Wertstoffinseln sauber halten – schnelle Verbesserungen und konsequentes Durchgreifen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Simone Burger, Nikolaus Gradl, Lars Mentrup, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Judith Greif, Anna Hanusch, Dominik Krause, Gudrun Lux, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Julia Post, Bernd Schreyer, Christian Smolka, Sibylle Stöhr, Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 14.10.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), auf, „…die Sauberkeit und Ordnung rund um die Wertstoffinseln zu gewährleisten...“. Hierzu solle geprüft werden, ob „...diese im Fall einer ungenügenden bzw. nicht erfolgten Reinigung durch die Betreiberfirmen durch eine externe Firma... gereinigt werden können.“
Des Weiteren wird gebeten „..., bei zukünftigen Verhandlungen mit den Dualen Systemen Deutschland (DSD) über den Betrieb der Wertstoffinseln in München auf klare Verbesserungen hinzuwirken. Die folgenden Punkte sollen daher zwingend bei den nächsten Verhandlungen berücksichtigt werden. Für sie sind bis dahin kurzfristige Lösungen zu eruieren, die in der Zuständigkeit der LHM liegen.
a) Erhöhung der Leerungsintervalle bzw. Umstellung auf bedarfsgerechte Abholung (z.B. ausgelöst durch Sensoren)
b) Informationen über Leerungszeiten der Container werden den Münchnerinnen und Münchnern transparent zugänglich gemacht c) Überprüfbares Beschwerdemanagement, das neben den Verantwortlichen auch von der LHM eingesehen werden kann und zuverlässig auf Bürger*innenbeschwerden zeitnah reagiert
d) Festlegung verbindlicher Kriterien für das Qualitätsmanagement, die mit Vertragsstrafen versehen werden
e) Besseres Marketing für das Thema ‚Sortenreine Wertstoffsammlung‘ und ‚Zero-Waste‘
f) Optische Aufwertung der Standorte (bspw. durch eine ansprechende Einhüllung, die nach oben offen ist, um die Leerung nicht einzuschränken)
g) Gewinnung weiterer Standorte auf privatem Grund für Wertstoffinseln (z.B. in Kooperation mit Supermärkten und anderen lokalen Kooperationspartner*innen) unter Einbeziehung der örtlichen Bezirksausschüsse“ Außerdem sei „...vor der Unterzeichnung künftiger Abstimmungsvereinbarungen mit dem DSD...“ der Stadtrat zu befassen.Begründet wird der Antrag damit, dass die Wertstoffinseln ein Ärgernis seien. Die Betreiberfirmen würden ihrer Verpflichtung nur ungenügend nachkommen.
Der Stadtrat wurde in der Sitzung des Kommunalausschusses vom
29.10.2020 umfassend über den aktuellen Stand der Verpackungsentsorgung in München informiert und hat die Rahmenbedingungen für die Verpackungssammlung in München für die nächsten 3 Jahre gesetzt. Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir daher, Ihren Antrag mittels Schreiben zu beantworten und auf die vorstehende Beschlussfassung zu verweisen.
Zu Ihrem Antrag vom 14.10.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Sauberkeit und Ordnung a) Verantwortlichkeit Betreiberfirmen
Die Reinigung der Wertstoffinseln in einem Umkreis von 10 Metern obliegt grundsätzlich den Betreiberfirmen und ist in der jeweiligen Sondernutzungserlaubnis verankert. Alle Wertstoffinseln im Münchner Stadtgebiet werden standardmäßig wöchentlich gereinigt. Die Betreiberfirmen bedienen sich ihrerseits hierzu eigener Reinigungsfirmen, wie beispielsweise der Cooperative Beschützende Arbeitsstätten e.V. (cba). An besonderen Hot-Spots erfolgt bereits jetzt turnusmäßig eine wesentlich häufigere Reinigung der Standplätze, auch auf Anforderung.
