Ausweitung des zinslosen Darlehens für städtische Bedienstete der Landeshauptstadt München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Manuel Pretzl (CSU- Fraktion) vom 12.8.2020
Antwort Personal- und OrganisationsreferentDr. Alexander Dietrich:
In Ihrem Antrag fordern Sie, „…die Ausweitung der zinslosen Darlehen für städtische Bedienstete der Landeshauptstadt München zu veranlassen. Bisher wird auf Antrag bei Umzug, Eheschließung bzw. Eintragung der Lebenspartnerschaft ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 5.000 Euro gewährt. Hinzukommen soll ein zinsloses Darlehen für die Finanzierung von medizinische Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bzw. Beihilfe übernommen werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen jedoch folgendes mitteilen:
Neben den zinslosen Darlehen bei Umzug, Eheschließung bzw. Eintragung einer Lebenspartnerschaft können die Beschäftigten der Landeshauptstadt München auch zinslose Darlehen bis zur Höhe von 5.000 Euro bei Vorliegen einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage erhalten.
Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die Rückzahlung gesichert ist (keine Pfändungen, Insolvenzen oder Überschuldung), eine mindestens fünfjährige Dienstzeit bei der LHM besteht und besondere Umstände zu unabwendbaren Aufwendungen zwingen, die nicht aus den eigenen Mitteln bestritten werden können.
Unter dem Aspekt der unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage wurden auch bisher schon Darlehen für ungedeckte Krankheitskosten gewährt, wie zum Beispiel für Zahnersatz, Versorgung mit Zahnimplantaten oder Kinderwunschbehandlungen.
Grundvoraussetzung ist hier immer das Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit.Dies entspricht den staatlichen Regelungen der Bayerischen Vorschussrichtlinie.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.