Das Ruffinihaus in Teilen dauerhaft kreativ machen
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 9.10.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, „dass die befristete Nutzung der Räume im 1. Obergeschoss im Ruffinihaus aufgehoben wird und in eine dauerhafte Nutzung durch die Münchner Kreativ-Szene umzuwandeln ist.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Die Behandlung Ihres Antrages erfolgt daher mit diesem Schreiben.
Wie mit Schreiben vom 18.6.2020 mitgeteilt, war die Zwischennutzung zunächst für zwei Jahre (Dezember 2020 bis November 2022) vorgesehen. Die Zwischennutzung RUFFINIHAUS – Creative Hub läuft seit 1. Dezember 2020.
Es bestand trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine hohe Nachfrage, an dem Projekt teilzunehmen, sodass sofort eine Vollbelegung realisiert werden konnte.
Dies belegt den Bedarf – insbesondere in der Kreativszene – in geeigneten Räumen in Austausch mit anderen Unternehmen und Akteuren zu kommen, neue Ideen und Geschäftsmodelle zu entwickeln und auszuprobieren, wie tragfähig und innovativ diese sind. Das Ruffinihaus bietet dafür hervorragende Voraussetzungen (kleinteilige Büro-Räume, Workshopraum, Besprechungsräume, zentrale Lage etc.).
Orte wie das RUFFINIHAUS – Creative Hub können in Zukunft ein Baustein für die Neuerfindung von Innenstädten sein. Es sprechen somit gute Gründe für eine Verstetigung der kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzung im Ruffinihaus. Auf Grund geplanter Nachverdichtungskonzepte in den städtischen Verwaltungsgebäuden und den Bau von zukunftsorientierten Verwaltungsstandorten nach den flächeneffizienten Konzepten der Neuen Office-Welten München (NOW-M), können diese Räume im Moment der kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Daher ist aus heutiger Sicht eine längerfristige Nutzung des 1. OGim Ruffinihaus als Creative Hub über den anfänglich gedachten Interimszeitraum von 2 Jahren hinaus möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.