Corona 2021 – München wird aktiv für unsere Kinder 2
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Hans Hammer (CSU-Fraktion) vom 15.1.2021
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihren Antrag vom 15.1.2021 nehme ich Bezug.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt: „Die Stadtverwaltung wird gebeten, bezüglich des Gesundheitsschutzes der Münchner Kinder Gespräche zu führen, dass schnellstmöglich wieder Bewegung und Sport für Kinder unter Beachtung der notwendigen gesundheitlichen Vorkehrungen möglich ist.“
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Sport hat unbestritten wesentliche Auswirkungen auf die Entwicklung unserer Kinder in München. Daher entspricht eine Öffnung von Sportanlagen, v.a. für Kinder und Jugendliche, auch der Forderung vieler Einrichtungen und Verbände, z.B. des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) und der Münchner Sportjugend (MSJ), die unter Verweis auf die positiven Aspekte des Sports, wie Gesundheit, soziale Entwicklung, Integration usw. den „Sport nicht als Ursache des Problems, sondern als Teil der Lösung“ sehen. Hierzu gibt es derzeit jedoch noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Hinsichtlich der Öffnung der Sportanlagen wird auf die bestehenden Regelungen durch den Freistaat Bayern verwiesen. Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayISMV) gibt es einen Stufenplan zur Öffnung von Sportanlagen.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen ist seit dem 8. März 2021 inzidenzabhängig die Öffnung von Sportanlagen wieder möglich. Für den Bereich der Landeshauptstadt München galt bislang aufgrund der hohen Indizenzwerte, dass nur Individualsport (allein, zu zweit und/oder mit dem eigenen Hausstand) auf Außenfreianlagen möglich war. Damit war Sportin Städten und Kreisen, mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100, nur sehr eingeschränkt möglich. Sport in der Gruppe war bei einem Inzidenzwert über 100 grundsätzlich verboten.
Seit dem 28.4.2021 gibt es mit dem In-Kraft-Treten der sog. Bundes-Notbremse auch in Bayern eine Ausnahme für bis zu fünf negativ getestete Kinder bis 14 Jahre für „kontaktlosen“ Sport im Freien.
Als Betreiberin eigener Sportanlagen muss die Landeshauptstadt München für ihren Verantwortungsbereich selbstverständlich die Vorgaben des Freistaates Bayern beachten und umsetzen. Das Referat für Bildung und Sport hat sich auf die Öffnung von Sportanlagen vorbereitet und diese (z.B. die Städtischen Bezirkssportanlagen) nach den oben genannten Maßgaben geöffnet.
Die Verantwortung zur Öffnung der Vereinssportanlagen liegt bei den Vereinen. Sie haben die jeweilig geltenden rechtlichen Bestimmungen (insbesondere die 12. BayIfSMV) in Abhängigkeit von den jeweiligen Inzidenzwerten eigenständig zu beachten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.