Grundwasserproblematik Genter Straße
Antrag Stadträte Alexander Reissl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 26.1.2022
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Sie beantragen, dass das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) dem Stadtrat das Ergebnis der Mediation zwischen von Grundwassereinbrüchen betroffenen Eigentümern und der Stadt vom Juni 2021 vorlegt. Gleichzeitig soll das RKU dem Stadtrat die Vergabe für den in der Mediation vereinbarten Pumpversuch vorlegen.
Sie begründen den Antrag damit, dass sich die Immobilieneigentümer und die Stadt in einer Mediation auf einen Pumpversuch geeinigt hätten, in dem für zwei bis vier Wochen im betroffenen Stadtbereich Grundwasser abgepumpt und in den Entlastungskanal der Münchner Stadtentwässerung eingeleitet werden soll. Diese Aufgabe wollte das RKU angeblich noch im Dezember öffentlich ausschreiben, was nicht passiert sei. Es wird dringend gebeten, dass die Stadt ihre Zusage in der Mediation einlöst.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 26.1.2022 Folgendes mit:
Zunächst dürfen wir den vereinbarten Inhalt der Mediation richtigstellen, da hier immer wieder Missverstände bestehen.
Es wurde im anhängigen Mediationsverfahren nicht beschlossen, dass ein Abpumpversuch bis Ende Februar stattfinden hätte sollen. Richtig ist vielmehr, dass als Bestandteil des Mediationsverfahrens unter den Parteien, also auch zusammen mit den betroffenen Anwohnern, vereinbart worden ist, dass die Stadt einen Fachplaner beauftragt, der die Möglichkeiten und Risiken des Überpumpens des Regenauslasskanals aufzeigt. Eine Einleitung in den Regenauslasskanal war ebenfalls nicht zu prüfen, da die Forderung seitens der Wasserwirtschaft bestand, das Pumpwasser nördlich des Regenauslasskanals wieder ins Grundwasser einzuleiten.
Diese Fachplanung liegt seit Februar 2022 vor und das Ergebnis wurde den interessierten Stadträten auch in der Informationsveranstaltung des RKU am 22.2.2022 vorgestellt.
Das Ergebnis muss nun vom Gutachtergremium, das hinsichtlich des Mediationsverfahrens von den Beteiligten gemeinsam konstituiert wurde, überprüft werden. Dies geschieht gegenwärtig. Das Ergebnis dieses fachlichen Gremiums fließt dann in die nächste Sitzung des Mediationsverfahrens ein und wird dort diskutiert werden müssen. Anschließend wird vorder Güterichterin eine Entscheidung gefällt, wie die einzelnen weiteren Schritte im Rahmen des Mediationsverfahrens ggf. umgesetzt werden können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.