b) Ersatzvornahmen
Im Falle einer ungenügenden Reinigung kann der AWM Maßnahmen gegenüber den Betreiberfirmen ergreifen. Es besteht unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit, auf Kosten der Betreiberfirmen ein externes Unternehmen mit der Reinigung zu beauftragen. Dieses Durchgriffsrecht ist in der Ausschreibung der Dualen Systeme Deutschland (DSD) entsprechend angelegt. Damit die Kosten der Ersatzvornahme den Betreiberfirmen jedoch tatsächlich in Rechnung gestellt werden können, ist es u.a. erforderlich, dass die Durchführung der Ersatzvornahme den Betreiberfirmen angekündigt und von diesen nichts veranlasst wird. Die vorherige Ankündigung einer Verunreinigung ist in den allermeisten Fällen möglich und damit erforderlich. So wird den Betreiberfirmen die Möglichkeit gegeben, den Zustand selbst zu beseitigen. Hierfür wird eine angemessene Frist gesetzt. Nur wenn die Betreiberfirmen die Reinigung nicht innerhalb der gesetzten Frist durchführen, wären die Voraussetzungen für das Durchgriffsrecht gegeben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Reinigung innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Folglich kann der AWM sein theoretisches Durchgriffsrecht mangels Erfüllung sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen faktisch nicht ausüben.
c) Kontaktaufkleber
Die Betreiberfirmen sind seit jeher verpflichtet, ihre Kontaktdaten auf den Behältern deutlich sichtbar anzubringen, um den Bürger*innen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme bei Beschwerden zu geben.
Seit 1.1.2021 werden auf allen aufgestellten Depotcontainern, die von der Reinigungsfirma cba gereinigt werden, deren Kontaktdaten mit Telefonnummern sowie zusätzlich ein QR-Code aufgebracht, um eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Auf diese Weise können die Reinigungsteams schnell über Verunreinigungen informiert und schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Das Anfordern einer zusätzlichen Reinigung direkt bei den Betreiberfirmen funktioniert im Stadtgebiet in der Regel gut, da zwischen Betreiber- und Reinigungsfirmen zeitnah kommuniziert wird.
2. Verbesserungen
a) Erhöhung der Leerungsintervalle
In der aktuell gültigen Abstimmungsvereinbarung mit den DSD konnten einige Optimierungen des Depotcontainersystems festgelegt werden. So ist es beispielsweise gelungen, in der Systemfestlegung für die Erfassung von gebrauchten Leichtverpackungen den Entleerungsrhythmus zu erhöhen.
In der Systemfestlegung für das Gebiet der Stadt München West wurde festgeschrieben, dass die Behälter nach Bedarf, ca. zwei Drittel der Behälter mindestens drei Mal wöchentlich und ca. ein Drittel der Behälter mindestens ein Mal wöchentlich, entleert werden müssen.
In der Systemfestlegung im Gebiet München-Ost wurde vereinbart, dass auch hier grundsätzlich nach Bedarf entleert werden muss, 50% der Standplätze jedoch mindestens drei Mal wöchentlich, 40% der Standplätze mindestens zwei Mal wöchentlich und 10% der Standplätze mindestens ein Mal wöchentlich.
b) Mehr Kapazitäten
Ferner hat man sich mit den DSD darauf verständigt, dass Kunststoffe und Metalle in einem Behälter gesammelt werden können. So werden weitere Kapazitäten zur Verfügung gestellt, da Metallcontainer in der Regel nicht so stark frequentiert wurden, wie Behälter zur Erfassung von Kunststoffen.
c) Leerungszeiten
Die Betreiberfirmen entsorgen die Standplätze aufgrund eines Tourenplans, der auch Wochenenden und Feiertage berücksichtigt. Aufgrund von unvorhersehbaren Ausfällen eines Fahrers und/oder Fahrzeugs sind jedoch Änderungen der Touren nicht zu vermeiden. Auch die Einrichtung neuer Wertstoffinseln oder das Aufstellen zusätzlicher Behälter wirkt sich auf die Tourenplanung aus und erfordert eine ständige Anpassung der Touren.
Informationen über die Leerungstage auf den Behältern würden somit immer wieder nicht mit der tatsächlichen Leerung übereinstimmen und wären ggf. kontraproduktiv.
