Projekte der Berufsbezogenen Jugendhilfe München stärken
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 3.11.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 3.11.2020 führten Sie als Begründung aus: „Seit 1999 hat sich IMAL International Munich Art Lab, eine beachtens- werte Werkstatt- und Atelierstruktur unter der Trägerschaft der gemeinnützigen Kontrapunkt gGmbH, herausgebildet.
Junge Menschen unterschiedlichster sozialer, kultureller und bildungsmäßiger Herkunft arbeiten gemeinschaftlich und professionell unterstützt in künstlerischen Projekten.
Die vormals nur noch wenig genutzten Hallen auf dem heutigen Kreativquartier Dachauer Straße/Schwere-Reiter-Straße bieten für diese Arbeit eine hervorragende und anregende Infrastruktur.
Nach der Übertragung der Federführung für dieses Areal vom Kulturreferat an die MGH werden die Prioritäten offensichtlich anders gesetzt. Rentierlichkeit geht vor Kreativität.
Es ist fraglich, ob die MGH geeignet ist, um die Entwicklung entsprechend dem Stadtratsbeschluss umzusetzen. Es fehlt der Wille zu einer echten Partizipation mit der Nutzer*innenschaft. Die MGH hat keine Erfahrung mit sozialen und künstlerischen Projekten sowie im Bildungs- und Jugendbereich. Leider zeigen die gegenwärtigen Aktivitäten dies deutlich.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Warum muss eine Unterstellmöglichkeit für reparaturbedürftige Fahrräder plötzlich Stellplätzen weichen, so dass IMAL gezwungen ist, beim Bezirksausschuss einen Zuschuss für einen geschlossenen Anhänger als Übergangslösung zu beantragen?
Antwort:
Die Schaffung weiterer Stellplätze im Kreativlabor war vorübergehend notwendig, um den entsprechenden Stellplatznachweis für das Kreativlabor während der Bauphase im Haus 2 und auf der Lamentofläche zu schaffen. Die Baumaßnahmen sind in absehbarer Zeit abgeschlossen (bis auf Ersatzbau Schwere Reiter). Danach steht die Fläche am Gebäude 10 (IMAL) als Unterstellmöglichkeit wieder zur Verfügung.Als Übergang wurde IMAL eine Garage angeboten, um dort die Fahrräder einzustellen. IMAL hat diese daraufhin angemietet.
Frage 2:
Welchen Sinn macht es, dass Projekte u.a. für Jugendkulturarbeit plötzlich Miete an die MGH zu zahlen haben, die sie mühsam von anderen Stellen der Stadt wieder als Zuschüsse einwerben müssen?
Antwort:
Die MGH ist vom Stadtrat der Landeshauptstadt München damit beauftragt, das Kreativlabor zu verwalten und insbesondere auch die dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände auszuführen. Da hierfür der MGH keine städtischen Zuschüsse zur Verfügung stehen, muss diese Aufgabe durch die Mieteinnahmen finanziert werden. Dies gilt auch für städtische bzw. durch die Stadt geförderte Nutzungen.
Frage 3:
Wie lässt sich gewährleisten, dass Räume, Hallen und Areal auch weiterhin einen kreativen sowie auch die Jugendlichen orientierenden und sie stützenden Rahmen bilden?
Antwort:
Sowohl die Auswahl der Nutzer auf dem Gelände als auch die inhaltliche Betreuung erfolgt auch künftig ausschließlich durch die Fachdienststellen der Landeshauptstadt München. Dabei orientieren sich diese am Handlungsrahmen, der im Stadtratsbeschluss der Vollversammlung vom 27. November 2019 für das Labor geregelt ist: Die städtische Planung sieht hier eine Fortführung des Mixes aus künstlerischer und kultureller sowie kultur- und kreativwirtschaftlicher Nutzung vor.
Frage 4:
Wie wird gewährleistet, dass der Stadtratsbeschluss zur Entwicklung des Kreativlabors weiterhin verfolgt wird?
