„Neustart Kultur“ auch in München
Antrag Stadträtin Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 8.9.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München aus dem Sonderprogramm „Neustart Kultur“ Fördermittel für die Soziokulturellen Zentren Münchens akquirieren soll.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 8.9.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie fordern die Landeshauptstadt München darin auf, „umgehend für unsere Soziokulturellen Einrichtungen Fördermittel des Bundes aus dem Sonderprogramm Neustart Kultur“ zu beantragen. Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) unterstütze mit bis zu 25 Millionen Euro „pandemiebedingte Investitionen in soziokulturellen Zentren, Kulturzentren und Literaturhäusern, damit diese ihren Betrieb während der Corona-Krise möglichst aufrecht erhalten können.“ Durch diese Fördermittel ließen sich Kürzungen in der städtischen Kulturpolitik etwas abmildern. Da die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, sei schnelles Handeln geboten.
Das von Ihnen angesprochene Förderprogramm der BKM wurde 2020 in zwei Schritten aufgelegt. Die Programmteile „Neustart Kultur“ (ab September 2020) und der Pilot „Neustart“ (ab Mai 2020) zielten mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten auf gemeinnützige und privatwirtschaftliche Kulturschaffende aller Sparten. Kommunen zählten nicht zum Kreis der Antragsberechtigten. Das Kulturreferat informierte die stadtteilkulturellen Akteure im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung und zeitnah über die Details der konkreten Förderprogramme.
Die Mittel des „Neustarts Kultur für pandemiebedingte Investitionen“ (Programmteil 1d/„Zentren“) mit einem Fördervolumen von 25 Millionen Euro wurden über den Bundesverband Soziokultur e. V. ausgereicht. An-tragsberechtigt waren Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren. Eine weitere Maßnahme war „Neustart Kultur für die Stärkung der Kulturinfrastruktur und den Wiederbeginn örtlicher Kulturproduktion“ (Programmteil 3.5d/„Programm“). Hierfür standen zusätzlich 15 Millionen Euro für Kulturzentren, soziokulturelle Zentren und „weitere kulturelle Einrichtungen mit entsprechendem Aktivitätsprofil“ zur Verfügung.
Für die Stadtteilkultur kam eine Förderung in diesem Programmabschnitt nur bedingt in Frage. Da dessen Fokus auf (privat geführten) Kulturzentren lag, musste der Förderanteil der antragstellenden Organisation durch die öffentliche Hand zwingend bei unter 50% liegen. Ausgenommen davon waren Häuser mit einem dezidiert soziokulturellen Profil.
Dagegen war das „Neustart-Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen“ aus dem Frühjahr 2020 für „soziokulturelle Zentren, Kulturzentren und Literaturhäuser“ mit einem Fördervolumen von 30 Millionen Euro für die Stadtteilkultur passgenau. Aus diesem Fördertopf konnten die Münchner Trägervereine bis heute – die Antragsbearbeitung durch den Bundesverband Soziokultur e. V. ist im März 2021 noch nicht abgeschlossen – über 100.000 Euro akquirieren. Die bewilligten Mittel belaufen sich auf erfreuliche 79% des gesamten Antragsvolumens. Beantragt wurden Gelder vorrangig für die Beschaffung und den Einbau von Infektionsschutzmaßnahmen, die Optimierung der Besuchersteuerung, den Ausbau der vorhandenen IT, Onlineticketing-Systeme und die technische Ausstattung z. B. für Außenveranstaltungen.
Mit weiteren 10 Millionen Euro aus dem „Neustart Kultur“-Programm fördert der Fonds Soziokultur seit August 2020 partizipative Projekte mit einer offenen Ausschreibung und vier Themenschwerpunkten: „Netzwerke und neue Schnittstellen“, „Young Experts und Ko-Produktion, „Diversität, Inklusion und Vielfalt“ sowie „Digitalität und Soziokultur“. Alle Ausschreibungen sind mittlerweile beendet. Auch hier konnte ein Haus zusätzliche Mittel für ein quartiersbezogenes, pandemiekonformes Projekt einwerben.
Das gesamte „Neustart/„Neustart Kultur“-Programm in 2020 hatte ein Volumen von 2 Milliarden Euro. Die spartenspezifische Förderung lief über die jeweiligen Bundesfonds und Verbände. Aufgrund der differenzierten und zielgerichteten Programmabschnitte konnten gemeinnützige wie privatwirtschaftliche Münchner Kulturschaffende an den Förderungen partizipieren und allein die stadtteilkulturellen Akteure insgesamt an die 200.000 Euro zusätzlicher Mittel akquirieren.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.