Mit Beschluss durch die Vollversammlung hat der Stadtrat jetzt den Weg für die beiden neuen Förderprogramme des Referats für Klima- und Umweltschutz frei gemacht.
Das neu aufgelegte Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), welches das bisherige Förderprogramm Energieeinsparung (FES) ablöst, wurde an die ambitionierten Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München angepasst. Gefördert werden zukünftig nur noch Vorhaben, die dazu beitragen, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Nach dem Stadtratsbeschluss vom 29. Juni tritt die neue Förderrichtlinie frühestens zum 20. Juli in zwei Stufen in Kraft.
Sobald das Fördermittelportal nach erfolgreicher Produktivsetzung ab dem 20. Juli einsatzbereit ist, können in der ersten Stufe folgende Fördermaßnahmen beantragt werden:
- Energetische Sanierungsberatung
- Effizienzhaus im Bestand
- Effizienzhaus im Neubau
Zusätzlich werden die zugehörigen Bonusmaßnahmen „Energetische Fachplanung und Baubegleitung“ sowie „Nachwachsende Rohstoffe“ gefördert.
Voraussichtlich ab dem 4. Oktober können in der zweiten Stufe alle weiteren Fördermaßnahmen der neuen Richtlinie beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Dämmen von Außenwänden und Dächern, der Austausch von Fenstern, Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Heizungsoptimierung, Energiestandards, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Photovoltaikanlagen einschließlich Stecker-Solargeräte. Das zweite neue Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe (FKA) richtet sich an die drei Bereiche Fahrzeuge (emissionsfreie Klein- und Leichtfahrzeuge Lastenpedelcs, muskelbetriebene Lastenräder und Fahrradanhänger), Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Der Ausbau von Sharingkonzepten bildet einen wesentlichen Baustein der Mobilitätswende. Um das Sharing-Prinzip attraktiver zu gestalten, zahlt das RKU einen Bonus, wenn die angeschafften, geförderten Produkte mit weiteren Personen geteilt werden.
Um auch Bürger*innen mit geringem Budget, die einen München-Pass besitzen, zu erreichen und zu einem Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu motivieren, gilt für diese Menschen ein höherer Fördersatz. Da die Implementierung der benötigten neuen Software einen Start erst ab 1. April 2023 erlaubt, können Interessierte bereits ab dem 1. Juli 2022 durch eine formlose Nachricht den Maßnahmenbeginn wie beispielsweise den Kauf eines Lastenpedelcs anzeigen. Nach dem Erhalt einer kurzen Freigabe durch das Referat für Klima- und Umweltschutz kann die Maßnahme begonnen werden. Ein Antrag kann dann ab dem 1. April 2023 rückwirkend gestellt werden. Auf diese Weise können bereits zeitnah wieder Käufe und Anschaffungen getätigt werden, ohne einen Förderanspruch zu verlieren.
Die Förderrichtlinien und die Förderbedingungen werden unter http://stadt.muenchen.de/infos/foerderprogramme-im-umweltschutzbereich.html dargestellt.