Darüber hinaus sind die Behälter bereits mit einer Vielzahl an Informationen versehen. Diese sollen so knapp wie möglich bleiben, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Ein analoger oder digitaler Abfuhrkalender, welcher öffentlich eingesehen werden könnte, wird seitens der Betreiberfirmen abgelehnt und kann nicht verpflichtend auferlegt werden. Der AWM wird diese Bitte dennoch weiterhin an die Betreiber herantragen.
d) Überprüfbares Beschwerdemanagement
Der AWM appelliert an die Bürger*innen, sich bei Fragen, Anregungen und Beschwerden zu Wertstoffinseln direkt an die Betreiberfirmen zu wenden. Schriftliche Beschwerden, die dennoch im AWM-Beschwerdemanagement eingehen, werden schnellstmöglich an die Betreiberfirmen weitergeleitet. Die Erfassung der im AWM eingehenden Beschwerden erfolgt und dient Dokumentations- und Nachverfolgungszwecken.
Zugriff auf die Daten der Betreiberfirmen hat der AWM im Rahmen des Geschäftsgeheimnisses nicht.
e) Kriterien Qualitätsmanagement
Die konkrete Ausgestaltung der Wertstoffsammlung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Abstimmungsvereinbarung mit den DSD über die sogenannte Systemfestlegung. Dort kann beispielsweise die Leerungshäufigkeit verankert werden. Der AWM wird im Rahmen der nächsten Verhandlungsgespräche weitere Forderungen (z.B. nach Mindestanforderungen an die Reinigung der Behälter sowie deren Umgebung) einbringen. Da es sich hierbei um eine einvernehmliche Festlegung zwischen dem AWM und den DSD handelt, werden Vertragsstrafen mit größter Wahrscheinlichkeit seitens der DSD nicht akzeptiert werden. Der AWM wird dies jedoch bei den nächsten Verhandlungen ansprechen.
In der Systemfestlegung verankerte Regelungen können dann von den DSD über die Ausschreibung der Leistung zum Vertragsbestandteil gemacht und Schlechtleistung der Entsorgungsfirmen leichter geahndet werden. Ob Vertragsstrafen von den DSD gegenüber den Entsorgungsfirmen zum Einsatz kommen, ist dem AWM nicht bekannt.
Zwischen dem AWM und den Entsorgungsfirmen selbst besteht kein
Vertragsverhältnis. Der AWM erteilt für jeden Standplatz eine Sondernutzungsgenehmigung. Es handelt sich hierbei um einen Bescheid. Für die Festlegung von Vertragsstrafen gegenüber den Betreibern fehlt es an der Rechtsgrundlage.
Die Sondernutzungsgenehmigung beinhaltet Auflagen, insbesondere zur Reinigung des Standplatzes. Werden diese nicht erfüllt, könnte der Bescheid letztendlich widerrufen werden. Dies würde zwangsläufig mit der Auflösung der Wertstoffinsel einhergehen und in den meisten Fällen so eine gegenteilige Wirkung hervorrufen.
f) Besseres Marketing für das Thema „Sortenreine Erfassung“ und „Zero Waste“
Die DSD starteten bereits Ende 2020 eine bundesweite Informationskampagne zur korrekten Mülltrennung. Zentrales Ziel der Kampagne ist die Reduzierung von Fehlwurfanteilen in den Sammelsystemen. Es gab diesbezüglich z.B. einen Radiospot.
Der AWM vertritt die Auffassung, dass die Vermeidung von Abfällen, insbesondere von Einwegprodukten, die beste Methode ist, um Umwelt und Ressourcen nachhaltig zu schonen. Für die Münchner Kreislaufwirtschaft steht daher die Abfallvermeidung an erster Stelle. Ziel der öffentlichkeitswirksamen AWM-Kampagnen ist es daher, die Münchner*innen zu besserem Trennverhalten und zur Vermeidung zu motivieren. Beispielhaft sind die Marketingkampagnen und Maßnahmen des AWM aus den vergangenen zwei Jahren aufgelistet. Sie dokumentieren, mit welch unterschiedlicher Öffentlichkeitsarbeit der AWM versucht, das Trenn- und Vermeidungsverhalten der Bürger*innen zu verbessern.