Antwort:
Siehe Antwort zu 3.
Frage 5:
Wie wird eine angemessene Beteiligung der im Kreativlabor aktiven Institutionen dauerhaft gesichert?
Antwort:
Unter Federführung des Referats für Stadtplanung wird aktuell für das gesamte Kreativquartier eine neue Gremienstruktur vorbereitet und dem Stadtrat vorgelegt.
Hier soll eine angemessene Beteiligung der Akteure im Kreativlabor berücksichtigt werden.
Frage 6:
Durch Raumvergabe und Auflagen in der Geländenutzung nimmt die MGH eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung des Kreativlabors ein. Wie kann die bisher von den Projektbeteiligten geleistete Arbeit sowie das Wissen um Notwendigkeiten und Möglichkeiten sinnvoll in die Planung einbezogen werden?
Antwort:
Siehe 5.
Frage 7:
Ist sichergestellt, dass markante, quartiersgestaltende Gebäude und Orte auf dem Quartier erhalten bleiben und nicht renoviert oder im schlimmsten Falle abgerissen werden? (zum Beispiel das Gebäude der Stadtentwässerung). Ist hier der MGH ein Bestandsschutz angewiesen worden?
Antwort:
Die MGH soll grundsätzlich dort wo bautechnisch sinnvoll durch Sanierungsmaßnahmen die auf dem Gelände vorhandenen und durch Bestandsmieter seit Jahren betriebenen Gebäude dauerhaft erhalten. Neubaumaßnahmen sind für die Lamento-Fläche (Zwischennutzung Container), den Bereich Schwere-Reiter-/Heßstraße (Ansiedlung Straßenreinigung) und das ehemalige Gelände der Münchner Stadtentwässerung (MSE) geplant. Beim MSE-Gelände besteht gegenüber der derzeitigen Bebauung eine erhebliche Baurechtsreserve. Die Neubaumaßnahmen sind für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Durch diese Neubauten werden keine Bestandsmieter bzw. deren Mietflächen betroffen.
Frage 8:
Was passiert mit Mieter*innen der Gebäude, die abgerissen werden? Stellt die Stadt den Nutzer*innen und Vereinen Ersatzflächen zur Miete zur Verfügung? Wann und wie wird hier mit den Mietenden über den anstehenden Abriss kommuniziert?
Antwort:
Siehe Antwort zu 7.
Die Interessentinnen und Interessenten für die Flächen auf dem ehemaligen MSE-Gelände wurden bereits informiert, dass die Gebäude nur für die kommenden 6-7 Jahre zur Verfügung stehen werden.
Die Mieter des Gebäudes 12, das für einen Neubau der Straßenreinigung weichen wird, werden regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert.
Betroffene Kultur- und Kreativschaffende, die Mieter*innen in den o.g. Zwischennutzungen sind, können sich bei Bedarf gerne beim Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft melden. Das Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft wird gemäß seinem Auftrag Kultur- und Kreativschaffende bei der Raumsuche unterstützen. Inwieweit im Kreativlabor zum Zeitpunkt des Abbruchs Ersatzflächen angeboten werden können, lässt sich derzeit nicht einschätzen.
Frage 9:
Wie wird die Anforderung an die MGH, durch die Mietpreisgestaltung keinen Profit zu machen, sondern eine „Schwarze Null“ mit dem Kreativquartier zu erreichen umgesetzt? Wann soll die „Schwarze Null“ erreicht werden?
Antwort:
Vor der Fertigstellung und Vermietung der Neubauten werden aufgrund der anstehenden notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Bestand massive Defizite erwirtschaftet. Neben der Grundsanierung der Gebäude werden auch Kosten für die laufenden Instandhaltungsmaßnahmen anfallen. Nach der Vermietung aller Neubauten (frühestens ab dem Jahr 2030) wird es viele Jahre dauern, bis eine schwarze Null erreicht werden kann.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.