Merchandising- und Sponsoringprogramm für die Sanierung des
Olympiastadions
Antrag Stadträte Hans Hammer und Winfried Kaum (CSU-Fraktion) vom 21.1.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Das Thema Merchandising- und Sponsoringprogramm für die Sanierung des Olympiastadions fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in die operativen Geschäftsbereiche von Olympiapark München GmbH (OMG) und SWM Services GmbH (SWM). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Auf Basis der Mitteilungen von SWM als Erbbauberechtigter und OMG als Betreiberin des Olympiaparks kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der SWM obliegen die notwendigen Unterhalts- und Erhaltungsmaßnahmen für die Nutzung des Olympiaparks samt Olympiastadion. Die Ausführung der Maßnahmen und Umsetzung der Anforderungen samt Finanzierung sind insbesondere aus steuerrechtlichen Gründen in den Vertragsbeziehungen mit der LHM abschließend geregelt. Ein bei der SWM angesiedeltes Merchandising- und Sponsoringprogramm für Sanierungsmaßnahmen ist dabei grundsätzlich nicht möglich.
Die Olympiapark München GmbH beschäftigt sich hingegen bereits mit einem Sponsoring-Konzept, um einen hohen Aufmerksamkeitswert zu erzielen. Dieses Konzept muss allerdings noch auf technische Realisierung geprüft werden und die Kosten hierfür geschätzt werden. Im Sinne Ihres Antrags wird die OMG ihre Bemühungen intensivieren.
Die OMG hat insbesondere hinsichtlich der aktuellen Situationen ein digitales Format gewählt; dies erscheint der Gesellschaft in der Vermarktung sowie in der täglichen Handhabe vielseitiger und praktikabler. Leider gibt es bei der anstehenden Stadionsanierung keine attraktiven Gegenstände, da es sich hauptsächlich um die Modernisierung technischer Einrichtungen handelt. Die von Ihnen erwähnten Sitzschalen stehen beispielsweise nicht zur Verfügung, da sie nicht ausgetauscht werden. Die in Ihrem Antrag erwähnte Merchandising-Linie ist zum 50-jähringen Jubiläum der Olympi-schen Spiele von 1972 selbstverständlich vorgesehen, auch der Waldi wird wieder produziert. Die Vermarkungsrechte der Piktogramme liegen allerdings nicht bei der Olympiapark München GmbH. Die OMG erwartet auch im Hinblick auf die derzeitige gesamtwirtschaftliche Lage jedoch aus den Merchandising-Erlösen keine so hohen Beträge, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung erbringen könnten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.