und als zentrales Instrument der Gewaltprävention zu installieren.
Die konkrete Entwicklung und Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts
kann beginnen, sobald die vom Stadtrat bereits beschlossene „Fachstelle Gewaltschutz“ im Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration besetzt ist. Da es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Ausdifferenzierung der Gewaltschutzmaßnahmen bedarf, ist vorgesehen, das Rahmenkonzept spätestens drei Jahre nach Implementierung zu überprüfen und fortzuschreiben.
Das Sozialreferat dankt an dieser Stelle besonders den zahlreichen Akteur*innen der Stadtverwaltung und der freien Träger, die sich aktiv und engagiert bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts für Gewaltschutz in den Unterkünften beteiligt haben.