Digitalisierung im Klassenzimmer – Dokumentenkameras für Münchner Grundschulen
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Rathaus Umschau 94 / 2021, veröffentlicht am 19.05.2021
Digitalisierung im Klassenzimmer – Dokumentenkameras für Münchner Grundschulen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 9.9.2020
Antwort IT-Referent Thomas Bönig:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 9.9.20 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass alle Grundschulklassenzimmer in München so schnell wie möglich mit Dokumentenkameras ausgestattet werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Geschäftsbereich A des RBS verfolgt das Ziel, an seinen Münchner Allgemeinbildenden Schulen medienkompetente und -mündige Kinder und Jugendliche auszubilden. Technische Voraussetzung dafür ist eine zeitgemäße IT-Ausstattung nach dem Standard des „Digitalen Klassenzimmers“ (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12606 „Die digitale Transformation der Münchner Bildungseinrichtungen“). Das „Digitale Klassenzimmer“ ist durch eine Präsentationseinrichtung beziehungsweise Großbilddarstellung (z.B. Interaktives Whiteboard) geprägt, mit der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler derzeit zumeist eine Dokumentenkamera (bei WLAN-Ausleuchtung auch mobile Endgeräte) verbinden können, um Inhalte zu präsentieren und kollaborativ zu arbeiten. Die Vorrichtung lässt interaktive Unterrichtsformen zu, bei denen die Beiträge und Arbeitsergebnisse von Schüler*innen stärker in den Fokus rücken. Inhalte können dabei multimedial präsentiert werden. Darüber hinaus ist es durch den Einsatz der Dokumentenkameras auch möglich, dass Hygieneauflagen besser erfüllt werden können, da Hefteinträge, Gegenstände und Bilder gut kontaktlos präsentiert werden können.
Sehr viele Münchner Grundschulen wurden zwischenzeitlich schon entsprechend des „Digitalen Klassenzimmers“ ausgestattet. Allein im Jahr 2020 wurden über 250 Grundschul-Klassenzimmer mit Interaktiven Whiteboards mit Notebook und Dokumentenkamera ausgestattet. Hinzu kommen noch 94 Grundschul-Klassenzimmer, welche 2020 im Rahmen von
Neubauten und Sanierungen ausgestattet wurden.
Das RBS und die LHM Services GmbH arbeiten im Rahmen einer Ausstattungsoffensive entsprechend weiterhin mit Hochdruck daran, alle Schulen sukzessive technisch und schwerpunktmäßig mit digitalen Großbilddarstellungen, Dokumentenkameras und Notebooks auszustatten und damit flächendeckend die Voraussetzungen für den digital-gestützten Unterricht zu schaffen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.