Förderung Balkonsolarkraftwerke
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 10.5.2022
Antwort Referat für Klima- und Umweltschutz:
Auf Bitte des Referats für Arbeit und Wirtschaft übernimmt das Referat für Klima- und Umweltschutz gerne federführend die Beantwortung Ihrer Anfrage „Förderung Balkonsolarkraftwerke“ vom 10.5.2022.
Mit der Feststellung, dass seit Beginn des Ukrainekriegs die sichere und bezahlbare Energieversorgung der Münchner Bürgerinnen und Bürger eine noch größere Priorität hat und Balkonsolarkraftwerke eine einfache und schnelle Möglichkeit wären, zusätzliche Energie zu gewinnen, leiten Sie folgende Fragen an Herrn Oberbürgermeister Reiter ein:
„1.Wie viel zusätzliche Energie könnte gewonnen werden, wenn an allen sinnvoll möglichen Flächen in München Balkonsolarkraftwerke installiert würden?
2.Bestehen derzeit Planungen innerhalb der Landeshauptstadt München, die Installation von Balkonsolarkraftwerken finanziell zu fördern?
3.Hält die Stadtverwaltung eine Ausweitung der erlaubten maximalen Leistung von Steckersolar-Geräten in diesem Zusammenhang für sinnvoll?“
Ihre Fragen beantwortet das Referat für Klima- und Umweltschutz gerne wie folgt:
Frage 1:
Wie viel zusätzliche Energie könnte gewonnen werden, wenn an allen sinnvoll möglichen Flächen in München Balkonsolarkraftwerke installiert würden?
Antwort:
Unter Berücksichtigung eines Bestandes von ca. 880.000 Wohneinheiten (WE) in München und unter der Annahme einer Installation von Balkonsolarkraftwerken mit jeweils 500 Wp (= 0,5 kWp)1 in 10% dieser WE (gerundet 100.000 WE) würde bei einem typischen Solarertrag von 1.000 kWh/ kWp folgender Strom pro Jahr erzeugt:
(100.000 WE) · (0,5 kWp/WE) = (50.000 kWp)
(50.000 kWp) · (1.000 kWh/kWp) = 50.000.000 kWh/a = 50.000 MWh/=50 GWh/aVerglichen mit dem derzeitigen Stromverbrauch in München von ca. 7.200 GWh (= 7,2 TWh) pro Jahr könnte unter Zugrundelegung der oben getroffenen Annahmen in München etwa 0,7% des Stromverbrauchs durch Balkonkraftwerke gedeckt werden.2
Frage 2:
Bestehen derzeit Planungen innerhalb der Landeshauptstadt München, die Installation von Balkonsolarkraftwerken finanziell zu fördern?
Antwort:
Mit Ziff. 5.4 des Beschlusses der Vollversammlung im Stadtrat vom 19.1.2022 (vgl. TOP A65; Grundsatzbeschluss II – Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion; Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05040) wurde das Referat für Klima- und Umweltschutz beauftragt, das neu entwickelte Förderprogramm für Stecker-Solar-Geräte, in die novellierte FES-Richtlinie 2022 zu integrieren.
Vorbehaltlich eines Beschlusses der Vollversammlung im Stadtrat am 29.6.2022 wird spätestens zum 1.10.2022 das neue Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06103) inkrafttreten. Dieses wird eine Fördermaßnahme für den Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten (auch Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug&Play Anlagen genannt) bis zu einer Leistung von 600 Wp je Wohneinheit enthalten.
Frage 3:
Hält die Stadtverwaltung eine Ausweitung der erlaubten maximalen Leistung von Stecker-Solar-Geräten in diesem Zusammenhang für sinnvoll?
Antwort:
Eine aktuelle Studie der HTW-Berlin zeigt, dass die Nutzer sich mehr PV-Leistung wünschen würden: https://solar.htw-berlin.de/publikationen/nutzer_innen-wollen-steckersolargeraete-einfach-und-mit-mehr-leistung/.
Auf europäischer Ebene ist in der Verordnung (EU) 2016/631 der Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger festgelegt. Dort regelt Artikel 5 die Ermittlung der Signifikanz von Stromerzeugungsanlagen, die in der Verordnung beschriebenen Anschlussbestimmungen unterliegen. Die Signifikanz beginnt demnach bei Anlagen, die u.a. eine Maximalkapazität von mindestens 0,8 kW (800 Watt) aufweisen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Mini-Solaranlagen, die weniger als 800 WattMaximalkapazität aufweisen, sind nicht relevant und fallen damit unter die Bagatellgrenze.
Eine Ausweitung der erlaubten maximalen Leistung von Stecker-Solar-Geräten auf 800 Watt (max. Wechselrichterausgangsleistung AC am Netz) wäre sinnvoll. Rückwirkungen auf das öffentliche Stromnetz sind dadurch nicht zu erwarten, da selbst bei einem Vollausbau von Steckernetzgeräten in ALLEN Wohneinheiten in München die Gesamtleistung von 500 MWp (bei Gleichzeitigkeit = 1 und vollem Sonnenschein über München) weit unterhalb der Übertragungskapazität des Münchner Stromnetzes liegt3.
1 Im Mittel, entspricht ca. 1-2 Module, max. zulässig sind 600 W Wechselrichterleistung 2 50/7.200 = 0,0069 = 0,7%
3 Hinweis: Die Übertragungskapazität des SWM-Netzes wird mit 2.636 MW angegeben