Mit seiner Entscheidung vom 8. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Vollverzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen nach der Abgabenordnung teilweise als verfassungsmäßig bestätigt und teilweise als verfassungswidrig festgestellt. Der Gesetzgeber wurde zu einer Anpassung des Zinssatzes aufgefordert. Ab 1. Oktober 2021 wurden von der Stadtkämmerei – im Vollzug des Anwendungsverbotes des Bundesverfassungsgerichtes – keine Zinsbescheide mehr erlassen und die gesetzliche Neuregelung abgewartet.
Bundestag bringt Änderung auf den Weg
Mit dem „Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ hat der Deutsche Bundestag eine verfassungsgemäße Neuregelung auf den Weg gebracht (Drucksache 20/1633). Das Prinzip des einheitlichen Zinssatzes im Steuerbereich bleibt für die Zukunft erhalten. Dieser gilt sowohl für Erstattungs- als auch für Nachzahlungszinsen.
Der Zinssatz für Zinsen nach Paragraf 233a Abgabenordnung wird für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 Prozent pro Monat (das heißt 1,8 Prozent pro Jahr) gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst.
Zinsentscheidung erfordert technische Anpassung
Die Steuerabteilung der Stadtkämmerei hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen und wird nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung mit der Bearbeitung der vorliegenden Widersprüche beginnen und Änderungsbescheide bzw. Erläuterungsschreiben versenden. Die notwendigen Neuprogrammierungen der Software sind beauftragt, um Fälle, für die aufgrund der zu treffenden Neuregelung aktuell keine Zinsbescheide erstellt werden konnten, bearbeiten zu können. Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, kann auch für die zukünftigen Zinsbescheide wieder der Normalbetrieb aufgenommen werden.
Die notwendigen Neuprogrammierungen der Software werden etwas
Zeit in Anspruch nehmen, bis alle technischen Voraussetzungen für die Bearbeitung umgesetzt worden sind. Die Umsetzung erfolgt allerdings schnellstmöglich und nach erfolgter Umsetzung ist auch mit einem raschen Versand der entsprechenden Bescheide zu rechnen. Hierzu ist innerhalb der Steuerabteilung der Stadtkämmerei bereits ein sogenannter Sonderlauf vorgesehen, mit dem dann die ausgesetzten Verfahren abgearbeitet werden.
Mindereinnahmen wahrscheinlich
Durch die Neuregelung und das damit verbundene niedrigere Zinsniveau rechnet die Stadtkämmerei kurzfristig und perspektivisch mit niedrigeren Einnahmen. Für 2022 wird von Mindereinnahmen in einem mittleren einstelligen Millionenbetrag ausgegangen.