Zuschuss zum Kauf von Computerausstattung für einkommensschwache Familien
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Angerer, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 6.10.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, „für einkommensschwache Familien die Kosten für die Beschaffung von mobilen Endgeräten (Laptop, Tablet oder PC) in Höhe von 250 Euro direkt beim Kauf zu übernehmen und für diese Familien eine Auswahl an kostengünstigen Produkten bereitzustellen“.
Bereits mit Antrag vom 12.5.2020 (Antrag Nr. 20-26/A 00020) wurde das Sozialreferat beauftragt, einkommensschwachen Familien einen Zuschuss zum Kauf eines mobilen Endgerätes zu gewähren.
Dieser Antrag wird, wie das Sozialreferat dem Stadtrat in der Sitzung vom 15.10.2020 dargestellt hat (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01013), voraussichtlich im Herbst 2021 in den Stadtrat eingebracht. Dabei wird auch über das Vergabeverfahren als Voraussetzung für Einkäufe der Stadt München informiert.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann ich Ihnen aber auf diesem Wege Folgendes mitteilen:
Seit 1.2.2021 werden für alle hilfebedürftigen Schüler*innen (im SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Leistungsbezug) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, die Kosten von i.d.R. bis zu 350 Euro für das benötigte IT-Endgerät jeweils mit Zubehör als gesetzliche Leistung übernommen – sofern von der Schule nachweislich kein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Zuschuss wird im Voraus bewilligt. Ab einem Betrag von 151 Euro muss ein Nachweis über den Kauf der Ware vorgelegt werden. Wird die Leistung nicht zweckgemäß verwendet, kann die Bewilligung widerrufen werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.