Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat die Erhaltungssatzungen „Neuhausen“, „Ebenau“ und „St.-Vinzenz-Viertel“ im Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg beschlossen. Das Erhaltungssatzungsgebiet „Neuhausen“ wurde erneut und mit vergrößertem Umgriff erlassen. Die Gebiete „Ebenau“ und „St.-Vinzenz-Viertel“ wurden erstmalig erlassen. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Satzungen mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. In der Landeshauptstadt München gibt es nun insgesamt 32 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 334.000 Einwohner*innen in 192.000 Wohnungen leben. Das sind rund 20.000 Münchner*innen mehr als bisher.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Bezahlbarer Wohnraum kann nicht nur durch den Bau neuer Wohnungen geschaffen werden, er muss auch erhalten bleiben! Ich freue mich deshalb sehr, dass der Stadtrat zwei ganz neue und eine erweiterte Erhaltungssatzung für Neuhausen beschlossen hat. Damit wächst die Zahl der Münchnerinnen und Münchner, die in Erhaltungssatzungsgebieten leben, auf ganze 334.000 an.“
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Neuhausen“ erstreckt sich östlich und südlich des Rotkreuzplatzes, grenzt im Norden an die Ysenburgstraße, im Osten an die Landshuter Allee (Mittlerer Ring) und im Süden an die Richelstraße an. Das Gebiet umfasst rund 5.500 Wohnungen, in denen insgesamt 9.500 Einwohner*innen leben.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Ebenau“ liegt zwischen der Dachauer Straße im Norden, der Leonrodstraße/Albrechtstraße im Osten, der Alfons-/Jutastraße im Süden und der Landshuter Allee im Westen. Es umfasst rund 8.100 Wohnungen, in denen insgesamt 13.900 Einwohner*innen leben.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „St.-Vinzenz-Viertel“ umfasst den Bereich zwischen Elvirastraße, Maillingerstraße, Arnulfstraße und Birkerstraße. Insgesamt leben hier 2.700 Einwohner*innen in 2.100 Wohnungen. Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht. Weitere Infos unter https://www.muenchen.de/erhaltungssatzung.