Lasten der Corona-Pandemie nicht auf dem Rücken der Münchner*innen abladen – Hilfspaket für Kommunen auch für 2021 und 2022
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Lars Mentrup und Klaus Peter Rupp (SPD/Volt-Fraktion) vom 1.10.2020
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 01.10.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich bei Bund und dem Freistaat dafür einzusetzen, dass die Kommunen auch in den Jahren 2021 und 2022 bei Gewerbesteuer- und Einkommensteuerausfällen finanziell unterstützt werden.
Begründung:
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind, wie durch den Arbeitskreis Steuerschätzung im September 2020 erneut aufgezeigt, gerade für die Kommunen erschreckend. Es ist für die Jahre 2021 und 2022 erneut mit weniger Einnahmen aus Gewerbe- und Einkommensteuer zu rechnen. Das ist jedoch kein alleiniges Münchner Problem: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben bereits gemeinsam Stellung bezogen und deutlich gemacht, dass alle Kommunen auch in den kommenden Jahren mit erheblichen Steuermindereinnahmen rechnen müssen, weshalb auch in den kommenden Jahren weitere Hilfen des Bundes und der Länder notwendig werden. Die Lasten der Pandemie dürfen nicht in einem Ausmaß zu Lasten des kommunalen Haushalts und damit der Einwohner*innen Münchens gehen, in dem die Bewältigung der Krisenfolgen, aber auch die notwendigen Investitionen für Münchens Zukunft in Gefahr geraten. Die pandemiebedingte konjunkturelle Entwicklung wird mit ihren Folgen nur überwunden, wenn lokal in eine bessere Zukunft investiert werden kann – in die Aufrechterhaltung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur, in mehr Wohnungsbau, in die Verkehrswende, in besseren Klimaschutz. Um jedoch gestalten zu können, benötigt der Stadtrat finanzielle Spielräume. Die Corona-Pandemie darf nicht zum Ende kommunalpolitischen Gestaltungsspielraumes werden. Vielmehr benötigt es z.B. bundes- und landespolitische Sonderhaushalte, die Einführung einer Corona-Abgabe oder andere Steuerreformen, um die gesamtgesellschaftlichen Lasten zu verteilen.“
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 15.12.2020 beschloss der Stadtrat mit Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02050 – Finanzielle Kompensa-tion im Fall erneuter starker Corona-Beschränkungen! (Antrag Nr. 20-26/A 00573 von der SPD/Volt-Fraktion vom 23.10.2020), dass die Stadtkämmerei die in dem Antrag genannte Bitte an den Oberbürgermeister unterstützen soll, sich beim Freistaat für eine finanzielle Kompensation der weiteren coronabedingten Einschränkungen einzusetzen. Es ist somit davon auszugehen, dass die Intentionen des vorliegenden Antrags bereits mit dem o.g. Stadtratsbeschluss aufgegriffen wurden. Eine zusätzliche beschlussmäßige Behandlung des vorliegenden Antrags im Stadtrat ist von daher nicht mehr erforderlich.
Zu Ihrem Antrag vom 1.10.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Ausgleich der krisenbedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer war für die Stadt im Jahr 2020 eine wertvolle Hilfe. Für Bayern standen im Jahr 2020 aus Mitteln des Bundes und des Freistaat Bayerns (rd. 1,3 Milliarden Euro) zum pauschalen Ausgleich der kommunalen Gewerbesteuerausfälle Mittel in Höhe von 2,398 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese wurden nach Maßgabe der für den Ausgleich erlassenen bayerischen Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie an die Städte und Gemeinden weitergeleitet. Der Stadt München flossen für das Jahr 2020 hieraus am 15.12.2020 Finanzzuweisungen in Höhe von 669 Millionen Euro zu. Dadurch war es der Landeshauptstadt München möglich, im Jahr 2020 ihre kommunalen Aufgaben für die Bürger*innen weiterzuführen und die zusätzlichen Belastungen, ausgelöst durch die Corona-Pandemie zu stemmen. Für die Jahre 2021 und 2022 ist erneut mit erheblich weniger Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommensteuer zu rechnen, als in der Mittelfristigen Finanzplanung vor Ausbruch der Corona-Pandemie geplant war.
Der deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag haben bereits gemeinsam Stellung bezogen und deutlich gemacht, dass alle Kommunen auch in den kommenden Jahren mit erheblichen Steuermindereinnahmen rechnen müssen, weshalb auch in den kommenden Jahren weitere Hilfen des Bundes und der Länder notwendig werden.
Auch für die Stadt München sind für die Jahre 2021 und 2022 verlässliche Auffanglösungen für die zu erwartenden Steuerausfälle unverzichtbar. Wie u.a. auch im vorstehenden Antrag ausgeführt, dürfen die Lasten der Pandemie nicht in einem Ausmaß zu Lasten des kommunalen Haushalts und damit der Einwohner*innen Münchens gehen, in dem die Bewältigung der Krisenfolgen, aber auch die notwendigen Investitionen für Münchens Zukunft in Gefahr geraten. Die pandemiebedingte konjunkturelle Entwicklung wird mit ihren Folgen nur überwunden, wenn lokal in eine bessere Zukunftinvestiert werden kann – in die Aufrechterhaltung und Verbesserung der sozialen Infrastruktur, in mehr Wohnungsbau, in die Verkehrswende, in besseren Klimaschutz. Die Corona-Pandemie darf nicht zum Ende kommunalpolitischen Gestaltungsspielraumes werden.
Der von Bund und Ländern in Bezug auf den Ausgleich der Steuerausfälle der Städte und Gemeinden eingeschlagene Weg sollte aus Sicht der Stadt München zumindest für die beiden kommenden Jahre weiter fortgesetzt werden. Alles andere wäre nicht nur Gift für die Konjunktur, sondern würde die Stadt zwingen, weitere drastische Haushaltssicherungsmaßnahmen zu ergreifen, viele Projekte zu verschieben sowie ihre Investitionstätigkeit bis auf die Erfüllung notwendigster Pflichtaufgaben zurückzufahren.
Herr Oberbürgermeister Reiter unterstützt ausdrücklich den gemeinsamen Appell der kommunalen Spitzenverbände an den Bund, über das Jahr 2020 hinaus eine Ausgleichslösung für die Gewerbesteuerausfälle zu finden. Die Stadtkämmerei schließt sich dieser Forderung an.
Der Deutsche Städtetag informierte diesbezüglich zuletzt über eine aktuell große Zurückhaltung des Bundes. Kurzfristig ist folglich nicht damit zu rechnen, dass der Bund in Bezug auf die Steuerausfälle der Kommunen ein entsprechendes Entlastungspaket auf den Weg bringt. Ein wesentlicher Gradmesser für weitere Gespräche, u.a. auch zwischen dem Bund und den Ländern, und für eine derartige Entscheidung zu Gunsten der kommunalen Haushalte dürfte vor allem von der nächsten Steuerschätzung ausgehen, die voraussichtlich vom 10. bis 12. Mai 2021 stattfinden wird.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.