Schaffung von Baurecht
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Rathaus Umschau 94 / 2021, veröffentlicht am 19.05.2021
Schaffung von Baurecht
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 18.3.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 18.3.2021 haben Sie gemäß § 68 GeschO eine Anfrage zum Thema Schaffung von Baurecht an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf den unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Fertigstellungszahlen von Wohnungen in fünf bis sechs Jahren und dem aktuell geschaffenen Baurecht. Sie erwähnen dazu eine Bekanntgabe des Referates für Stadtplanung und Bauordnung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 10.3.2021 (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02745), wonach im Jahr 2020 lediglich für 100 Wohneinheiten Baurecht geschaffen wurde.
Außerdem gäbe es im laufenden Jahr erst zwei Aufstellungsbeschlüsse.
Ihre in diesem Zusammenhang an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wie viele Aufstellungsbeschlüsse werden durchschnittlich in einem normalen Jahr vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung beantragt?
Antwort:
Aus der Statistik der letzten zehn Jahre (2011-2020) ergibt sich ein jährlicher Durchschnittswert von 13 Aufstellungsbeschlüssen, die dem Stadtrat vorgelegt wurden. Dabei wurden jedoch nicht nur Aufstellungsbeschlüsse für Wohn-Bebauungspläne, sondern alle Aufstellungsbeschlüsse berücksichtigt.
Frage 2:
Wann wurde vom Stadtrat der letzte Aufstellungsbeschluss vor den beiden vom 10.3.2021 gefasst?
Antwort:
Der zeitlich letzte Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am 28.10.2020 sowie in derVollversammlung am 19.11.2020 gefasst (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01767).
Es handelte sich dabei um den Bebauungsplan Nr. 2163 Aignerstraße (beiderseits), Gietstraße (südlich), Tegernseer Landstraße (westlich), Kiesstraße (nördlich), Untere Grasstraße (westlich), Ichostraße (nördlich). Ziel dieser Planung ist es, die historisch gewachsenen und als schutzwürdig erachteten Verhältnisse der sogenannten „Feldmüllersiedlung“ zu erhalten, insbesondere auch die kleinmaßstäblich, teils eingeschossige Bebauung. Baurechtsmehrungen sind damit nicht verbunden.
Der letzte große Aufstellungsbeschluss für Wohnungsbau wurde am 12.2.2020 beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 14917), es handelt sich um den Bebauungsplan Nr. 2154 Freiham Nord, 2. Realisierungsabschnitt mit dem 3.000 Wohneinheiten geschaffen werden sollen.
Insgesamt wurden 2020 10 Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Darunter fielen neben den bereits erwähnten weitere acht Beschlüsse im Rahmen der Schulbauoffensive (Bebauungspläne Nr. 2155 – 2162): mit
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2155 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Trasse einer Schnellbuslinie vom U-Banhof Am Hart bis zur Bayernkaserne geschaffen.
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2156 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schulbedarfe, u.a. für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule und der Kindertagesstätte sowie für die Neubauten einer Mensa und einer 3-fach Sporthalle geschaffen.
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2157 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schulbedarfe, u.a. für den Neubau eines Schulgebäudes mit drei Lernhaus-Clustern und zwei zusätzlichen Klassenräumen (Grundschule) sowie einem Jugendtreff, mindestens einer 2-fach Sporthalle und einem Haus für Kinder, sowie für Frei-, Sport- und Pausenflächen geschaffen.
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2158 wurde die Erweiterung der Grundschule und eine Zusammenführung sonderpädagogischer Klassen verschiedener Standorte beschlossen.
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2159 wurde der Neubau einer Grundschule beschlossen.
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2160 wurde der Neubau einer Realschule und eines Hauses für Kinder sowie weitere Vorhalteflächen für Gemeinbedarfsnutzungen beschlossen.
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungplan Nr. 2161 wurde der Neubau einer Realschule mit Sporthalle, eines Hauses für Kinder und einer Feuerwehrwache sowie der Erhalt der Vereinssportanlage beschlossen.
- Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2162 wurden die planerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Grundschule sowie für einen Neubau eines Hauses für Kinder geschaffen werden.
Frage 3:
Wie viele Aufstellungsbeschlüsse hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beschlussreif in Vorbereitung?
Antwort:
Nach aktuellem Stand befinden sich für den Zeitraum 6.5.2021 – 31.12.2021 insgesamt noch 13 Aufstellungsbeschlüsse in Vorbereitung.
In der Vollversammlung am 24.3.2021 wurden die beiden Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 2164 „Hirmerei/Eversbuschstraße“ und Nr. 2165 „Botanikum“ endgültig beschlossen.
Im Ausschuss des Referates für Stadtplanung und Bauordnung am 14.4.2021 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2167 auf Grundlage der Rahmenplanung Wasserburger Landstraße und der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2166 auf Grundlage der Rahmenplanung für das Gewerbeband Frankfurter Ring beschlossen, die endgültige Entscheidung fällt in der Vollversammlung am 5.5.2021.
Frage 4:
Wer hindert das Referat, die Aufstellungsbeschlüsse im Ausschuss zu beantragen?
Antwort:
Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches sind die Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Diese Verantwortung wird auch durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wahrgenommen, das entsprechende Sitzungsvorlagen in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung einbringt, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Landeshauptstadt München erforderlich ist.