Anlässlich des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel und der dazu veröffentlichten Stellungnahme von Staatsminister Georg Eisenreich, „eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen“ sei für die Bayerische Staatsregierung „ein wichtiges Anliegen“, fordert Sozialreferentin Dorothee Schiwy die Staatsregierung auf, die kommunalen Instrumente zum Mieterschutz zu verbessern.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Der Bund muss jetzt dringend die Möglichkeit zur Einführung eines Mietendeckels gesetzlich verankern. Essentiell wäre aber darüber hinaus die landesrechtliche Wiedereinführung des Wohnraumaufsichtsgesetzes, das bedauerlicher Weise im Jahre 2004 in Bayern abgeschafft worden ist. Mit diesem Gesetz, das in anderen deutschen Bundesländern sehr erfolgreich zum Mieterschutz beiträgt, könnte die Kommune bei prekären Mietverhältnissen eingreifen und für die Herstellung ordnungsgemäßer Mietverhältnisse sorgen.“ Die Stadt bittet den Freistaat in diesem Kontext auch zu prüfen, wie eine landesgesetzliche Brücke zu den Mietwuchertatbeständen geschaffen werden könnte. Dazu müsste in einem Wohnraumaufsichtsgesetz auch die Überwachungsaufgabe der Kommune integriert und gestärkt werden.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Weiterhin müssen selbstverständlich vorrangig die Hürden des Wirtschaftsstrafgesetzes gesenkt werden. Diesbezüglich haben wir uns als Stadt schon mehrfach an den Bundesgesetzgeber gewandt. Vom Freistaat erwarte ich eine viel stärkere Unterstützung in dieser Frage gegenüber dem Bund. Auch möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass mit Art. 161 der Bayerischen Verfassung vom Gesetzgeber ein sehr klarer Auftrag erteilt worden ist, Bodenspekulationen so zu steuern, dass sie nicht auf den Schultern der Mieterschaft lasten.“