2019 wurden folgende Marketingmaßnahmen zur Sensibilisierung der Münchner Bevölkerung in Bezug auf Abfalltrennung und Abfallvermeidung durchgeführt:
- Plastik-Kampagne (2. Welle)
- Bio-Kampagne (Laim)
- Einmal-Ohne-Bitte (Einkaufen mit eigenem Gefäß)
- Gebärdensprache
- Neue Tonnenhausplakate (z.B. Deine Nachbarn…)
- Pack ma’s (Altkleider verpacken)
- Trenne Deinen Müll (Kinospot)
Im Jahr 2020 wurden folgende Marketingmaßnahmen durchgeführt:
- Sauber informiert (Videoreihe)
- Plastik ist nicht mehr tragbar (Kampagne gegen Einweg-Plastik)
- Müllmärchen
- Plastikmagazin
- Trenne Deinen Müll (Kinospot)
- Weihnachtskampagne
Im Jahr 2021 sind folgende Marketingmaßnahmen geplant:
- Kartonagen
- Bio-Müll
- Alles Müll? (Broschüre)
- Trenne Deinen Müll (Kinospot)
- Mehrweg
Zudem wurde der AWM mit Beschluss des Stadtrates vom 2.7.2020 beauftragt, erste Schritte zur Implementierung eines Circular Economy-Konzeptes und einer Zero Waste-Strategie zu erarbeiten. Für letztere (inkl. der erforderlichen Bestandsaufnahme) ist eine externe Beratungsleistung bereits in Anspruch genommen. Auf dieser Basis erfolgen nun verschiedene Workshops mit Akteuren, Bürgerschaft und Initiativen.
g) Optische Aufwertung der Standorte
Mit Beschluss vom 3.12.2020 wurde der AWM vom Stadtrat beauftragt, mindestens einen neuen Depotcontainertypen auszuwählen und, nach Rücksprache mit anderen Beteiligten innerhalb der Stadtverwaltung, dem Stadtrat vorzustellen. Der neue Depotcontainertyp soll insbesondere barrierefrei sein und eine im Stadtgebiet einheitliche und nicht störende Optik aufweisen. Daneben zählen selbstverständlich Sicherheit, Finanzierbarkeit sowie das Vorhandensein der höchsten Lärmschutzklasse zu den zwingend notwendigen Voraussetzungen.
Der AWM führt derzeit eine umfassende Marktrecherche durch, bevor eine Abstimmung mit den weiteren städtischen Akteuren erfolgt.
h) Einfriedung
Die Einhüllung der Container würde dazu führen, dass unbeobachtet noch mehr Unrat daneben abgelegt werden könnte. Unabhängig davon fehlt am Großteil der bestehenden Wertstoffinseln im Stadtgebiet der hierfür notwendige Platz. Auch ohne Einfriedung werden – auf Grund der dichten Bebauung – nur wenig neue, geeignete Standorte gefunden.
Zudem würde es erheblich die Reinigung des Standplatzes erschweren. Insbesondere im Winter bei Schnee und Glätte könnte die Verkehrssicherungspflicht seitens der Betreiberfirmen kaum eingehalten werden. Insbesondere ältere Menschen und Frauen könnten außerdem von der Nutzung der Container aus Angst vor einem Übergriff im nicht öffentlich einsehbaren und nur schwer zu entfliehenden Raum abgeschreckt werden.
Darüber hinaus wäre die Einhüllung mit hohen Kosten verbunden. Diese könnten auf Grund der Unverhältnismäßigkeit den Betreiberfirmen nicht abverlangt werden. Die Finanzierung über die Müllgebühren wäre aus rechtlicher Sicht ebenfalls nicht möglich.
i) Wertstoffinseln auf Privatgrund
Grundsätzlich gibt es bereits einige Containerstandplätze, die auf Privatgrund stehen. Parkplätze von Einkaufsmärkten wären grundsätzlich für die Aufstellung von Wertstoffcontainern zur Erfassung von Verkaufsverpackungen geeignet. Der AWM unterstützt dies. Es handelt sich dabei jedoch um Privatgrund, so dass die Grundstückseigentümer entscheiden können, ob sie entsprechende Flächen zur Verfügung stellen. Dem Vernehmen nach wenden sich die Entsorgungsfirmen immer wieder an Einkaufsmärkte mit der Bitte, Wertstoffinseln aufstellen zu dürfen. Die Bereitschaft der Einkaufsmärkte ist jedoch an dieser Stelle nicht besonders groß. Auch Nachfragen des AWM bei Einkaufsmärkten (z.B. REWE-Markt in Sendling) waren in der Vergangenheit erfolglos.
Zuletzt hatte die Schwarz-Gruppe Anfang März 2021 auf Nachfrage des AWM Folgendes mitgeteilt: „Die Sammlung von Wertstoffen auf den Parkplätzen der Unternehmensstandorte ist für uns ein spannendes und aktuelles Thema, bei dem wir auch das Potenzial im Marketing sehen. Deshalb haben wir in der Vergangenheit mehrere Tests mit Recyclingstationen und Textilcontainern an verschiedenen Einzelhandelsstandorten der Schwarz-Gruppe in Deutschland durchgeführt. Leider mussten wir feststellen, dass ein unsauberes Bild in der Praxis überwog. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit der Lidl-Geschäftsführung entschieden, die Wertstoffsammlung auf den Parkplätzen einzustellen. Da wir bei kommunalen Depotcontainern einen ähnlichen Effekt erwarten, möchte ich Ihre Anfrage aktuell gerne zurückstellen.“
Im Rahmen einer AWM-Informationsveranstaltung für die Münchner Bezirksausschüsse zum Thema Verpackungsentsorgung/Depotcontainerstandplätze wurde der AWM gebeten zu prüfen, ob und inwieweit es möglich ist, im Wege einer Satzung Einzelhändler dazu zu verpflichten, auf den großen Parkflächen Wertstoffinseln oder Depotcontainer zur Erfassung von Verpackungen aufzustellen, was zwangsläufig mit dem Verlust von Parkplätzen einhergeht.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat mit Schreiben vom 25.3.2021 hierzu wie folgt Stellung genommen:
„Weder aus der Bayerischen Bauordnung (BayBO) noch dem Baugesetzbuch oder der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München kann eine Verpflichtung zur Aufstellung von Wertstoffcontainern auf Privatgrund abgeleitet werden. Insbesondere zuletzt genannte kann auch nicht entsprechend geändert werden, da Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO als Rechtsgrundlage keine Regelung in Bezug auf die Herstellung, Ausstattung, Größe etc. von Containerstandorten zur Erfassung von Wertstoffen vorsieht.
Eine entsprechende Festsetzung zur verpflichtenden Einrichtung von Wertstoffinseln auf Privatgrund im Bebauungsplan ist ebenfalls nicht möglich.“
3. Einbeziehung Stadtrat
Im Kommunalausschuss vom 29.10.2020 wurde der Münchner Stadtrat in einer umfangreichen Beschlussvorlage über den aktuellen Stand der Verpackungsentsorgung in München informiert und das weitere Vorgehen verabschiedet. Der Stadtrat hat sich für den Abstimmungszeitraum 2021-2023 für eine Beibehaltung des Depotcontainersystems ausgesprochen (s. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00500).
Der AWM wird selbstverständlich die notwendigen Überlegungen anstellen, wie eine künftige Abstimmungsvereinbarung zwischen der LHM und den DSD auf Grundlage des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgestaltet werden muss. In diesem Zusammenhang werden erneut die Vor- und Nachteile der bis dahin entwickelten Erfassungssysteme, wie Depotcontainersystem (Bringsystem) versus Tonne/Sack am Haus (Holsystem), die Weiterentwicklung der Sortiertechnologie für Verpackungen sowie die Marktentwicklung für Sekundärmaterial geprüft und bewertet.Der AWM wird zudem die technischen, politischen und rechtlichen Gegebenheiten beobachten und daraus eine Strategie zur optimalen Erfassung von verwendbaren Verpackungen entwickeln. Das Ergebnis der Überlegung des AWM wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit derzeit abgeschlossen ist.